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Sorgerecht: Europäischer Gerichtshof stärkt Rechte von ledigen Vätern

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Gericht stärkt Rechte von ledigen Vätern

03.12.2009, 12:59 Uhr

Sorgerecht: Unverheiratete Väter verlieren es bei der Trennung von der Mutter (Foto: imago) Unverheiratete Väter verlieren bei der Trennung von der Mutter das Sorgerecht für die Kinder (Foto: imago)

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat unverheiratete deutsche Väter in puncto Sorgerecht gestärkt. Die Straßburger Richter gaben einem Kläger aus Pulheim Recht, der seit acht Jahren vergeblich um das Sorgerecht für seine Tochter gekämpft hatte. Mit der Bevorzugung von unverheirateten Müttern gegenüber den Vätern werde gegen das Diskriminierungsverbot verstoßen, heißt es in dem Urteil.

Nach geltender Rechtslage gilt in Deutschland nur bei ehelich geborenen Kindern ein gemeinsames Sorgerecht. Nicht verheiratete Väter können nur mit Zustimmung der Mutter ein gemeinsames Sorgerecht erhalten. Dies wollte der 45-jährige Kläger, der seit 1998 von der Mutter seiner heute 14 Jahre alten Tochter getrennt lebt, nicht hinnehmen. Er forderte gerichtlich das gemeinsame Sorgerecht ein, das Kölner Oberlandesgericht verweigerte es ihm jedoch im Jahr 2003.

Das Bundesverfassungsgericht schrieb stattdessen im selben Jahr das Veto der Mütter und den Status der Väter erneut fest. Als Begründung nannte das Gericht, dass durch eine klare Entscheidung ständiger Streit zwischen Mutter und Vater vermieden würde. In einer Stellungnahme vor dem Straßburger Gerichtshof im vergangenen Jahr machte die Bundesregierung geltend, dass das Einverständnis der Mutter für die Gewährung eines gemeinsamen Sorgerechts notwendig sei, um den Schutz des Kindes zu gewährleisten.

Gericht: Menschenrechte verletzt

Die Straßburger Richter stellten nun fest, dass mit der geltenden Regelung die Menschenrechtskonvention verletzt werde. Das Bundesverfassungsgericht hätte die Klage des Mannes nicht einfach mit der Begründung abgewiesen dürfen, dass eine Entscheidung gegen den Willen der Mutter in jedem Fall schlecht für das Kind wäre. Diese Beurteilung verstoße unter anderem gegen das in Artikel 14 festgelegte Diskriminierungsverbot und das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens in Artikel 8.

Der Vorsitzende des Interessenverbandes Unterhalt und Familie, Josef Linsler, begrüßte die Entscheidung. Nun müsse der deutsche Gesetzgeber die Konsequenzen ziehen und das Sorgerecht reformieren, sagte er. "Wir erwarten, dass Deutschland das Urteil des Menschrechtsgerichtshofs möglichst schnell umsetzt."

Der Europäische Gerichtshof entscheidet immer nur über Einzelfälle. Grundsätzlich gilt jedoch, das der Staat, dem eine Grundrechtsverletzung nachgewiesen wird, dafür Sorge tragen muss, dass sich ein derartiger Fall nicht wiederholt. Allerdings bleibt es jetzt der deutschen Regierung überlassen, wie sie auf dieses Urteil reagiert. Die Parteien haben auch die Möglichkeit, den Fall vor die große Kammer des Gerichtshofes zu bringen. Gegen deren Entscheidung wäre dann keine Berufung mehr möglich.

In den meisten Ländern Europas gilt ein gemeinsames Sorgerecht. Nur in Deutschland, Österreich, der Schweiz und Liechtenstein haben Mütter ein Vetorecht gegenüber dem Recht der Väter. Bei der Entscheidung des Straßburger Gerichts ging es nicht um das Recht, das Kind zu sehen; dies ist auch für nichteheliche Väter anerkannt.



Quelle: dapd , AFP , dpa

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Kommentare (2)

zum Forum

Thema: "Sorgerecht: Europäischer Gerichtshof stärkt Rechte von ledigen Vätern"

michel schrieb: am 14. Juli 2011 um 22:41:02
(0) (0) Papier . . . .
ist geduldig. Setz das mal durch bei einer widerspenstigen Frau?!

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Peter schrieb: am 3. August 2010 um 13:51:10
(0) (0) ein guter Tag
mal ketzerisch...das wird wohl manch alleinerziehende Mami in spe nachhaltig von Ihrem Vorhaben abhalten. Schön sich selbst
verwirklichen und den rechtlosen Erzeuger auf Distanz halten, dazu vom staat kassieren ? Könnte nicht mehr ganz so leicht funktionieren..r
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