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Solidaritätszuschlag: Gerichtsentscheid befeuert Debatte um Abschaffung

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Steuerzahlerbund rät zu Einspruch gegen Bescheid

27.11.2009, 08:14 Uhr

Soli-Debatte: Steuerzahlerbund rät zum Einspruch (Foto: imago) Soli-Debatte: Steuerzahlerbund rät zum Einspruch (Foto: imago)Nach dem niedersächsischen Gerichtsentscheid gegen den Solidaritätszuschlag ist die Debatte um die Zukunft des Soli mit neuer Schärfe entbrannt. Während die Bundesregierung an der Abgabe festhalten will, forderten SPD-Politiker eine Haushaltsplanung ohne die Einnahmen aus dem Zuschlag. Der Bund der Steuerzahler riet den Bürgern, vorsorglich Einspruch gegen die Steuerbescheide 2008 und 2009 einzulegen.

Als bundesweit erstes Gericht hatte das Niedersächsische Finanzgericht am Mittwoch den Soli für verfassungswidrig erklärt und eine entsprechende Klage an das Bundesverfassungsgericht verwiesen. Das Finanzgericht begründete seine Entscheidung damit, dass der Soli über einen zu langen Zeitraum als Ergänzungsabgabe erhoben worden sei.#

Zum DurchklickenWas kann der Steuerzahler gegen den Soli tun?

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Bund kann auf Einnahmen nicht verzichten

Der Vorsitzende des Bundestagsfinanzausschusses, Volker Wissing (FDP), sagte im Deutschlandradio Kultur, eine Abschaffung des Solidarzuschlags wäre "fatal". Zwar gebe es "großen Unmut" darüber, dass sich der Zuschlag zur Dauerabgabe entwickelt habe. Der Bund könne aber "nicht ohne Weiteres auf die Einnahmen" verzichten, sagte Wissing. Den Zuschlag präventiv abzuschaffen und dafür die geplanten Steuererleichterungen zu streichen, halte er für falsch.



Klare Absage von Innenminister de Maizière

Bereits zuvor hatte sich Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) klar für die Weiterführung des Solidaritätszuschlags ausgesprochen. Die Abgabe stehe "bis 2019 nicht zur Disposition", sagte der CDU-Politiker im ZDF. Der Aufbau Ost sei eine "gesamtdeutsche Aufgabe".

Steuerzahlerbund rät zum Einspruch

Karl-Heinz Däke, Präsident des Steuerzahlerbundes, sieht nach eigenen Worten gute Chancen, dass das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe den Soli für nicht verfassungsgemäß erklärt. Bürger sollten daher Einspruch gegen die Steuerbescheide 2008 und 2009 einlegen. Nur so hätten sie einen Anspruch auf Rückerstattung der Abgabe, sollten die Karlsruher Richter die Regelung kippen, sagte Däke im Bayerischen Rundfunk.

Experte sieht wenig Chancen

Aus Expertensicht lässt das Urteil des Finanzgerichts Niedersachsen keine unmittelbaren Rückschlüsse auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu. "Es gibt keine Bindungswirkung für Karlsruhe", sagte Staatsrechtler Reimund Schmidt-De Caluwe von der Universität Halle-Wittenberg. Er rechne nicht damit, dass das Verfassungsgericht die Entscheidung bestätigen werde. "Bisher ging die Rechtsprechung in eine andere Richtung. Ich denke, dass Karlsruhe dem derzeit nicht folgen wird", sagte Schmidt-De Caluwe.

SPD fordert Überarbeitung der Etatplanung

Der SPD-Haushaltsexperte Carsten Schneider appellierte an die schwarz-gelbe Koalition, ihre Etatplanung zu überdenken. Sollte der Soli fallen, müsste der Konsolidierungskurs erheblich verschärft werden, sagte Schneider der "Frankfurter Rundschau". Nicht nur die Steuersenkungen, "auch jegliche Ausgabenerhöhungen wie das unsinnige Betreuungsgeld wären dann endgültig unvorstellbar", warnte der SPD-Politiker.

Grünen wollen "Bildungssoli"

Die Grünen-Politikerin Christine Scheel lehnte eine Abschaffung des Soli ab und sprach sich für die Umwandlung in einen "Bildungssoli" aus. "Mehr Bildungsinvestitionen sind wesentliche Voraussetzung für die Sicherung unserer internationalen Wettbewerbsfähigkeit", erklärte Scheel.

Den Soli gibt es schon seit 1991

Der Solidaritätszuschlag zur Finanzierung der deutschen Einheit wurde 1991 erstmals eingeführt. Er beläuft sich derzeit auf 5,5 Prozent der Einkommen- und Körperschaftsteuer. Das jährliche Aufkommen beträgt rund zwölf Milliarden Euro.



Quelle: dapd , dpa , AFP

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