15.02.2012, 12:13 Uhr
In einem Korruptionsverfahren gegen den früheren italienischen Regierungschef Silvio Berlusconi soll die Staatsanwaltschaft fünf Jahre Haft gefordert haben. Das berichten italienische Medien.
Dort wird Staatsanwalt Fabio de Pasquale zitiert, es sei zweifelsfrei erwiesen, dass der Angeklagte schuldig sei. Was Berlusconis Verteidigung vorgelegt habe, um die Unschuld ihres Mandanten zu beweisen, sei fingiert gewesen.
Berlusconi wird vorgeworfen, für Falschaussagen seinem früheren Anwalt David Mills in Prozessen der 1990er Jahre 600.000 Dollar (heute rund 455.000 Euro) gezahlt zu haben. Mills war schon 2009 von einem Mailänder Gericht zu viereinhalb Jahren Gefängnis verurteilt worden. Das Kassationsgericht entschied jedoch 2010 auf Freispruch wegen Verjährung.
Berlusconis Prozess war zeitweise abgetrennt worden. Sollte er in erster Instanz verurteilt werden, bleiben ihm zwei Berufungsverfahren. Strittig ist in diesem Prozess, ob er von einer Verjährung profitieren könnte.
Berlusconi muss sich zudem in drei weiteren Prozessen verantworten. Am spektakulärsten ist das "Rubygate"-Verfahren, in dem es um Sex mit minderjährigen Prostituierten und Amtsmissbrauch vor Gericht geht. Daneben läuft noch ein Prozess um Unregelmäßigkeiten beim Kauf von TV-Rechten seines Mediaset-Konzerns. Im März beginnt zudem ein Verfahren wegen Beihilfe zur Veröffentlichung von abgehörten Telefongesprächen in einer Wirtschaftssache.
Quelle: dpa , AFP
Marl Karx schrieb:
am 15. Februar 2012 um 20:09:32
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Politiker
Lieber einen Berlusconi der geht, als einen Wulff der bleibt .mfG
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Papperlapapp schrieb:
am 15. Februar 2012 um 18:34:19
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Berlusconi
Q@Richter Gnadenlos: Das glaubst Du doch selbst im Ernst nicht bei dieser korrupten Regierung hier derzeit ! Die würden auch bei
dem schön die Schnauze halten wie bei allen anderen vorher auch als sich aus dem "Fenster zu lehnen " ! So (scheinbar) steht es in den Parteibüchern geschrieben im kleingedrucktem ! (egal bei welcher Partei) Eine "Krähe " hackt der anderen kein Auge aus ! Geld regiert leider immer noch die Welt ! Wir sind und bleiben eine mindestens 2.Klassengesellschaf
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GO schrieb:
am 15. Februar 2012 um 18:27:50
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@Richter Gnadenlos
Da hätte ich meine Zweifel. Man denke an den fall Zumwinkel. Da lag die Klage so lange bei Gericht dass die Angelegenheit
verjährte. Just eine Tag nach der Verjährung wurde die Klage zugestellt. Herr Zumwinkel kam deshalb mit einer Bewährungsstrafe davon. In deutschen Gerichten, geht es genau so k.. wie in allen Gerichten dieser Welt zu.
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