22.07.2011, 09:41 Uhr
Die Reform der Sicherungsverwahrung für Sexualstraftäter löst heftige Kritik aus (Foto: dpa)
Länder-Innenminister von CDU, CSU und SPD haben die Pläne von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP), die Sicherungsverwahrung für Sexualstraftäter und andere Schwerverbrecher zu lockern, scharf kritisiert. Der Hamburger Innensenator Michael Neumann warf der Ministerin in der "Bild"-Zeitung vor, sie setze "die Sicherheit von Frauen und Kindern aufs Spiel".
Die praktischen Erfahrungen vor allem mit Sexualstraftätern zeigten, "dass Therapie in einer ganzen Reihe von Fällen keinen Erfolg haben wird", sagte der SPD-Politiker. Es dürfe "trotz erwiesener Gefährlichkeit" nicht zu Freilassungen kommen.
Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) sagte der Zeitung: "Wir brauchen kein Wohlfühlprogramm für Vergewaltiger und Kinderschänder. Der Schutz der Bevölkerung hat absoluten Vorrang." Der hessische Innenminister Boris Rhein (CDU) warnte davor, "grundsätzliche Regelungen einzuführen, die die Sicherheit besonders von Kindern gefährden könnten". Sein niedersächsischer Kollege Uwe Schünemann (CDU) forderte "im Zweifelsfall bei Sextätern: Wegschließen".
Der Chef der deutschen Polizeigewerkschaft, Rainer Wendt, befürchtet zudem "Gefangenenrevolten": "Die schlimmsten Verbrecher kriegen im Knast die beste Behandlung. Das werden sich andere Häftlinge nicht gefallen lassen", sagte Wendt der Zeitung.
Das Bundesverfassungsgericht hatte im Mai alle Regelungen zur Sicherungsverwahrung gekippt und dem Gesetzgeber für eine grundlegende Reform eine Zwei-Jahres-Frist gesetzt. Leutheusser-Schnarrenberger hatte den Ländern Anfang der Woche ihre Vorschläge für die Eckpunkte der nötigen Reformen zugesandt. Darin werden "sieben Gebote" beschrieben, anhand derer der Vollzug der Sicherungsverwahrung neu gestaltet werden soll.
Nach ihren Plänen müssen die Täter künftig schon in der Strafhaft intensiv psycho- oder sozialtherapeutisch behandelt werden. Es müssten "alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden, um die Gefährlichkeit des Verurteilten zu reduzieren", heißt es in dem Papier. Unterbleibe dies, könne keine Sicherungsverwahrung angeordnet werden. Zudem sollen die Betroffenen so untergebracht werden, dass es den "allgemeinen Lebensverhältnissen" so weit wie möglich nahekommt. Die Ministerin hatte die Eckpunkte am Dienstag an die Länder geschickt.
Quelle: dpa , dapd , AFP
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