09.02.2011, 15:36 Uhr
Nach Klagen von vier betroffenen Straftätern muss das Bundesverfassungsgericht über die Praxis der Sicherungsverwahrung entscheiden (Foto: dapd)
Die Vorgaben aus Straßburg schienen klar: Die rückwirkende Verlängerung der Sicherungsverwahrung über die frühere Höchstgrenze von zehn Jahren hinaus verstoße gegen die Menschenrechte, entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in mehreren Fällen. Das Bundesverfassungsgericht sieht das offenbar differenzierter: Dass hochgefährliche Straftäter tatsächlich freikommen, scheint unwahrscheinlich. In der mündlichen Verhandlung über die Verfassungsmäßigkeit der Sicherungsverwahrung ging es eher darum, wie deren Unterbringung in der Praxis aussieht - und wie sie aussehen müsste.
Die Entscheidungen des EGMR hatten das deutsche System der Sicherungsverwahrung erschüttert. "Bis zum heutigen Tag wird nachhaltig darüber gestritten, welche Konsequenzen aus dieser Entscheidung zu ziehen sind", sagte Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle in seiner Einführung.
Während einige Oberlandesgerichte die sofortige Freilassung anordneten, ließen andere die Täter weiter in Verwahrung. Selbst die verschiedenen Senate des Bundesgerichtshofs haben noch keine gemeinsame Linie gefunden. Vor diesem Hintergrund wird das in drei Monaten erwartete Urteil der Verfassungsrichter entscheidende Bedeutung haben.
Vier Männer aus Bayern, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen hatten in Karlsruhe geklagt. Zwei von ihnen sind seit mehr als zehn Jahren in Verwahrung; gegen die anderen wurde erst im Nachhinein die Sicherungsverwahrung angeordnet.
Im Jahr 2004 hatten die Richter die Regelungen zur Sicherungsverwahrung schon einmal geprüft. Seinerzeit waren sie zu dem Ergebnis gekommen, dass diese so genannten "Maßregeln der Besserung und Sicherung" keine "Strafe" im Sinne des Grundgesetzes seien und deshalb das strenge Verbot rückwirkender Bestrafung nicht gelte.
Allerdings hatte das Gericht betont, dass die Sicherungsverwahrung deutlich anders aussehen müsse als die Straf-Haft. An dieses "Abstandsgebot" erinnerte auch Voßkuhle: Ob Bund und Länder "diese Mahnung ernst genug genommen haben, muss man jedenfalls auf den ersten Blick bezweifeln".
Erst Ende vergangenen Jahres hatte der Bundestag die Neuregelung der Sicherungsverwahrung beschlossen. Dabei ging es darum, die Freiheit des Einzelnen zu wahren, gleichzeitig aber auch die Sicherheitsinteressen der Allgemeinheit zu berücksichtigen, erklärte Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger. Die FDP-Politikerin war eigens nach Karlsruhe gekommen, um diesen politischen Kompromiss zu retten.
Wie die Sicherungsverwahrung in deutschen Haftanstalten aussieht, erläuterte Thomas Rösch, der Leiter der Justizvollzugsanstalt Freiburg. In Freiburg seien Sicherungsverwahrte in einem gesonderten Gebäude untergebracht - unter anderem in größeren Zellen und mit der Möglichkeit, sich freier zu bewegen, so Rösch.
Er gab aber auch zu bedenken: Je mehr Freiheiten "gewöhnliche" Strafgefangene bekommen, desto schwieriger werde es, einen Abstand herzustellen: "Es ist nicht ganz einfach, bei einem modernen, auf Wiedereingliederung bedachten Strafvollzug dem Abstandsgebot Rechnung zu tragen."
Ob die Ausgestaltung der Sicherungsverwahrung diesem Gebot genügt, war einer der Schwerpunkte der Verhandlung. "Das Abstandsgebot meint sicherlich nicht, dass Sicherungsverwahrte 1,2 Quadratmeter mehr Haftfläche haben", sagte Verfassungsrichter Herbert Landau. Erforderlich sei ein "Gesamtkonzept".
Entscheidende Bedeutung messen die Richter dem Angebot an Therapiemöglichkeiten zu. Bei der Sicherungsverwahrung handele es sich um ein "letztes Mittel", betonte Verfassungsrichter Udo Di Fabio. "Innerhalb dieses letzen Mittels muss das Menschenmögliche getan werden, um den Freiheitsanspruch des Einzelnen zu fördern." Das bedeute: Die Täter müssten Therapiemöglichkeiten erhalten, damit sie eine Aussicht auf Besserung und letztlich auf eine Freilassung haben.
Dass es in der Praxis aber oftmals nicht so einfach ist, eine Therapie zu bekommen, berichtete der Berliner Rechtsanwalt Sebastian Scharmer, der einen der Antragsteller in Karlsruhe vertritt. Sein Mandant habe keine Sozialtherapie bekommen, weil keine Plätze frei waren. "Wir versuchen sogar, für einige Verwahrte Therapiemöglichkeiten einzuklagen."
Quelle: dpa
Die Mexikanerin Natalia Juarez will mit dem Plakat aufrütteln. zum Video