02.08.2007, 14:29 Uhr
Die Glaubensfreiheit hebt nicht die Schulpflicht auf: Auch streng gläubige Eltern können ihre Kinder nicht davon befreien lassen. Das Verwaltungsgericht in Stuttgart wies am Donnerstag die Klage bibeltreuer Christen ab, die ihre elf Jahre alte Tochter zu Hause unterrichten wollten.
Religiöse Erziehung nicht möglich
Die Eltern hatten sich auf das Grundrecht der Glaubensfreiheit in der Verfassung berufen. Aus ihrer Sicht ist eine religiöse Erziehung ihres Kindes in einer staatlichen Schule nicht möglich. Das Gericht begründete seine Entscheidung mit dem allgemeinen Interesse der Gesellschaft, der Entstehung von Parallelgesellschaften entgegenzuwirken. Außerdem sei das Kind nicht in der Lage, die Konsequenzen der Entscheidung seiner Eltern abzuschätzen.
Keine Liebe zu Gott
Das christliche Ehepaar hatten gegenüber dem Gericht argumentiert, in öffentlichen Schulen werde lediglich die Liebe zu den Menschen, nicht aber zu Gott gelehrt. Außerdem würden die Schüler nicht dazu erzogen, sich der Obrigkeit unterzuordnen. Stattdessen werde ständige Rebellion und das unablässige Hinterfragen von Autorität vermittelt.
Verfrühte sexuelle Aufklärung?
Auch werde bereits von der zweiten Klasse an Sexualkundeunterricht gegeben. Dies führe zu einer verfrühten sexuellen Aufklärung auf Kosten der Keuschheit. Gegen das Urteil können die Beteiligten Berufung einlegen, wenn diese vom baden-württembergischen Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg zugelassen wird.
Quelle: dpa
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