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Beschneidung: Schlimme Komplikationen bei beschnittenem Vierjährigen


Panorama
Schlimme Komplikationen bei beschnittenem Vierjährigen

Von afp
15.07.2012Lesedauer: 2 Min.
Trotz Hygiene können schwere Komplikationen auftreten: Ein Arzt legt Besteck zur Beschneidung zurechtVergrößern des BildesTrotz Hygiene können schwere Komplikationen auftreten: Ein Arzt legt Besteck zur Beschneidung zurecht (Quelle: dpa-bilder)
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Der Fall des beschnittenen vierjährigen Jungen, der die breite Debatte über die Rechtslage für religiöse Beschneidungen ausgelöst hat, war medizinisch offenbar brisanter als bisher bekannt. Er sei zwei Tage nach seiner Beschneidung mit Nachblutungen in eine Notaufnahme eingeliefert worden, berichtet die "Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung". Sie beruft sich auf einen Arztbrief über die Nachfolgebehandlung.

In dem Brief stehe weiter, dass die freiliegende Penisoberfläche und die Eichel "uneben, zerfressen und fibrinös belegt" gewesen seien. Nach dem neuerlichen chirurgischen Eingriff sei der Junge für zehn Tage auf eine Kinderstation gekommen. Drei Verbandswechsel haben ihm offenbar so starke Schmerzen bereitet, dass sie unter Narkose stattfinden mussten.

Gericht wusste vom Zustand des Jungen

Die medizinischen Details seien dem Kölner Landgericht bekannt gewesen, aber nicht der Öffentlichkeit, heißt es in der "FAS". Ein Gutachter habe dem Arzt, der die Beschneidung vornahm, aber bescheinigt, dass der Eingriff "nach den Regeln der ärztlichen Kunst durchgeführt" worden sei. Die Nachblutungen seien mögliche Komplikationen nach Beschneidungen.

Das Landgericht Köln hatte entschieden, die Beschneidung des Kindes laufe dessen Interesse zuwider, "später selbst über seine Religionszugehörigkeit entscheiden zu können". Weiter heißt es in dem Urteil zu dem muslimischen Jungen, auch sei das Erziehungsrecht der Eltern "nicht unzumutbar beeinträchtigt", wenn sie abwarten müssten, ob sich das Kind später für eine Beschneidung als "sichtbares Zeichen der Zugehörigkeit zum Islam" entscheide.

Regierung will gesetzliche Regelung

Regierungssprecher Steffen Seibert sagte am Freitag in Berlin, nach der Debatte über das Kölner Beschneidungsurteil strebe die Regierung nun schnell "Rechtsfrieden" für muslimisches und jüdisches Leben in Deutschland an. "Verantwortungsvoll durchgeführte Beschneidungen" müssten in Deutschland straffrei möglich sein, fügte der Regierungssprecher hinzu.

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