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Schadensersatzforderungen in Millionenhöhe drohen

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Schadensersatzforderungen in Millionenhöhe drohen

09.03.2009, 08:11 Uhr | Spiegel Online

Dieter Althaus soll Schadensersatz leisten (Foto: ddp) Dieter Althaus soll Schadensersatz leisten (Foto: ddp)

Thüringens Ministerpräsident erholt sich gut, seinen Wiedereinstieg in die Politik erwarten enge Mitarbeiter bald nach Ostern. Doch Dieter Althaus stehen nach der Verurteilung wegen seines tödlichen Skiunfalls nach Informationen des Spiegel hohe Schadensersatzforderungen bevor.

Voraussichtlich noch in diesem Monat wird der bei einem Skiunfall schwer verletzte Ministerpräsident Dieter Althaus nach Thüringen zurückkehren. Da die Genesung des Christdemokraten in einer Bodensee-Klinik weiter gut voranschreite, ist aus dem Umfeld der Staatskanzlei zu hören, könne Althaus schon Ende des Monats nach Hause ins thüringische Eichsfeld verlegt und ambulant weiter betreut werden.

Althaus-ProzessJuristen kritisieren schnelles Verfahren
Skiunfall von Althaus Wegen fahrlässiger Tötung verurteilt
Nichts mehr verpassenDer Newsticker von t-online.de

Rückkehr wohl nach Ostern

Eine Rückkehr auf die politische Bühne sehen enge Weggefährten nach Informationen des Spiegel nach Ostern als wahrscheinlich an. CDU-Fraktionschef Mike Mohring, Finanzministerin Birgit Diezel und Althaus' Staatssekretär Hermann Binkert haben mehrfach mit dem an den Folgen eines Schädel-Hirn-Traumas laborierenden Politiker gesprochen. Nach ihrer Einschätzung sei Althaus voll auf der Höhe des Geschehens und mische sich bereits in das politische Tagesgeschäft ein. Ausfallerscheinungen seien nicht mehr erkennbar.

Foto-SerieTödlicher Unfall auf der Skipiste
Weitere Meldungen zu Althaus' Skiunfall

Althaus rechtskräftig verurteilt

Das Thüringer Wirtschaftsministerium hat inzwischen eine Einladung für eine Zukunftskonferenz am 28. April 2009 in Erfurt drucken lassen, in der Althaus neben Kanzleramtschef Thomas de Maizière als Redner angekündigt ist. Nachdem die Staatsanwaltschaft aus dem steirischen Leoben am Freitag auf Rechtsmittel verzichtet hat, ist die Verurteilung Althaus' wegen fahrlässiger Tötung der Skifahrerin Beata C. rechtskräftig.

Hohe Schadensersatzforderung erwartet

Damit können nun auch die zivilrechtlichen Ansprüche der Hinterbliebenen geregelt werden. Weil die Frau recht gut verdiente und ein einjähriges Kind hinterlässt, können sich die Schadensersatzforderungen nach Expertenansicht auf einen hohen sechsstelligen bis siebenstelligen Betrag addieren.

Stillschweigen über konkrete Summe vereinbart

Die beteiligten Anwälte wollten sich jedoch zu konkreten Zahlen nicht äußern. "Wir haben noch nicht zusammengerechnet und außerdem Stillschweigen über die Summe vereinbart", sagte der Anwalt des Ehemannes der Verstorbenen, Alexander Rehrl aus Salzburg. Althaus' Anwalt hatte erklärt, dass nach dem Gerichtsurteil nun auch der Schadensausgleich rasch geregelt werden soll.

Mehr aktuelle Nachrichten

Althaus kandidiert für Landtagswahl

Althaus hatte seine Rückkehr in die Politik am Donnerstag angekündigt. Mit den Worten "Ich trete an" erklärte er in einem von der CDU-Fraktion in Erfurt verbreiteten Schreiben seine Kandidatur auf Listenplatz eins der Partei für die Landtagswahl. Althaus schrieb, die Entscheidung habe er "nach Gesprächen mit meiner Familie und sehr vielen Freunden, nach ausführlicher Beratung mit meinen Ärzten und nach dem Abschluss des strafrechtlichen Verfahrens getroffen".

Politiker gilt als vorbestraft

Der Politiker war in Österreich wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe von insgesamt 33.300 Euro sowie 5000 Euro Schmerzensgeld verurteilt worden. Er gilt damit als vorbestraft.


Quelle: Spiegel Online

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