22.12.2011, 11:57 Uhr
Im Skandal um gesundheitsgefährdende Brustimplantate hat das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) vor den Produkten der französischen Firma PIP gewarnt. In Deutschland seien "19 Fälle von Rissen in diesen Implantaten" bekannt, sagte Sprecher Maik Pommer. Einen Beweis, dass die defekten Silikoneinlagen auch krebserregend seien, gebe es bisher nicht.
In der Regel bekomme eine Frau nach einem solchen Eingriff einen Implantat-Pass mit Angaben zum Hersteller. "Verunsicherte Frauen sollten auf jeden Fall noch mal ihren implantierenden Arzt ansprechen", riet Pommer. Derzeit werde in Frankreich geprüft, ob es einen konkreten Zusammenhang beispielsweise zwischen gerissenen Implantaten und einer Krebserkrankung gebe. "In Deutschland sind uns jedoch keine Verdachtsfälle von Krebserkrankungen im Zusammenhang mit diesen Implantaten gemeldet worden."
Die französischen Behörden wollen bis Freitag entscheiden, ob alle Frauen mit PIP-Implantaten in Frankreich aufgerufen werden sollen, sich die Silikoneinlagen entfernen zu lassen. Dort gab es acht Fälle von Krebserkrankungen bei Frauen, deren Implantate gerissen waren und sich durch den Körper verbreiteten, zwei Frauen sollen daran gestorben sein. Der französischen Justiz in Marseille liegen über 2000 Beschwerden von Frauen vor. Von einem Aufruf, sich ihre Silikoneinlagen wieder entfernen zu lassen, wären in Frankreich etwa 30.000 Frauen betroffen.
In Großbritannien wurden bei 40.000 bis 50.000 Frauen die PIP-Implantate eingesetzt. Eine Sprecherin der britischen Kontrollbehörde für Medizinprodukte hob im Fernsehsender BBC aber ebenfalls hervor, dass es keinen Beweis für krebsauslösende Substanzen in den Produkten gebe. "Die Frauen brauchen nicht in Panik zu verfallen", sagte sie.
Trotzdem wollen mehr als 250 Frauen gegen mindestens sechs Kliniken klagen, in denen sie die Implantate bekamen, teilte ihre Anwältin Esyllt Hughes mit. "Mehr als die Hälfte der Frauen hat Risse in den Implantaten gehabt", andere seien nur beunruhigt wegen der umlaufenden Informationen. Es wäre natürlich besser, direkt PIP zu verklagen, aber die Firma werde derzeit gerichtlich abgewickelt und sei zudem offenbar nicht "korrekt versichert" gewesen, ergänzte sie.
Die französischen Behörden hatten festgestellt, dass die meisten seit 2001 hergestellten PIP-Brustimplantate nicht mit dem vorgesehenen Silikon-Gel gefüllt waren. Laut dem Marseiller Staatsanwalt Jacques Dallest verwendete die Firma stattdessen ein minderwertiges "hausgemachtes Gel". Dadurch sei das Risiko von Rissen und in der Folge auch von Entzündungen gestiegen. Das verwendete Gel sei zehnmal billiger gewesen - so sparte das Unternehmen etwa eine Million Euro pro Jahr. PIP verkaufte rund 80 Prozent seiner Prothesen ins Ausland, mehr als die Hälfte ging in den Jahren 2007 bis 2009 nach Südamerika, knapp 30 Prozent nach Westeuropa.
Der TÜV Rheinland, der die PIP-Produkte ursprünglich europaweit zertifiziert hatte, erstattete in Marseille Strafanzeige gegen PIP. Der TÜV sei von der Firma "nachweislich umfassend und fortgesetzt getäuscht worden", weil sie Änderungen an der Silikonart nicht mitgeteilt habe, hatte der TÜV vor Monaten mitgeteilt. Sein Zertifikat hatte der TÜV Rheinland bereits nach Bekanntwerden der Fehler im März 2010 ausgesetzt.
Quelle: AFP , dpa
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