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Rentner tötet zwei Rechtsanwälte und einen Gutachter

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Rentner tötet zwei Rechtsanwälte und einen Gutachter

20.08.2009, 09:31 Uhr

Weil das Haus seiner Tochter zwangsversteigert werden sollte, hat ein 71-jähriger Rentner zwei Anwälte und einen Gutachter erschossen. (Foto: ddp) Weil das Haus seiner Tochter zwangsversteigert werden sollte, hat ein 71-jähriger Rentner zwei Anwälte und einen Gutachter erschossen. (Foto: ddp)

Das Blutbad mit drei Toten im niederrheinischen Schwalmtal ist durch den Streit um ein Haus im Zuge einer Scheidung ausgelöst worden. Bei dem Täter handelt es sich um den 71-jährigen Vater der Miteigentümerin des Hauses, wie die Polizei in Düsseldorf bekanntgab. Der Rentner erschoss bei einem Termin zur Zwangsversteigerung des Hauses kaltblütig zwei Rechtsanwälte und einen Gutachter.

Gegen den 71-Jährigen, der aus unmittelbarer Nähe zehn Schüsse auf seine Opfer abfeuerte, wurde Haftbefehl wegen dreifachen Mordes und Mordversuchs beantragt.

Vergeltung als Motiv

Der Todesschütze wollte die am Scheidungsstreit seiner Tochter beteiligten Personen mit seiner Bluttat bestrafen. Er habe ein Zeichen setzen wollen, dass man so mit ihm und seiner Verwandtschaft nicht umgehen könne, sagte der leitende Kriminaldirektor Jürgen Schneider auf einer Pressekonferenz in Düsseldorf.

Todesschütze hatte die Tatwaffe in einer Plastiktüte versteckt

Zu dem Blutbad kam es am späten Dienstagnachmittag während eines Termins zur anstehenden Zwangsversteigerung des Hauses, zu dem die Rechtsanwälte beider Seiten sowie zwei Gutachter des Kreises Viersen gekommen waren. Während eines ersten Gesprächs im Hausflur sei der 71-Jährige nach eigenen Aussagen in einen Nebenraum gegangen, aus dem er sich die in einer Plastiktüte versteckte Pistole und Munition geholt habe, sagte Schneider.

Er wollte sichergehen, dass seine Opfer sterben

Kurz darauf habe er plötzlich auf die Anwesenden geschossen. Dabei seien die 38 und 70 Jahre alten Rechtsanwälte sowie ein 48-jähriger Gutachter getötet worden. Selbst als die Opfer verletzt am Boden lagen, habe der Mann noch einmal nachgeladen und auf seine Opfer geschossen, um sicher zu gehen, dass sie nicht überleben würden. Der zweite Gutachter im Alter von 40 Jahren sei durch zwei Schüsse schwer verletzt worden, sei aber inzwischen außer Lebensgefahr.

Staatsanwaltschaft ermittelt auch gegen Ehefrau und Tochter

Die Staatsanwaltschaft hat außer gegen den geständigen Todesschützen auch Ermittlungen gegen dessen Ehefrau und Tochter eingeleitet. Beide seien als Beschuldigte vernommen worden, sagte der Mönchengladbacher Oberstaatsanwalt Peter Aldenhoff. Zwar bestehe nicht der Verdacht, dass sie sich an der Tat selbst beteiligt hätten. Doch sei nicht auszuschließen, dass sie gewusst hätten, dass etwas passieren würde.

Die Pistole gehörte dem Vater des Rentners

Die Pistole, mit der der Mann geschossen hatte, stammte nach dessen eigenen Angaben von seinem Vater. Er habe sie ohne waffenrechtliche Erlaubnis aufbewahrt. Laut Jürgen Schneider gibt es keine Hinweise darauf, dass der Mann Mitglied in einem Schützenverein war. Die Waffe sowie eine größere Menge Munition fanden die Ermittler in einem Versteck im Dachgeschoss des Hauses. Der Tatverdächtige habe zudem ausgesagt, er habe ursprünglich hundert Schuss Munition besessen.

"Er hat uns gehasst"

Die 44-jährige Tochter des Täters und ihr gleichaltriger Ex-Mann hatten sich ursprünglich mit den Anwälten und Gutachtern am Haus treffen wollen. Der Ex-Mann sei aus Furcht vor dem Rentner jedoch nicht erschienen. "Er hat uns gehasst, weil sich mein Vater von meiner Mutter trennte", zitierte "bild.de" den Enkel. "Er wollte auf jeden Fall verhindern, dass das Haus versteigert wird."

Erste Schüsse um 16.30 Uhr

Nachdem am Dienstag um etwa 16.30 Uhr die ersten Schüsse in der Kleinstadt im Kreis Viersen gefallen waren, fanden die alarmierten Beamten vor dem Haus einen Schwerverletzten und eine Leiche. Der mutmaßliche Täter war in ein Zweifamilienhaus geflüchtet. Dort hatte er sich zunächst verschanzt, aber nach drei Stunden aufgegeben. Er sei an einem Fenster im Obergeschoss erschienen und habe mit einem weißen Hemd signalisiert, dass er sich ergeben werde, sagte Schneider.

Es gab bereits ein Verfahren wegen Körperverletzung

Der 71-Jährige war im Jahr 2006 bereits wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagt gewesen. Er soll zwei Menschen mit einem Baseballschläger geschlagen haben, wie Oberstaatsanwalt Peter Aldenhoff sagte. Das Verfahren sei aber eingestellt worden, weil der Mann als psychisch auffällig und verhandlungsunfähig eingestuft worden sei. Bei den Opfern habe es sich um "Verwandtschaft im weitesten Sinne" gehandelt.


Quelle: AFP , t-online.de , dpa

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