30.11.2011, 15:35 Uhr
Nach Jahren des Streits entscheidet das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute darüber, ob ein muslimischer Schüler in seiner Berliner Schule sein Mittagsgebet verrichten darf. Während die Bildungsverwaltung der Hauptstadt den Schulfrieden in Gefahr sieht, pocht Gymnasiast Yunus M. auf das Grundrecht auf Religionsfreiheit.
Das Bundesverwaltungsgericht bescheinigte der Klage bereits eine "hinreichende Aussicht auf Erfolg". Experten gaben vor dem Urteil jedoch zu bedenken, dass es beim islamischen Ritualgebet um mehr gehe als um ungestörte Religionsausübung.
Der Streit geht bereits mehr als zwei Jahre durch die Instanzen. Begonnen hatte alles auf einem Schulflur: Der damals 16-jährige Sohn eines deutschen Konvertiten, und mehrere Mitschüler breiteten in einer Pause ihre Jacken aus und beteten Richtung Mekka. Schulleiterin Brigitte Burchardt wies Yunus M. und seine Eltern darauf hin, dass sie Gebetsrituale auf dem Schulgelände nicht dulde. Die Leiterin fürchtete um den Schulfrieden: Rund 30 Herkunftsnationalitäten und fast alle Weltreligionen sind am Berliner Diesterweg-Gymnasium vertreten. Der Konflikt hätte nach Ansicht der Schulleitung leicht ausufern können.
Yunus M. zog vor Gericht. Dort argumentierte er, dass sich die Gebetszeiten nach Sonnenauf- und Untergang richteten. Bei täglich fünf rituellen Gebeten vor allem im Winter sei es nicht anders möglich, als mittags in der Schule zu beten. Das Berliner Verwaltungsgericht gab M. im September 2009 zunächst Recht. Die Schule stellte M. einen Gebetsraum zur Verfügung.
Die Berliner Schulverwaltung ging jedoch in Berufung und verwies auf die Kontrollfunktion und den Demonstrationscharakter des islamischen Ritualgebets. Im Mai hob das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg die Entscheidung der Vorgängerinstanz auf. Die "Ausübung religiöser Riten" auf dem Schulgelände könne den Schulfrieden gefährden; außerdem bestehe kein verfassungsrechtlicher Anspruch auf einen Gebetsraum.
Der Göttinger Islamwissenschaftler Tilman Nagel, der als Gutachter vor dem OVG auftrat, weist darauf hin, dass im Islam die Verschiebung des Mittagsgebets als etwas vollkommen Normales betrachtet werde. "Es sollte zwar nicht ohne Grund geschehen, aber die Gründe, die da namhaft gemacht werden in der islamischen Überlieferung sind sehr vielfältig: Das fängt damit an, dass das Essen fertig ist."
Darüber hinaus sei das in Gemeinschaft vollzogene islamische Ritualgebet etwas vollkommen anderes als das christliche Gebet im Sinne einer inneren Zwiesprache mit Gott. "Das rituelle Gebet ist der Anfang der islamischen Staatlichkeit", sagt Nagel. "In einem öffentlichen Raum kann eigentlich sowas hier bei uns nicht geduldet werden."
Quelle: AFP , dapd , dpa
Bernd schrieb:
am 30. November 2011 um 12:39:48
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(3)
Narrenfreiheit
Unsere Politiker helfen kräftig mit, Deutschland abzuschaffen.
So geht es nicht weiter.
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Eddy schrieb:
am 30. November 2011 um 12:33:29
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(2)
Gebet
Integration muss das Bemühen aller sein. Wer ständig seinen Sonderstatus einfordert, ist auch nicht im Entferntesten dazu bereit.
Andere dauernd mit eigenen gehabe zu brüskieren führt genau zum Gegenteil, weil kein Wille zu erkennen ist. Alle Vielvölkerstaaten sind in der Vergangenheit mit Brutalität dem einzelnen begegnet.Viele haben noch nicht kapiert, das eigenes Verhalten für ein friedliches Miteinander entscheident ist.
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voghn schrieb:
am 30. November 2011 um 12:29:18
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Beten in der Schule
Es ist unglaublich was hier in Deutschland alles möglich ist. Die Schule ist eine öffentliche Einrichtung, dort hat
Religion überhaupt nichts zu suchen. Soll er doch zuhause im Keller beten zu wem auch immer. Dort stört er keinen! Soll dopch in den Iran oder Afganistan verschwinden!
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