07.01.2011, 14:39 Uhr | DAPD
Köln (dapd-nrw). Noch nie war der Anteil unzulässiger Bürgerbegehren in Nordrhein-Westfalen so hoch wie 2010. 20 von 33 gestarteten direktdemokratischen Initiativen seien im vergangenen Jahr aus formalen Gründen von den Kommunen abgelehnt worden, teilte die Initiative "Mehr Demokratie" am Freitag in Köln mit. Dies entspricht einem Anteil von 61 Prozent. 2009 lag dieser Wert nur bei 35 Prozent. Der Wert für das vergangene Jahr liegt auch deutlich über dem Gesamtdurchschnitt von 43 Prozent.
"NRW stellt damit einen traurigen Negativrekord auf", teilte der Verein weiter mit. In nicht weniger als 16 Fällen spielte demnach ein fehlender Kostendeckungsvorschlag als Unzulässigkeitsgrund eine Rolle. Einen solchen müssen die Initiatoren eines Bürgerbegehrens formulieren, wenn ihre Initiative im Erfolgsfall für die Kommune zusätzliche Ausgaben oder Mindereinnahmen zur Folge hätte. "Weil es über die tatsächlichen Folgekosten selten Einigkeit gibt, öffnet der hierdurch entstehende Interpretationsspielraum Tür und Tor für das Unterlaufen von Bürgerbegehren", kritisierte "Mehr Demokratie".
Insgesamt gab es 2010 in Nordrhein-Westfalen mehr Bürgerbegehren als im Jahr zuvor. Wurden 2009 noch 26 Begehren abgeschlossen, waren es im vergangenen Jahr 41. Grund dafür ist vor allem die gewachsene Zahl von Schulbegehren. Gab es zu diesem Thema 2009 nur fünf Bürgerbegehren, so beschäftigten sich 2010 zehn Initiativen mit der Zukunft von Schulen oder von Lehrschwimmbecken an Schulen.
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