Regierung hält Kürzung angeblich für "zweifelhaft"
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Regierung hält Kürzung angeblich für "zweifelhaft"
31.03.2008, 12:50 Uhr
Die Pendlerpauschale wurde 2007 gekürzt (Quelle: imago)In der Bundesregierung wird laut einem Zeitungsbericht entgegen offizieller Äußerungen damit gerechnet, dass die gegenwärtige Regelung der Pendlerpauschale vor dem Bundesverfassungsgericht keinen Bestand hat. Zwischen den Ministerien für Justiz, Finanzen und Wirtschaft kursiere eine interne Einschätzung, laut der die Position der Regierung vor Gericht "zweifelhaft" sei, berichtete die "Bild"-Zeitung. Denn die geltende Unterscheidung zwischen Nicht-Absetzbarkeit der Fahrtkosten bis 20 Kilometer Strecke und Absetzbarkeit der Wegstrecke oberhalb von 20 Kilometer sei "nicht logisch". Das Bundesfinanzministerium berechne bereits Alternativmodelle.
Ein Sprecher des Finanzministeriums dementierte jedoch, dass aktuelle Neuberechnungen im Gange seien. Auch hob er hervor, dass es kein Umdenken in der Behörde gebe. "Es gibt von Seiten des Bundesfinanzministeriums keine neue Haltung hinsichtlich der verfassungsrechtlichen Einschätzung", sagte der Sprecher. Auch seien ihm keine neuen Gespräche bekannt.
Pendlerpauschale senken
Seit Anfang 2007 gelten Fahrtkosten zum Arbeitsplatz nicht mehr als Werbungskosten. Die Finanzämter erkennen seitdem nur noch die Kosten ab dem 21. Entfernungskilometer als Härte steuermindernd an. Der Bundesfinanzhof bewertete die Regelung im Januar als verfassungswidrig und legte sie dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vor. Eine Wiederherstellung der alten Pauschale von 0,30 Euro pro Kilometer würde den Bundeshaushalt 2,5 Milliarden Euro kosten, eine Pendlerpauschale von 0,25 Euro ab dem ersten Kilometer laut "Bild" rund 1,6 Milliarden Euro, eine Pauschale von 0,20 Euro rund 700 Millionen Euro. Diese Alternativmodelle waren bereits wiederholt berechnet und diskutiert worden.