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Rauchverbot in kleinen Kneipen vom Bundesverfassungsgericht gekippt

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Karlsruhe kippt die Rauchverbote

30.07.2008, 16:10 Uhr

In kleinen Einraum-Kneipen in Berlin und Baden-Württemberg darf vorerst wieder geraucht werden (Quelle: dpa) In kleinen Einraum-Kneipen in Berlin und Baden-Württemberg darf vorerst wieder geraucht werden (Quelle: dpa)Das Bundesverfassungsgericht hat das Rauchverbot in kleinen Kneipen gekippt. In Berlin und Baden-Württemberg darf in solchen Gaststätten ab sofort wieder geraucht werden. Die Karlsruher Richter erklärten am Mittwoch die Gesetze zum Nichtraucherschutz in den beiden Bundesländern für verfassungswidrig.

Das Gericht gab damit den Beschwerden zweier Kneipenwirte aus Berlin und Tübingen sowie eines Diskothekenbetreibers aus Heilbronn statt. Da in den meisten anderen Bundesländern ähnliche Regelungen gelten, hat das Urteil Signalwirkung.

Zum DurchklickenDie Rauchverbote in 16 Ländern
Animierte Grafik Rauchverbot in Deutschland

Neuregelung bis Ende 2009

Zwar gelten die Gesetze vorerst weiter, die beiden Länder müssen nun aber bis Ende 2009 eine Neuregelung erlassen. Bis dahin sind allerdings Trinkkneipen mit weniger als 75 Quadratmetern und nur einem Raum vom Verbot ausgenommen, wenn Jugendliche keinen Zutritt haben. Diskotheken, in denen nur Gäste über 18 verkehren, dürfen wieder Raucherräume einrichten.


Erste Bundesländer ziehen nach

Nach dem Karlsruher Urteil ziehen bereits die ersten Bundesländer nach: Das Rauchen in hessischen Kneipen mit nur einem Raum soll nach einer Empfehlung des Sozialministeriums ab sofort toleriert werden. Auch Bremen schwenkt auf die Linie des Urteils ein. "Selbstverständlich darf in kleinen Eckkneipen künftig wieder geraucht werden", sagte der Staatsrat im Gesundheitsressort, Hermann Schulte-Sasse. Hamburgs Gesundheitssenator Dietrich Wersich (CDU) erklärte ebenfalls, die Handlungsanweisungen für die Bezirksämter würden "umgehend" angepasst.

Striktes Rauchverbot mit Grundgesetz vereinbar

Nach den Worten der Karlsruher Richter wäre allerdings ein striktes Rauchverbot in allen Lokalen mit dem Grundgesetz vereinbar. "Denn der Schutz der Bevölkerung vor Gesundheitsgefahren - wozu der Gesetzgeber auch das Passivrauchen zählen darf - ist ein überragend wichtiges Gemeinschaftsgut", sagte Präsident Hans-Jürgen Papier bei der Urteilsverkündung. Er verwies auf Angaben des Deutschen Krebsforschungszentrums, wonach jährlich 3300 Nichtraucher an den Folgen des Passivrauchens sterben.

Drogenbeauftragte für striktes Verbot

Die baden-württembergische Sozialministerin Monika Stolz (CDU) erklärte, dass sie einer klaren Verbotslösung den Vorzug geben würde: "Je mehr Ausnahmen man macht, desto unklarer und bürokratischer wird ein Gesetz." Die Drogenbeauftragte des Bundes, Sabine Bätzing, appellierte an die Länder, nun strikte Rauchverbote zu erlassen. "Es ist ein Urteil für den Nichtraucherschutz und gegen Ausnahmeregelungen", sagte sie. Das Gericht habe deutlich betont, dass ein absolutes Rauchverbot der richtige Weg wäre, um den Gesundheitsschutz zu gewährleisten. Nun gelte es, die bestehenden Ausnahmen aus den Landesgesetzen zu streichen.

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Gesetz muss "gleichheitsgerecht" ausgestaltet sein

Nach den Worten des Gerichts hat der Gesetzgeber mehrere Möglichkeiten. Wenn er sich nicht für einen strengen Nichtraucherschutz ohne Ausnahmen entscheide, müsse sein Konzept "folgerichtig" und "gleichheitsgerecht" ausgestaltet sein. "Für die sogenannten Eckkneipen bedeutet dies, dass für sie nur die Freistellung vom Rauchverbot in Betracht kommt", sagte Papier. Denn ihre Raumsituation erlaube typischerweise keine separaten Raucherzimmer.

Kleingastronomie benachteiligt

Durch die gegenwärtigen Regeln werde die "getränkegeprägte" Kleingastronomie durch teilweise existenzbedrohende Umsatzrückgänge wirtschaftlich besonders stark belastet, erklärten die Karlsruher Richter. Zum einen sei der Raucheranteil unter ihren Gästen besonders hoch, zum andern wanderten die rauchenden Gäste tendenziell zu Lokalen mit Raucherräumen ab. Deshalb seien die Verbote unverhältnismäßig und verletzten die Berufsfreiheit der Beschwerdeführer, entschied der Erste Senat. (Az: 1 BvR 3262/07, 402/08 u. 906/08 vom 30. Juli 2008)

Kläger sind erleichtert

Geklagt hatten der Tübinger "Pfauen"-Wirt Uli Neu und Sylvia Thimm, Wirtin der Berliner Musikkneipe "Doors", die deutliche Umsatzverluste durch das Verbot geltend machten. Ihre Lokale liegen unter der 75-Quadratmeter-Grenze des Gerichts. Der Diskothekenbetreiber darf dem Urteil zufolge Raucherräume einrichten. Die beiden Beschwerdeführer reagierten erleichtert auf das Urteil: "Ich sehe wieder Licht am Ende des Tunnels", sagte Uli Neu. "Meine Existenz ist gerettet." Er hoffe nun auf eine rasche Neuregelung. Die Berliner Wirtin Sylvia Thimm äußerte sich erfreut, dass ihre Gäste vor Beginn der kühleren Saison wieder in der Kneipe rauchen dürften.

Richter sieht geselliges Beisammensein gefährdet

Zwei der acht Richter hielten die Regelung für verfassungsgemäß und stimmten gegen das Urteil. Einer von ihnen, Johannes Masing, wandte sich zudem - angesichts eines Raucheranteils von mehr als 30 Prozent unter den Erwachsenen - gegen ein absolutes Rauchverbot. "Mit einem absoluten gaststättenrechtlichen Rauchverbot wird das gesellige Beisammensein und Feiern bei Tabak, Speise und Trank völlig aus dem öffentlichen Raum und dem gewerblichen Angebot verbannt", schrieb er in einer abweichenden Meinung.

Nichtraucherinitiative fordert Bundesregelung

Die Nichtraucherinitiative Pro Rauchfrei forderte nach dem Urteil eine Bundesregelung. "Die Länder haben ihre Unfähigkeit bewiesen, nun muss die Bundespolitik beweisen, dass sie es ernst meint mit dem Nichtraucherschutz", teilte der Verein in München mit.


Quelle: dpa

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