17.05.2010, 15:51 Uhr
Das RAF-Mitglied Birgit Hogefeld wartet 1996 im Gerichtssaal in Frankfurt auf den Prozessbeginn. Die Terroristin wurde später zu lebenslanger Haft verurteilt (Foto: dpa)
Bundespräsident Horst Köhler hat auch das zweite Gnadengesuch der zu lebenslanger Haft verurteilten ehemaligen RAF-Terroristin Birgit Hogefeld (53) abgelehnt. Köhlers Entschluss, von einem Gnadenerweis abzusehen, sei "auf der Grundlage der eingeholten Stellungnahmen und eines persönlichen Gesprächs mit Frau Hogefeld nach Abwägung aller Gesichtspunkte" gefallen, hieß es in der Mitteilung.
Hogefeld befindet sich derzeit im offenen Vollzug. Sie war im Juni 1998 unter anderem wegen mehrfachen Mordes und Mordversuches zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt worden, seit 1993 saß sie im Gefängnis.
Das Gericht hatte damals die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Nachdem das Oberlandesgericht Frankfurt im Juni 2008 die Dauer der weiteren Vollstreckung auf insgesamt 18 Jahre festgelegt hatte, werde Hogefeld voraussichtlich im Juni 2011 aus der Strafhaft entlassen, teilte das Bundespräsidialamt mit. Köhler hatte schon 2007 ein Gnadengesuch Hogefelds abgelehnt.
Hogefeld wird der dritten Generation der linksterroristischen Roten Armee Fraktion zugerechnet (RAF), deren Anschläge in den achtziger und frühen neunziger Jahren bis heute nicht vollständig aufgeklärt sind. Den damaligen Attentaten fielen unter anderem 1989 Deutsche-Bank-Chef Alfred Herrhausen, 1986 der Siemens-Manager Karl-Heinz Beckurts und 1991 der Präsident der Treuhandanstalt, Detlev Karsten Rohwedder, zum Opfer. In der Haft distanzierte sich Hogefeld zwar von der RAF, ihr Wissen über die Verbrechen der Terrororganisation gab sie aber nicht preis.
Quelle: dpa , dapd
Corri schrieb:
am 17. Mai 2010 um 17:50:53
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An walter schwalm
Würden sie auch diese Meinung vertreten , wenn ihre Familie
in irgend einer Form betroffen währe ??????
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SKORPIO schrieb:
am 17. Mai 2010 um 17:28:40
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Hogefeld-Begnadigung abgelehnt
Als Dieter Degowskis Gnadengesuch abgelehnt wurde, ging hartnäckig das Gerücht, Degowskis Gesuch sei einfach
nur zum falschen Zeitpunkt eingegangen bzw. bekannt geworden, sonst wäre ihm stattgegeben worden. Nimmt man das zum Vergleich, dann wäre ein großer Sieg der CDU bei der NRW-Wahl vielleicht förderlicher für Hogefelds Gesuch gewesen. Tatsache oder nicht: man traut der deutschen Politik zu, Gnadenakte rein nach politischem Gusto zu beschließen. Bedenklich ist hochgradig untertrieben!
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Alfons schrieb:
am 17. Mai 2010 um 17:21:38
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Vollzug
das sie als Mehrfache Mörderin im offenen Vollzug ihre Strafe verbüßt ist Gnade genug. Die Verurteilten haben nichts zur
Aufklärung beigetragen und damit auch keine Milde verdient.
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