12.09.2011, 15:36 Uhr | Von Stephan Loichinger, dapd
Leiblicher Vater pocht beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte auf mehr Rechte. (Quelle: dpa)
Welche Rechte in Bezug auf nichteheliche Kinder haben leibliche Väter? In dieser Frage entscheidet der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in dieser Woche erneut. Ein Mann aus Fulda klagt auf Umgangsrecht mit seinem 2004 geborenen Sohn, den er nie getroffen hat, und darauf, dass die leibliche Vaterschaft zweifelsfrei geklärt wird. Nachdem er vor allen deutschen Gerichten scheiterte, hofft der Mittvierziger auf die Entscheidung des EGMR, die für den 15. September angekündigt ist.
Nach Ansicht des Vereins "Väteraufbruch für Kinder" wäre ein Urteil im Sinne des Klägers ein weiterer Schritt hin zu einer Gleichberechtigung von Müttern und Vätern in Deutschland.
Der Kläger hatte ab Mai 2002 eine Beziehung zu einer verheirateten Frau, deren Ehemann im Ausland arbeitete. Im Juni 2003 wurde die Frau schwanger, drei Monate später brach sie die Beziehung zu dem Kläger ab und zog zu ihrem Ehemann. Schon lange vor der Geburt des Sohnes im März 2004 erkannte der Kläger die Vaterschaft an. Nach der Geburt sagte die Frau, als leiblicher Vater komme auch ihr Ehemann infrage. Das Ehepaar wollte keinen Vaterschaftstest machen - im Interesse der Familie, zu der auch eine ältere Tochter gehört. Der mutmaßliche Vater dagegen sah den Jungen nie, die Mutter wollte das nicht.
Der Mann aus Fulda klagte im August 2004 auf ein regelmäßiges Besuchsrecht und regelmäßige Auskünfte über seinen mutmaßlichen Sohn. Das verweigerten ihm sowohl das Amtsgericht in Fulda als auch das Landgericht in Frankfurt mit dem Hinweis, das Kind habe im Ehemann der Mutter einen rechtlichen Vater und außerdem zum Kläger gar keine "sozial-familiäre Beziehung". Das Bundesverfassungsgericht folgte dieser Argumentation und nahm im Herbst 2006 die Klage erst gar nicht an.
Die deutschen Gerichte räumten dem rechtlichen Vater also eine deutlich stärkere Stellung ein als dem leiblichen Vater. Dies komme dem Kindeswohl zugute.
Aus Sicht des Anwalts des Klägers, Georg Rixe, berührt der Fall "eine der heikelsten Fragen im Familienrecht". Davon seien mehr Familien betroffen, als man gemeinhin annehme: jedes zehnte Kind gehe das seriösen Schätzungen zufolge an. "Die Rechtlosigkeit der leiblichen Väter, wenn es einen rechtlichen Vater gibt, erscheint mir allerdings problematisch", sagt Rixe: "Man kann nicht generell den leiblichen Vater außen vor lassen."
In solchen Fällen wie dem seines Mandanten müsse zunächst zweifelsfrei geklärt werden, wer überhaupt der Vater ist, sagt Rixe. Der Kläger hofft, dass die Straßburger Richter ihre deutschen Kollegen in die Pflicht nehmen und einen Vaterschaftstest anordnen. Das taten diese nämlich bislang nicht. "Das deutsche Recht will die Intaktheit der Familie vor Einmischungen durch Dritte schützen. Aber wenn nicht einmal die Vaterschaft geklärt ist, haben leibliche Väter gar keine Chance", erläutert Rixe.
Hoffnung schöpft der Anwalt aus einem Urteil des EGMR vom Dezember 2010. Der Gerichtshof entschied damals, einem leiblichen Vater dürfe der Umgang mit seinen nichtehelichen Kindern nicht völlig verwehrt werden. Die gegenteiligen Entscheidungen deutscher Gerichte verstießen demnach gegen die Europäische Menschenrechtskonvention. Auch jener Mann hatte seine Kinder noch nie getroffen.
Dietmar Nikolai Webel von der Bundesgeschäftsstelle des Vereins "Väteraufbruch für Kinder" hält das deutsche Familienrecht in diesem Punkt für unzeitgemäß. Eine Vaterschaft zweifelsfrei festzustellen, sei mit der heutigen Diagnosetechnik problemlos möglich. "Heute ist es auch keine Schande mehr für ein Kind, wenn es einem Seitensprung entstammt, es gibt doch auch Trennungskinder zuhauf", sagt Webel. Die Frage sei doch, ob es im Sinne des Kindswohl ist, wenn ihm die Wahrheit verschleiert werde.
Nach Ansicht seines Vereins hat ein leiblicher Vater den natürlichen Anspruch, das Sorgerecht für sein Kind zu haben. "Warum soll er darauf verzichten, wenn es die Frau ist, die aus ihrer Ehe heraustrat?", fragt Webel. Im ersten Schritt müsse die Vaterschaft geklärt werden. Der biologische Vater müsse ein Recht haben, eine Beziehung zu seinem Kind aufzubauen.
Webel ist sich sicher, dass das deutsche Recht die Rolle der Väter stärken werde, andere Länder in Europa seien da schon viel weiter: "Es ist erschreckend, wie oft sich Deutschland vom Europäischen Gerichtshof vorschreiben lassen muss, wie es mit den Vätern umgeht." Bislang sei jede Klage eines Vaters in Straßburg durchgekommen.
Quelle: dapd
Mama schrieb:
am 12. September 2011 um 16:22:04
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Vater will Umgang
... und wer fragt eigentlich das Kind, ob es das auch will? Oder geht es hier nur um den Vater! Mein Vater hat mich auch
jahrelang nach der Scheidung ignoriert. Dann auf einmal wollte er Ausflüge mit mir machen. Ich wollte aber nicht, aber selbst meine Mutter hat mich dazu überredet! Ausflüge schön und gut, aber er war eben nie für mich da, wenn ich einen Vater wirklich gebraucht hätte!
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Raffy schrieb:
am 12. September 2011 um 16:08:46
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(24)
tja
Solche Probleme gäbs gar net, wenn sich alle an die Bibel halten würden, die ganz klar sagt, dass Sex nur in einer Ehe was zu suchen
hat. Aber nach der Bibel zu leben ist ja nich mehr zeitgemäß.
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Ein Papa schrieb:
am 12. September 2011 um 15:54:28
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Leiblicher Vater klagt in Straßburg auf Umgangsrecht
Überall pochen die Frauen auf Gleichberechtigung, aber wo sie vom deutschen
Gesetzgeber bevorteilt werden, wollen sie nichts abgeben. Wann bekommen wir endlich einen Männerbeauftragten? Es kann nicht angehen, daß Frauen sich nur die Rosinen raus picken dürfen, aber selber nie zurückstecken wollen. Wann werden wir endlich im Familienrecht den Vater genauso akzeptieren wie die Mutter? Wann kommen endlich drakonische Strafen auf die Ämter zu, die sich nicht an die Gesetzgebung halten?
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