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Anwalt: Althaus will mehr für Hinterbliebene tun
05.03.2009, 11:18 Uhr
Althaus muss 33.000 Euro Geldstrafe zahlen (Foto: dpa)
Nach dem Gerichtsurteil gegen Thüringens Ministerpräsident Dieter Althaus will sein Anwalt auch den Schadensausgleich möglichst zügig regeln. Angestrebt werde ein unbürokratisches Übereinkommen mit der Familie von Beata C., die bei dem Skiunfall getötet wurde, sagte der deutsche Anwalt von Althaus, Erich Bähr.
Althaus habe zudem zugesagt, mehr für das hinterbliebene Kind zu tun, als es seine gesetzliche Pflicht sei, sagte Bähr dem Sender MDR 1 Radio Thüringen. Eine konkrete Summe für den Schadensausgleich nannte der Anwalt nicht. Da seien die Vorstellungen der Gegenseite abzuwarten, sagte Bähr.
5000 Euro Schmerzensgeld
Die 5000 Euro, zu deren Zahlung Althaus ein Gericht am Dienstag verurteilt hatte, sind nach Bährs Angaben ein sogenanntes Trauerschmerzensgeld. Davon sei der materielle Schadensausgleich, über den beiden Parteien jetzt verhandeln, juristisch nicht berührt.
Foto-SerieTödlicher Unfall auf der Skipiste
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Althaus-ProzessWegen fahrlässiger Tötung verurteilt
Verhandlungen laufen
Der Salzburger Anwalt der Opferfamilie, Alexander Rehrl, sagte dem MDR, er sei zuversichtlich, dass die Verhandlungen bald beendet werden könnten. Allerdings brauche er noch "einige Unterlagen und entsprechend Zeit", damit die Ansprüche der Familie geregelt werden könnten.
Geldstrafe über 33.000
Die 41-jährige Frau war am Neujahrstag beim Zusammenprall mit Althaus auf einer Skipiste in Österreich tödlich verletzt worden. Sie hinterließ ihren Ehemann und ein einjähriges Kind. Der CDU-Politiker war am Dienstag wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe von rund 33.000 Euro verurteilt worden.
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Quelle: dpa