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Prozess in Wiesbaden: Ausbrecherkönig vor Gericht

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Der Ausbrecherkönig kommt vor Gericht

21.03.2011, 11:30 Uhr | Von Isabell Scheuplein, dpa

Prozess in Wiesbaden: Ausbrecherkönig Thomas Wolf (Foto: dpa/bearbeitet: t-online.de)

Prozess in Wiesbaden: Ausbrecherkönig Thomas Wolf (Foto: dpa/bearbeitet: t-online.de)

Acht Jahre lang lebte er unerkannt in Frankfurt und beging schwere Verbrechen; zuletzt entführte er eine Bankiersgattin in Wiesbaden. Ab kommender Woche steht der inzwischen schwerkranke Ausbrecherkönig Thomas Wolf in Wiesbaden vor Gericht. Angeklagt ist er wegen Entführung, Erpressung und Raub in mehreren Fällen.

Am Ende wurde ihm eine Kontaktanzeige zum Verhängnis: Vor knapp zwei Jahren nahmen Zielfahnder den international gesuchten Schwerverbrecher Thomas Wolf auf der Hamburger Reeperbahn fest. Seitdem sitzt der Mann wieder hinter Gittern, am Dienstag beginnt sein Prozess in der Landeshauptstadt Hessens. Fast ein Jahrzehnt lang hatte der heute 58-Jährige die Ermittler genarrt, lebte nach seiner Flucht aus einem nordrhein-westfälischen Gefängnis lange unerkannt im Frankfurter Westend. Nicht einmal seine Freundin ahnte, mit wem sie sich da eingelassen hatte.

Eine Borreliose-Erkrankung nach einem Zeckenstich hat den heute 58-Jährigen so geschwächt, dass das Gerichtsverfahren erst jetzt beginnen kann. Seine schwere Krankheit wird auch den Prozess selbst in die Länge ziehen, denn Wolf ist nur ein paar Stunden pro Tag verhandlungsfähig. Die bisher angesetzten zehn Termine bis Ende April dürften also kaum reichen. Das Wiesbadener Landgericht muss sich zudem auf großen Andrang einstellen, denn der Fall ist spektakulär. Die Anklagepunkte bieten genug Stoff für einen spannenden Prozess: Entführung einer Bankiersgattin, Erpressung, Banküberfälle.

Ähnliche Masche

Die Staatsanwaltschaft wirft Wolf im Einzelnen zwei Banküberfälle in Hamburg und den Niederlanden sowie eine Entführung in Wiesbaden vor. Bei den Überfällen in den Jahren 2000 und 2003 ging der entflohene Häftling mit einer ähnlichen Masche vor. Mit einer Bombenattrappe versetzte er die Bankangestellten in Todesangst und erzwang die Herausgabe von insgesamt mehr als 360.000 Euro. Im Frühjahr 2009 ließ Wolf dann einen richtig großen Coup folgen: Er entführte die Frau eines leitenden Wiesbadener Bankangestellten und erpresste 1,8 Millionen Euro von ihrem Mann. Die Frau entkam nach der Geldübergabe, Wolf hatte sie an einen Baum gefesselt.

Den entscheidenden Hinweis erhielt die Polizei schließlich von einer Hamburger Kosmetikerin, die Wolf über eine Kontaktanzeige kennengelernt hatte. Sie wurde misstrauisch, denn der Mann hatte ungewöhnliche Wünsche: Sie solle für 100.000 Euro unter ihrem Namen eine Wohnung für ihn mieten, ein Konto eröffnen und ein Auto zulassen. Sie vertraute sich Freunden an, die ihr im Internet das Fahndungsplakat zeigten.

Wolf, der auf den Hinweis der Frau hin schließlich festgenommen wurde, schwieg erst eisern, führte die Ermittler dann aber doch zum Rest der erpressten 1,8 Millionen Euro. Das Geld hatte er in einem Wald in Niedersachsen versteckt. Später erhielt die Kosmetikerin rund 40.000 Euro Belohnung von der Wiesbadener Bank, wurde aber auf dem Kiez als "Verräterin" angegriffen. Ob sie vor dem Landgericht als Zeugin aussagen muss, ist noch nicht klar.

Kommt er jemals wieder frei?

Wolf hat die ihm zur Last gelegten Verbrechen weitgehend eingeräumt. Im Mittelpunkt des Wiesbadener Prozesses wird damit weniger der Nachweis seiner Täterschaft stehen. Eher wird es um die Frage gehen, ob und gegebenenfalls wann ein Mann mit seiner Vergangenheit jemals wieder auf freien Fuß kommen kann. Schon im Gefängnis im nordrhein-westfälischen Moers saß er unter anderem wegen Bankraubs, insgesamt war er zu einer Haftstrafe von 21 Jahren verurteilt worden. Dass die Staatsanwaltschaft eine Sicherungsverwahrung nach der Gefängnisstrafe beantragen wird, gilt daher als sehr wahrscheinlich.


Quelle: dpa

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Kommentare (15)

zum Forum

Thema: "Prozess in Wiesbaden: Ausbrecherkönig vor Gericht"

Neuseeland schrieb: am 20. März 2011 um 21:11:07
(0) (0) Neuseeland
Ich befinde mich derzeit in Neuseeland und hier ist es Gang und Gebe sogar Verkehrssünder öffentlich bloßzustellen! Bild,
Adresse, Name, alles einfach! Und so sollte es sein! Man muss wissen, mit wem man es zu tun hat! Klar Verkehrsünder sind nicht schlimm, jeder fährt mal etwas zu schnell oder verpasst irgendwas im Verkehr, aber hier der Kollege:!?! Ich wüsste gern, bevor ich dem en Bier ausgeb, dass ichs mit ihm zu tun hab.
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Ohne Kommentar schrieb: am 20. März 2011 um 20:29:01
(0) (0) Das ist traurig
Hier wird der Täter wieder mal zum Opfer gemacht.Und Ihr Trottel da oben geht noch wählen.

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Stefan schrieb: am 20. März 2011 um 20:03:41
(0) (0) Unser Rechtssystem
Jeder soll ja die Strafe bekommen die er verdient aber was ich nicht verstehe ist dass Vergewaltiger und Mörder oftmals
weitaus schneller auf freinem Fuss sind als Bankräuber. Die Strafen stehen in vielen Fällen in keinerlei Verhältnis zu den Straftaten. Schlimm dieses Rechtssystem !!!
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