27.02.2010, 12:30 Uhr
Weil er durch die freigiebige Verwendung von Raumspray eine Explosion auf der Betriebstoilette ausgelöst hat, muss ein Arbeitnehmer aus dem Ruhrgebiet einem Kollegen 20.000 Euro Schmerzensgeld zahlen. Das entschied das Arbeitsgericht Oberhausen.
Der Arbeitskollege, der gerade die Toilette benutzte, hatte durch die Explosion lebensgefährliche Brandverletzungen erlitten. Außerdem war der Toilettenraum völlig verwüstet worden. Auch benachbarte Zimmer wurden in Mitleidenschaft gezogen.
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Quelle: dapd
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