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Protest gegen Neonazi-Aufmarsch: Linken-Politiker sollen vor Gericht


Sachsens Landtag hebt Immunität von Linken-Fraktionschef auf

Von dpa
Aktualisiert am 13.10.2011Lesedauer: 3 Min.
Der sächsische Linken-Fraktionschef André Hahn soll vor Gericht, weil er eine Neonazi-Demonstration verhindern wollteVergrößern des BildesDer sächsische Linken-Fraktionschef André Hahn soll vor Gericht, weil er eine Neonazi-Demonstration verhindern wollte (Quelle: dapd)
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Sachsens Landtag hat die Immunität des Linken-Fraktionschefs André Hahn aufgehoben, weil er einen Neonazi-Aufmarsch in Dresden verhindern wollte. Ihm wird ein Verstoß gegen die Versammlungsfreiheit vorgeworfen, denn auch "braune Dumpfbacken" hätten das Recht zu demonstrieren, argumentiert die Staatsanwaltschaft.

Es war schon nach 22 Uhr, als der Landtag mit den Stimmen der Koalition und der rechtsextremen NPD die Immunität von Hahn aufhob - und damit den Weg für eine spektakuläre Strafverfolgung freimachte.

Hahn soll - genauso wie sein Thüringer Kollege Bodo Ramelow sowie die Fraktionsdoppelspitze Janine Wissler und Willy van Oyen aus Hessen - vor Gericht, weil er im Februar 2010 in Dresden Neonazis am Marschieren hinderte.

Nachdem das Thüringer Parlament die Immunität Ramelows bereits aufgehoben hatte, folgte nun der sächsische Landtag. Über den Fall Hahn an sich wurde dabei gar nicht mehr debattiert. Nur der Betroffene selbst durfte zehn Minuten lang Stellung nehmen: "Und ich bleibe ausdrücklich dabei: Es war und es ist richtig, sich gegen derartige Aufmärsche mit friedlichen Mitteln zur Wehr zu setzen", betonte der Fraktionschef. Protest sei auch in Zukunft erforderlich: "Und ich werde wieder dabei sein."

Rechtsextreme wollten durch Dresden marschieren

Die rechtsextreme Junge Landsmannschaft Ostdeutschland hatte am 13. Februar 2010 wie jedes Jahr einen Marsch zum Jahrestag der Zerstörung Dresdens im Zweiten Weltkrieg angemeldet. Die Staatsanwaltschaft Dresden warnte schon damals, dass Blockaden gegen die rechten Demonstranten eine Straftat seien.

Trotzdem gingen weit mehr als 10.000 Menschen auf die Straße und riegelten das Terrain rund um den Neustädter Bahnhof, dem Sammelpunkt der Neonazis, weitgehend ab. Die Polizei sah sich nicht in der Lage, die Blockade zu räumen. Zu groß war die Zahl der Gegendemonstranten.

Dass nun ausgerechnet Hahn und seine Genossen aus Thüringen und Hessen für das menschliche Bollwerk verantwortlich gemacht werden, finden viele merkwürdig. "Es ist absurd, in einem Mann wie André Hahn einen Rädelsführer zu sehen. Hahn gehört doch nun wirklich nicht zum 'Schwarzen Block' ", sagt auch die Fraktionschefin der Grünen im sächsischen Landtag, Antje Hermenau.

CDU: Hahn will sich zum Helden stilisieren

Die CDU im sächsischen Landtag hält Hahn vor, sich zum "Helden" stilisieren zu wollen. Nur: Daran könnte die bürgerliche Koalition am Ende nicht ganz unschuldig sein. Denn sollte ein Gericht die Anklage zulassen, bekommt Hahn eine ganz große Bühne. Dann sind ihm Auftritte in den wichtigsten deutschen Nachrichtensendungen und auch in ausländischen Medien sicher. Dass einem deutschen Politiker der Prozess gemacht wird, weil er sich Neonazis in den Weg stellte, dürfte auch in Großbritannien, den USA oder Israel aufhorchen lassen. Die Außenwirkung für Sachsen wäre verheerend.

Beobachter halten die Beweislage gegen Hahn für dünn. Denn der Politiker war zu dem Zeitpunkt, als die Neonazis marschieren wollten, gar nicht mehr am Ort des Geschehens. Hahn hatte sich da schon in eine Menschenkette auf der anderen Seite der Elbe eingereiht - gemeinsam mit dem sächsischen Regierungschef Stanislaw Tillich (CDU) und anderen Politikern.

Wer nicht da sei, könne auch nicht blockieren, sagt Hahn. Dass er so viel Einfluss haben sollte, Tausende Menschen bei klirrendem Frost stundenlang auf der Straße ausharren zu lassen, will selbst dem sächsischen Oppositionsführer nicht einleuchten.

Ausdrücklich verweisen die Dresdner Staatsanwälte auf die politische Funktion und Verantwortung. Hahn hält dagegen, dass sich strafrechtliche Verfolgung nur auf eine konkrete Tat gründen darf, nicht aber auf eine gewählte Funktion im Parlament. Eigentlich soll politische Immunität Abgeordnete gerade vor Strafverfolgung wegen ihres Amtes schützen.

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