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Prostitution erst ab 20.15 Uhr

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Prostitution erst ab 20.15 Uhr

20.04.2011, 10:04 Uhr | dapd

Bonn (dapd-nrw). Im monatelangen Streit um die Straßenprostitution im Bonner Norden zeichnet sich eine Lösung ab. Wie die Stadtverwaltung am Dienstag mitteilte, soll der sogenannte Anbahnungsbereich für die Prostituierten verkleinert werden, zudem dürfen die Frauen ihr Gewerbe erst ab 20.15 Uhr ausüben. Im Gegenzug wollen Anlieger ihre Klagen gegen die seit Dezember vergangenen Jahres geltende neue Sperrgebietsverordnung zurück ziehen.

Damals hatte die Stadt den Sperrbezirk ausgedehnt und in einem Gewerbegebiet sogenannte Verrichtungsboxen für die Prostituierten und ihre Freier zur Verfügung gestellt.

Anliegern und benachbarten Geschäftsleuten ging diese Lösung nicht weit genug. Sie beklagten, dass Mitarbeiterinnen und weibliche Kunden von potenziellen Freiern belästigt und für Prostituierte gehalten würden. Aus diesem Grund hatten sie gegen die Sperrgebietsverordnung geklagt.

Die jetzt gefundene Kompromiss ist das Resultat eines Mediationsgespräches, das auf Anregung des Oberverwaltungsgerichts Münster stattgefunden hat. Durch die Verlagerung des Rotlicht-Gewerbes auf die Zeit nach 20.15 Uhr soll ein Zusammentreffen von Kunden und Mitarbeiterinnen der ortsansässigen Unternehmen mit der einschlägigen Szene vermieden werden. Die Bonner Ratsgremien und die zuständige Bezirksregierung müssen der Lösung noch zustimmen.

Die derzeitige Lage am Straßenstrich bezeichnete eine Sprecherin der Stadt als ruhig. Die Verrichtungsboxen würden gut angenommen. Zudem sorge das Ordnungsamt mit intensiven Kontrollen dafür, dass die Prostituierten der Sperrbezirk einhielten.


dapd  

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