20.07.2011, 13:44 Uhr | Von Ralf Hübner, dpa
Piratenflagge: Mieterin Anett Krüger steht mit ihren beiden Kindern und dem Corpus Delicti vor dem Haus in Chemnitz, das die Flagge womöglich nicht mehr schmücken darf (Foto. dpa)
Fluch der Sachsen statt Fluch der Karibik? Ein ganz normales Mietshauses in einer größeren deutschen deutschen Stadt: Jahrelang hängt ein schwarz und weiß bedrucktes Stück Stoff unbeanstandet in einem Wohnungsfenster auf dem Kaßberg in Chemnitz. Doch plötzlich befürchtet der Hausverwalter, dass die Fahne mit Totenkopf möglicherweise Mieter abschreckt. Nun muss das Chemnitzer Landgericht entscheiden.
Seit Ende Juni bereits untersuchen die Richter die Frage, ob die 45 Jahre alte Mieterin Anett Krüger die Piratenflagge, die sie anlässlich des Johnny-Depp-Films "Fluch der Karibik" bekommen hat, ins Fenster ihrer Wohnung hängen darf - und das schon in zweiter Instanz. Der Hauseigentümer hatte gegen die Frau geklagt und im Dezember vergangenen Jahres vor dem Amtsgericht einen Erfolg verbucht.
Die Amtsrichterin nannte die Flagge damals eine "ästhetische Beeinträchtigung" des Hauses. Der Eigentümer könne Schadenersatz verlangen. Die Frau ging in Berufung. Das Landgericht will jetzt am Freitag verkünden, wie der Fall weitergeht.
Das Corpus Delicti, die Totenkopfflagge, soll ein Besucher 2006 zu einer Party mitgebracht haben, die anlässlich des zweiten Teils von "Fluch der Karibik" in der Wohnung der Vermieterin stieg. Als Geschenk für die inzwischen 16-jährige Tochter Antje. Später habe das Stück anstelle eines Vorhangs rund vier Jahre lang im Zimmerfenster des Bruders Tobias genau über dem Hauseingang gehangen. Anfang Januar 2010 fiel dem Verwalter die Fahne auf. Der Totenkopf müsse weg, verfügte er. Als die Frau nicht reagierte, ging die Sache vor Gericht.
Den Streithähnen geht es ums Prinzip. Das Haus gehört der Kester-Haeusler-Stiftung aus Fürstenfeldbruck, einem Städtchen in Bayern vor den Toren Münchens. "Die Frage ist, was der Nutzer einer Wohnung alles machen darf", sagt der Vertreter des Eigentümers, Rechtsanwalt Andreas Möckel aus Plauen im Vogtland. Das müsse grundsätzlich geklärt werden.
Die 45-Jährige wiederum erzürnt, dass laut Amtsgerichtsurteil die geschäftlichen Interessen des Eigentümers höher bewertet werden als ihr Persönlichkeitsrecht. "Es kann doch nicht sein, dass jemand einfach sagen darf: 'Das gefällt mir nicht. Abhängen!'" Die Frau moniert außerdem: "Die Fassade hat in der DDR das letzte Mal Farbe gesehen. Ist das Ästhetik?"
Der Mieterbund in Sachsen hält sich mit einer Meinung zurück. "Ein schwieriger Fall", sagt Verbandssprecherin Petra Becker. Die Freiheit des Mieters ende prinzipiell dort, wo andere Menschen beeinträchtigt würden. Der Verband erwartet das Urteil deshalb selbst gespannt.
Der Sprecher des Landgerichtes, Thomas Mrodzinsky, spricht von einem "sehr speziellen Fall", der nicht - wie vom Kläger-Anwalt gewünscht - verallgemeinert werden dürfe. So müsse unter anderem das Wohnumfeld berücksichtigt werden. "In einem mehr alternativen Wohnviertel etwa hätte die Flagge vielleicht gar keinen Anstoß erregt."
Quelle: dpa
Opa schrieb:
am 20. Juli 2011 um 18:42:40
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Piratenflagge
Mit welchen Scheiß sich deutsche Gerichte beschäftigen. Pillepalle für und von Juristen.
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Münchner schrieb:
am 20. Juli 2011 um 17:56:28
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@der paulianer
Behalte deine Lügen für dich
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Oh man schrieb:
am 20. Juli 2011 um 17:32:18
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Probleme
Als gäbe es keine anderen Probleme. Meines Erachtens aber ein Versäumnis der Mieterin auf die Aufforderung des Hausverwalters
überhaupt nicht zu reagieren. Wenn man miteinander geredet hätte, wäre vielleicht eine außergerichtliche Einigung möglich gewesen. Aber beiden gehts ja nicht um den gesunden Umgang miteinander, sondern "ums Prinzip"!
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