17.09.2007, 14:45 Uhr
Der Verband der Jetpiloten lehnt sich gegen die Ankündigung von Bundesverteidigungsminister Franz Josef Jung auf, in Terrorabsicht entführte Flugzeuge notfalls auch ohne gesetzliche Grundlage abschießen zu lassen. Dies komme einer "Aufforderung zur Erfüllung eines rechtswidrigen Befehls gleich", sagte der Vorsitzende des Verbandes der Besatzungen strahlgetriebener Kampfflugzeuge der Bundeswehr (VBSK), Thomas Wassmann, der "Leipziger Volkszeitung" vom Dienstag.
Volle Solidaritätmit Piloten
"Ich kann den Piloten nur empfehlen, in einem solchen Fall dem Befehl des Ministers nicht zu folgen." Piloten, die sich so verhielten, könnten "mit der vollen Solidarität des Verbandes" rechnen.
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Piloten als Mittel zum Zweck
Er empfinde es als merkwürdig, dass Jung nicht in der Lage sei, "eine rechtlich saubere Klärung in der Sache zu organisieren", kritisierte Wassmann. "Stattdessen benutzt man die Piloten als Mittel zum Zweck, indem man sie öffentlich in Bedrängnis bringt, um dadurch die Diskussion voranzutreiben, die man selbst nicht klären kann." Das sei "eine interessante und merkwürdige Form von Politik", betonte Wassmann.
Klares Urteil des Bundesverfassungsgerichts
Das Bundesverfassungsgericht hatte im vergangenen Jahr einen Schlussstrich unter die Debatte gezogen und das 2004 beschlossene Flugsicherheitsgesetz gekippt. Die Befugnis zum Abschuss entführter und als Waffe eingesetzter Flugzeuge verstoße gegen die Menschenwürde und sei nicht zulässig, so die Karlsruher.
Ministerium: Piloten müssten trotzdem gehorchen
Dennoch, beharrte ein Sprecher des Verteidigungsministeriums am Montag, dürften die Piloten einen Abschussbefehl nicht verweigern. Es seien Situationen denkbar, die eine Berufung auf den übergesetzlichen Notstand ermöglichten und erforderten. Das sei verfassungsrechtlich anerkannt, solange es keine klare Regelung im Grundgesetz gebe.
Bütikofer empfiehlt Rücktritt
Grünen-Chef Reinhard Bütikofer legte Jung wegen seiner Äußerungen den Rücktritt nahe. Er sei "fassungslos, wie der Minister mit der Verfassung umgeht", sagte er dem Nachrichtensender n-tv. Das Bundesverfassungsgericht habe sich mit dieser Frage auseinandergesetzt und hier eine ganz klare Entscheidung getroffen. Wenn jetzt der Minister so tue, als gehe ihn das nichts an, sei das "schlicht bodenlos". Ein solcher Minister könne keine Verantwortung tragen. "Der muss weg."
Jung bekräftigt seine Haltung
Unterdessen verteidigte Jung seine Haltung. Er argumentiere auf der Basis des Bundesverfassungsgerichts, sagte der CDU-Politiker bei einer Sicherheitskonferenz in Berlin. Es sei richtig und zulässig, im Fall eines schweren Unglücksfalls eine unbewaffnete Maschine oder eine mit Terroristen besetzte Maschine abzuschießen. Es sei eine gerichtliche Klarstellung notwendig. "Bis dahin gilt das Recht des übergesetzlichen Notstands", bekräftigte Jung seine Haltung.
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