25.11.2011, 11:36 Uhr
Der frühere saarländische Ministerpräsident Peter Müller (CDU) wird neuer Verfassungsrichter. Der Bundesrat wählte den 56-jährigen Juristen einstimmig zum neuen Mitglied des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe. Notwendig war eine Zwei-Drittel-Mehrheit. Müller wird im kommenden Jahr Nachfolger des ausscheidenden Udo di Fabio.
Zuletzt konnten sich auch die sozialdemokratischen Ministerpräsidenten auf Müller verständigen, den turnusgemäß die Union vorgeschlagen hatte. Man wolle im Falle Müllers kein Exempel statuieren, hieß es. In den vergangenen Tagen waren Zweifel an der fachlichen Eignung des 56-Jährigen laut geworden.
In der SPD gab es verschiedene Bedenken gegen Müller. Er bringe für die Arbeit am höchsten deutschen Gericht zu wenig juristische Erfahrung mit, lautete ein Argument. Vor seiner Karriere in der Politik gab Müller lediglich vier Jahre lang ein Gastspiel an einem Amtsgericht und dem Landgericht Saarbrücken. Auch nennenswerte fachliche Abhandlungen kann Müller nicht vorweisen - das ist normalerweise ein Ausschlusskriterium für einen Posten, für den sonst nur ausgewiesene Top-Juristen vorgeschlagen werden. Persönlich nachgetragen wurde dem CDU-Kandidaten auch seine Rolle bei der Ablösung von ZDF-Chefredakteur Nikolas Brender.
Um Richterwahlen für das Bundesverfassungsgericht hatte es in der Vergangenheit wiederholt politisches Tauziehen gegeben. So verhinderte 1993 die Unionsspitze die Wahl der späteren Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) zur Vizepräsidentin in Karlsruhe. 2008 torpedierte die Union die geplante Wahl des von der SPD vorgeschlagenen Würzburger Staatsrechtlers Horst Dreier zum Vize-Präsidenten des Verfassungsgerichtes. Nach dessen Rückzug nominierte die SPD Andreas Voßkuhle, der jetzt dem Gericht vorsteht.
Die 16 Verfassungsrichter werden zur Hälfte von einem speziellen Wahlausschuss des Deutschen Bundestags und zur anderen Hälfte vom Bundesrat gewählt. Sie haben eine Amtszeit von zwölf Jahren und können nicht wiedergewählt werden. Diese Regel soll die Richter unabhängiger machen.
Während der Bundesrat direkt mit Zweidrittelmehrheit wählt, ist im Bundestag ein Wahlausschuss aus zwölf Abgeordneten zuständig. Ein Kandidat ist gewählt, wenn er mindestens acht Stimmen (Zweidrittelmehrheit) der gesetzlichen Mitglieder dieses Ausschusses bekommt.
Quelle: dpa
Bye,bye Demokratie schrieb:
am 25. November 2011 um 16:33:23
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Der 2. in kurzer Zeit,..
..den sie ins Amt hieven!Na da wird nach dem illegalen "Ja" zum Rettungsschirm,wo sich das BverfG schon jede
Reputation und Glaubwürdigkeit genommen hat,auch noch das "Ja" zum NPD-Verbot kommen!Die BRD war noch nie eine Demokratie und noch nie ein Rechtsstaat!Wir leben in einer Parteiendiktatur die einen neuen Faudalismus für die Machtelite schaffen!Schlimmer aber ist,daß das Volk all das hinnimmt! Und sich mehr darum kümmert,was von RTL kommt!Deutschland hat sich abgeschafft!
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der wichser schrieb:
am 25. November 2011 um 16:30:01
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der geist des roland freissler
geistert immernoch in der deutschen justiz. dieser elfenbeinturm bedarf der kontrollen des pöbels.
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Soester schrieb:
am 25. November 2011 um 16:29:30
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Richterwahl.
Verkommt der BGH zur Altersversorgung abgehalfteter Politiker? Dann brauchen wir uns ja nicht mehr über einige Urteile zu wundern.
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