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Pendlerpauschale gilt wieder voll

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Pendlerpauschale gilt wieder voll

10.12.2008, 11:05 Uhr

Autos im Berufsverkehr (Foto: Imago) Autos im Berufsverkehr (Foto: Imago)Die bis zu 20 Millionen Berufspendler in Deutschland kommen ab sofort wieder in den Genuss der vollen Pendlerpauschale. Zunächst hatte das Bundesverfassungsgericht die weitgehende Kürzung der alten Pauschale am Dienstag für verfassungswidrig erklärt. Anschließend kündigte das Bundesfinanzministerium an, dass vom 1. Januar 2009 an die Fahrtkosten zum Arbeitsplatz wieder ab dem ersten Kilometer absetzbar sein werden.

Millionen von Pendlern können zudem mit Rückzahlungen rechnen: Nach dem Karlsruher Urteil fällt die gekürzte Pauschale rückwirkend zum 1. Januar 2007 weg, so dass die Finanzämter auch für diesen Zeitraum die vollen Wegekosten von 30 Cent pro Kilometer nachzahlen müssen.

VideoMillionen Pendler haben wieder ein Recht auf Steuerrabatte

Erneute Neuregelung ab 2010 möglich

Ob es damit auf Dauer bei der früheren Pauschale bleibt, ist aber ungewiss. Das Finanzministerium ließ offen, wie eine künftige Neuregelung der Pendlerpauschale ab dem Veranlagungszeitraum 2010 aussehen wird. Die Bundesregierung werde dies zu gegebener Zeit entscheiden. Im ZDF sagte Finanzminister Peer Steinbrück am Abend: "Die Verschuldung wird steigen." Der Staat werde nicht über Umwege versuchen, das Geld von den Bürgern wieder zurückzubekommen. "Das wäre in dieser Konjunkturlage völlig falsch." Die CSU legte Steinbrück den Rücktritt nahe. Generalsekretär Karl-Theodor zu Guttenberg sagte dem "Hamburger Abendblatt", wer so neben der Spur liege und trotzdem verbohrt an seinem falschen Kurs festhalte, müsse sich die Frage politischer Lernfähigkeit stellen.

Steinbrück"Wir werden uns das Geld nicht zurückholen"
HintergrundDie Pendlerpauschale

Merkel: Schub für den Konsum

Bundeskanzlerin Angela Merkel erwartet von den Milliarden-Rückzahlungen einen Schub für den Konsum. "Ich halte es für absolut richtig, dass wir das Geld angesichts der Wirtschaftslage jetzt den Menschen direkt zurückgeben", sagte die CDU-Politikerin. SPD-Kanzlerkandidat Frank-Walter Steinmeier bekräftigte: "Wir werden nicht zusätzlich sparen, in der Krise keine Steuern erhöhen, genauso wenig wie wir Sozialleistungen kürzen." SPD-Chef Franz Müntefering hofft, dass die Menschen ihr Kilometergeld schon im Weihnachtsgeschäft ausgeben. "Es ist jedenfalls kein verlorenes Geld." Die FDP kritisierte Merkels Reaktion als "Frechheit", weil sie die erzwungenen Rückzahlungen als Konjunkturspritze verkaufen wolle.

Kürzung verstößt gegen das Grundgesetz

Nach den Worten des Zweiten Senats verletzt die seit Anfang 2007 geltende Regelung den Grundsatz der Gleichbehandlung. Danach konnten Fahrten zum Arbeitsplatz erst ab Kilometer 21 mit 30 Cent pro Kilometer steuerlich abgesetzt werden und nicht mehr - wie bis 2006 - vom ersten Kilometer an.

Unzureichend begründet

Aus Sicht des Gerichts hat der Gesetzgeber zwar einen großen Spielraum bei der Frage, inwieweit Wegekosten beim Finanzamt geltend gemacht werden können. Die Neuregelung sei allerdings unzureichend begründet und in sich widersprüchlich. Das erklärte Ziel, mit Hilfe der jährlichen Einsparungen von 2,5 Milliarden Euro aus der Kürzung der Pauschale den Bundeshaushalt zu konsolidieren, reiche allein nicht aus.

"Werkstor-Prinzip" nicht folgerichtig umgesetzt

Auch das sogenannte "Werkstor-Prinzip", mit dem die neuen Vorschriften gerechtfertigt worden waren, ist aus Sicht des Zweiten Senats nicht folgerichtig umgesetzt. Danach sollte die Arbeit grundsätzlich unmittelbar am Betrieb beginnen, womit die Fahrten nicht mehr zum beruflichen Aufwand gehören sollten. Damit verträgt sich aber aus Sicht der Richter nicht, dass die Kosten ab dem 21. Kilometer doch absetzbar sind.

Keine Einsparungen an anderer Stelle

Die Bundesregierung beziffert die Steuerausfälle, die die Rückkehr zur alten Pauschale mit sich bringen wird, auf insgesamt rund 7,5 Milliarden Euro für die Jahre 2007 bis 2009. Die Einbußen würden aber nicht durch Einsparungen an anderer Stelle ausgeglichen. Die Finanzämter sollen möglichst schnell die Rückzahlungen für 2007 leisten und so die rund 20 Millionen Pendler rasch um Milliarden entlasten. Das teilten das Finanzministerium und die hessische Landesregierung am Dienstag in Berlin mit.

Konjunkturpolitischer Impuls

"Wir erwarten, dass so bis zu drei Milliarden Euro schon in den Monaten Januar bis März zusätzlich bei den rund 20 Millionen Pendlern ankommen könnten", erklärten Finanzminister Steinbrück und Hessens Ministerpräsident Roland Koch (CDU). Das Urteil solle in der Krise genutzt werden, einen konjunkturpolitischen Impuls zu geben: "Wenn jetzt ohnehin Schulden für die Rückzahlung der Pendlerpauschale gemacht werden müssen, dann sollte die Auszahlung so schnell wie möglich erfolgen, nicht nur im Interesse der Pendler, sondern auch, um damit hoffentlich einen zusätzlichen Kaufimpuls geben zu können."

Glos: Entlastung kommt "gerade recht"

Nach den Worten von Wirtschaftsminister Michael Glos (CSU) kommt die Entlastung für die Arbeitnehmer "in diesen schwierigen Zeiten gerade recht". Damit werde ein erster steuerlicher Konjunkturimpuls verwirklicht.

"Spiel, Satz und Sieg für den Steuerzahler"

Karl-Heinz Däke, Präsident des Bundes der Steuerzahler, begrüßte das Urteil. "Spiel, Satz und Sieg für den Steuerzahler", sagte er in Karlsruhe. Nach seinen Worten sind die Steuerbescheide für 2007 bezüglich der Fahrtkosten mit einem Vorläufigkeitsvermerk versehen, so dass die Steuerzahler für eine Nachzahlung keinen besonderen Antrag stellen müssen. Der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine wies darauf hin, dass die Pendler darauf achten müssen, dass sie die Strecke zum Arbeitsplatz korrekt eingetragen haben.

Kläger erleichtert

Das Urteil geht auf die Klagen eines Bäckermeisters aus Baden-Württemberg sowie zweier Ehepaare aus Oldenburg und dem Saarland zurück. Sie zeigten sich nach der Urteilsverkündung erleichtert. Ihre Verfahren waren den Karlsruher Richtern vom Bundesfinanzhof sowie von den Finanzgerichten Niedersachsens und des Saarlands vorgelegt worden. Sie machten als Folge der Neuregelung Einbußen von mehreren hundert bis zu 1000 Euro pro Jahr geltend.


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Quelle: dpa

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