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Pendlerpauschale: Bundestag beschließt Wiederherstellung

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Wiederherstellung der Pendlerpauschale beschlossen

19.03.2009, 21:16 Uhr

Die Pendlerpauschale soll auch künftig ab dem ersten Kilometer gelten (Foto: ddp) Die Pendlerpauschale soll auch künftig ab dem ersten Kilometer gelten (Foto: ddp)

Die volle Pendlerpauschale wird dauerhaft wiederhergestellt. Der Bundestag stimmte am Donnerstag in Berlin der entsprechenden Gesetzesänderung zu.

Das bislang geltende Recht, wonach nur Arbeitswege ab 20 Kilometern von der Steuer abgesetzt werden konnten, war vom Bundesverfassungsgericht Ende vergangenen Jahres für verfassungswidrig erklärt worden. Daher wird bereits jetzt wieder der volle Arbeitsweg steuerlich anerkannt. Auch werden für 2007 und 2008 zu viel erhobene Steuern zurückerstattet.

BundesverfassungsgerichtPendlerpauschale gilt wieder voll
HintergrundDie Pendlerpauschale


30 Cent vom ersten Kilometer an

Unabhängig von der Wahl des Verkehrsmittels können Berufspendler 30 Cent pro Entfernungskilometer zwischen Wohnung und Arbeitsstätte steuerlich geltend machen. Dies hatten Union und SPD mit der nun wieder zurückgenommenen Neuregelung eingeschränkt.

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Kommentare (1)

zum Forum

Thema: "Pendlerpauschale: Bundestag beschließt Wiederherstellung"

Goldesel schrieb: am 4. Oktober 2011 um 17:03:26
(0) (0) Pendlerpauschale
Wer erlaubt den Beamten einfach eine höhere Pendlerpauschale geltend zu machen? Korruption Veruntreuung Lug und Trug auf
ganzer Ebene. Wir sind von einer Räuberbande umzingelt und schon längst im Würgegriff kurz vor der Erdrosselung.Das wird furchtbare Folgen haben !!!
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