19.03.2009, 21:16 Uhr
Die Pendlerpauschale soll auch künftig ab dem ersten Kilometer gelten (Foto: ddp)
Das bislang geltende Recht, wonach nur Arbeitswege ab 20 Kilometern von der Steuer abgesetzt werden konnten, war vom Bundesverfassungsgericht Ende vergangenen Jahres für verfassungswidrig erklärt worden. Daher wird bereits jetzt wieder der volle Arbeitsweg steuerlich anerkannt. Auch werden für 2007 und 2008 zu viel erhobene Steuern zurückerstattet.
BundesverfassungsgerichtPendlerpauschale gilt wieder voll
HintergrundDie Pendlerpauschale
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Goldesel schrieb:
am 4. Oktober 2011 um 17:03:26
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Pendlerpauschale
Wer erlaubt den Beamten einfach eine höhere Pendlerpauschale geltend zu machen? Korruption Veruntreuung Lug und Trug auf
ganzer Ebene.
Wir sind von einer Räuberbande umzingelt und schon längst im Würgegriff kurz vor der Erdrosselung.Das wird furchtbare Folgen haben !!!
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