16.01.2012, 08:39 Uhr
Behandlungsfehler im OP-Saal sind bislang sehr schwer für Geschädigte nachzuweisen (Quelle: dpa)
Die Opposition kritisiert das von der Bundesregierung geplante Gesetz zur Stärkung der Patientenrechte. "Das ist eine klassische Mogelpackung der FDP, weil sich nicht viel ändert", sagte SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach der "Süddeutschen Zeitung". Es sei falsch, dass die Beweislast nur bei groben Behandlungsfehlern beim Arzt liegen solle.
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf will Gesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) zusammen mit dem Justizministerium das Wirrwarr um die Patientenrechte beenden, die bislang in einer Vielzahl von Vorschriften in verschiedenen Rechtsbereichen geregelt sind. Diese Regeln sollen gebündelt werden. Zentrales Anliegen: Bislang liegt die Beweislast bei Behandlungsfehlern bei den Patienten, was es im Normalfall fast unmöglich macht, Pfusch nachzuweisen. Das soll sich jetzt bei "groben Behandlungsfehlern" ändern. Außerdem sollen die Krankenkassen künftig ihre Mitglieder unterstützen, um Schadenersatzansprüche durchzusetzen.
SPD-Experte Lauterbach, selbst Arzt, monierte jedoch, dass es auch in Zukunft keinen Anspruch auf einen Patientenbrief geben soll. Aber nur wenn ein Arzt seinen Patienten verständlich und schriftlich erläutern würde, was er etwa bei einer Hüftoperation getan habe, könnten diese in der Regel auch verstehen, was geschehen sei und ob eine Klage angebracht wäre.
Die Grünen-Politikerin Maria Klein-Schmeink sagte ebenfalls der SZ, Patienten müssten bei weiterhin fast allen Behandlungsfehlern den Nachweis führen, dass diese von Ärzten verursacht wurden. Dies sei aber für Laien äußerst schwierig.
Die Linken-Abgeordnete Kathrin Vogler warf der Koalition vor, bei der Stärkung der Patientenrechte viel zu kurz zu springen. "Ärzte und Leistungsanbieter bleiben praktisch ungeschoren, wenn die Lasten beim Gesundheitspfusch nun auf die gesetzlichen Kassen verschoben werden", sagte sie der Zeitung.
Dagegen sagte der CDU-Gesundheitsexperte Jens Spahn dem Blatt, das Gesetz müsse die Patientenrechte verbessern, ohne das Verhältnis zwischen Arzt und Patient zu belasten. Dieser Spagat sei gut gelungen.
Quelle: dapd
Andreas schrieb:
am 16. Januar 2012 um 21:29:28
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Patientenrechte
Was können wir von einem gelernten Banker schon erwarten.Ob Patientenrecht,Plegereform u.s.w., nichts bewegt sich.Viel
versprochen nichts gehalten.Bin selbst pflegender Angehöriger.
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Geschädigter schrieb:
am 16. Januar 2012 um 20:48:02
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Patientenrecht
Wer will uns denn da veräppeln ? Es ändert sich nichts ! Heute: Behandlungsfehler= Nachweis Patient. Grober
Behandlungsfehler= Arzt weist seine Unschuld nach. Einsicht in Patientenakte kann heute auch genommen werden, auch Kopien.
Und was bitte ist neu ??????????????????????
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Bernhart schrieb:
am 16. Januar 2012 um 20:27:39
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Thomas hat recht!
Die Therapie bestimmt der Arzt und nicht der Patient. So eine Rechtsprechung haben wir.
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