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Online-Durchsuchungen: Bundesverfassungsgericht stellt hohe Anforderungen

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Karlsruhe stellt hohe Anforderungen

27.02.2008, 10:12 Uhr

Für Online-Durchsuchungen gibt es künftig hohe Auflagen (Quelle: imago) Für Online-Durchsuchungen gibt es künftig hohe Auflagen (Quelle: imago)Das Bundesverfassungsgericht hat die heimliche Online-Durchsuchung von Computern unter strengen Auflagen erlaubt. Das heimliche Ausspähen der Computerfestplatte von Verdächtigen mit Spionageprogrammen ist nur zulässig, "wenn tatsächliche Anhaltspunkte einer konkreten Gefahr für ein überragend wichtiges Rechtsgut bestehen", heißt es in einem Urteil vom Mittwoch. Zudem bedarf es dazu der Erlaubnis eines Richters. Intime Daten aus dem Kernbereich privater Lebensgestaltung sollen möglichst nicht erhoben und dürfen auf keinen Fall verwertet werden.

Online-DurchsuchungenDie technischen Details
Chronologie Karlsruhe zwischen Bürgerrechten und Sicherheitsinteressen
HintergrundWas ist die Online-Durchsuchung?


NRW-Gesetz gekippt

In dem Verfahren ging es um einen Passus im nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzgesetz, das als erstes Gesetz das heimliche Ausspähen privater Computer erlaubt. Nach Ansicht des Gerichts verletzt dieses Gesetz das Grundgesetz und ist damit nichtig. Damit gab der Erste Senat den Verfassungsbeschwerden einer Online-Journalistin, eines Mitglieds der Linken und dreier Rechtsanwälte statt, darunter der FDP-Politiker Gerhart Baum.

Grundrecht nicht schrankenlos

Die Verfassungshüter entwickelten zudem ein neues "Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme". Dieses Recht auf den Schutz vor Datenausforschung durch den Staat ist laut Urteil nötig, weil die Nutzung von informationstechnischen Systemen heute für die Persönlichkeitsentfaltung vieler Bürger von zentraler Bedeutung geworden ist. Eine Überwachung dieser Systeme und die Auswertung der darauf gespeicherten Daten könne "weit reichende Rückschlüsse auf die Persönlichkeit des Nutzers bis hin zur Profilbildung ermöglichen".

Nur bei Gefahr für Leib und Leben

Diese Schutzlücke soll das neue Grundrecht nun schließen. Dem Urteil zufolge ist es immer dann anzuwenden, wenn der Staat in Systeme eingreift, "die alleine oder in ihren technischen Vernetzungen personenbezogene Daten des Betroffenen in einem Umfang und einer Vielfalt enthalten können, dass ein Zugriff auf das System es ermöglicht, einen Einblick in wesentliche Teile der Lebensgestaltung einer Person zu gewinnen oder gar ein aussagekräftiges Bild der Persönlichkeit zu erhalten".

"Gefahr für wichtiges Rechtsgut"

Das neue Recht auf Schutz des Computers und anderer Systeme wie Handys oder vernetzbarer Terminplaner ist laut Urteil so bedeutsam, dass Eingriffe nur zulässig sind, wenn "tatsächliche Anhaltspunkte einer konkreten Gefahr für ein überragend wichtiges Rechtsgut" bestehen. Dazu zählen neben Leib, Leben und Freiheit der Bestand des Staates und die Gefährdung "existenzsichernder öffentlicher Versorgungseinrichtungen".

Rasche Einigung geplant

Die Große Koalition rechnet damit, sich rasch auf ein Gesetz zu einigen. "Wir sind uns einig, dass wir auf dieser Grundlage sehr zügig einen Regierungsentwurf erstellen werden", sagte Innenminister Wolfgang Schäuble in Berlin. Der CDU-Politiker sieht seine Pläne weitgehend bestätigt. "Unter engen Voraussetzungen sind Online-Durchsuchungen möglich zur Abwehr schwerer Gefahren."

Zuversicht bei Fraktionschefs

Die Fraktionschefs von SPD und Union, Peter Struck und Volker Kauder, zeigten sich ebenfalls zuversichtlich. "Ich gehe davon aus, dass Innenminister Schäuble und Justizministerin Brigitte Zypries sich jetzt sehr schnell einig werden", sagte Struck am Rande einer Klausurtagung der Fraktionsspitzen von Union und SPD in Königswinter bei Bonn. Nach Kauders Angaben hat die Bundesregierung zugesagt, so schnell wie möglich einen Gesetzentwurf vorzulegen.

"Schallende Ohrfeige"

Für die Grünen ist das Karlsruher Urteil "eine schallende Ohrfeige", vor allem für Schäuble. Der Grünen-Rechtspolitiker Volker Beck sagte: "Dieses bahnbrechende Urteil ist ein Sieg für alle, denen die Bürgerrechte und der Datenschutz der Bürgerinnen und Bürger am Herzen liegen".

"Meilenstein der Rechtsgeschichte"

Der FDP-Parteichef Guido Westerwelle bezeichnete die Karlsruher Entscheidung als einen "Meilenstein der Rechtsgeschichte für Freiheit und Bürgerrechte". Das Gericht stoppe mit seinem Urteil "die Aushöhlung der Privatsphäre, wie sie unter Rot-Grün mit Otto Schily begann und wie sie jetzt unter Schwarz-Rot mit Wolfgang Schäuble fortgesetzt werden soll".


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Quelle: AFP , dpa

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