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Althaus-Urteil könnte schon heute fallen
03.03.2009, 17:30 Uhr
Der Anwalt von Thüringens Ministerpräsident Dieter Althaus hatte die Eröffnung der Hauptverhandlung beantragt (Foto: ddp)
Die Hauptverhandlung gegen den thüringischen Ministerpräsidenten Dieter Althaus wegen seines Skiunfalls findet am heutigen Dienstag statt. Dies teilte eine Gerichtssprecherin mit. Nach einer Mitteilung des Landesgericht Leoben hatte zuvor der Vorsitzende Richter Thomas Priebsch einem entsprechenden Antrag von Althaus-Verteidiger Walter Kreissl stattgegeben. Mit einem Urteil wird noch im Laufe des Abends gerechnet.
Nach der Anklage gegen Thüringens Ministerpräsidenten hatte der Anwalt des CDU-Politikers die Eröffnung der Hauptverhandlung beantragt. Der Angeklagte werde sich im Sinne der Ermittlungsergebnisse zum Skiunfall, bei dem eine 41-jährige Frau ums Leben gekommen war, geständig verantworten, heißt es demnach im Antrag des Verteidigers. Althaus nimmt nach Angaben der österreichischen Nachrichtenagentur APA an der Verhandlung nicht teil. Er wird durch seinen Anwalt vertreten.
AnwaltKeine volle Schuldanerkennung
Foto-SerieTödlicher Unfall auf der Skipiste
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Althaus ohne Erinnerung an Unfall
Die Staatsanwaltschaft Loeben hatte am Montag Anklage gegen Althaus wegen fahrlässiger Tötung erhoben. Der CDU-Politiker war am Neujahrstag auf einer Skipiste mit der 41-jährigen Frau zusammengeprallt, die an ihren schweren Schädelverletzungen starb. Althaus hat laut Staatsanwaltschaft in einer schriftlichen Stellungnahme die Verantwortung für den Tod der Skifahrerin übernommen. Zugleich habe er angegeben, keinerlei Erinnerung an den Unfall zu haben.
Parteienforscher: Althaus "müsste Handtuch werfen"
Unterdessen wachsen die Zweifel, dass der CDU-Politiker in seine alte politische Funktion zurückkehren wird. Nach Einschätzung des Mainzer Parteienforschers Jürgen Falter ist Althaus politisch nur noch schwer zu halten. "Wenn er die Risiken abwägt, müsste er eigentlich das Handtuch werfen", sagte Falter. Für den politischen Wiedereinstieg gebe es zwei große Unbekannte: die physische und psychische Stabilität sowie das Gerichtsverfahren in Österreich. Dies könne sich im Wahlkampf als fatal erweisen.
Opposition zieht moralische Karte
"Wer Althaus kennt, weiß, dass er kein Mann ohne Skrupel ist", so Falter. Deswegen sei nicht abzusehen, wie er die Tatsache verkrafte, für den Tod einer Frau verantwortlich zu sein. Die Opposition ziehe bereits diese moralische Karte. Das Gerichtsverfahren in Österreich werde Althaus zusätzlich belasten. Wenn er verurteilt werde, selbst wenn es nur auf Bewährung sein wird, dann sei sein Image angekratzt.
Beliebtheitswerte von Althaus hoch
Die CDU befinde sich in dem Dilemma, dass nur Althaus selbst über seinen Rücktritt entscheiden könne. "Für die möglichen Nachfolger gilt der Satz: 'Wer zuerst zuckt, hat verloren'", sagte Falter. Wer sich jetzt ins Gespräch bringe, gelte als illoyal. "Und Königsmörder bringen es in der CDU nicht weit." Erschwerend komme hinzu, dass hinter Althaus im Kabinett eine große Lücke klaffe. Es gebe keinen Politiker in der Thüringer CDU, der seine Beliebtheitswerte aufweise.
Bei Rücktritt kein West-Import
Im Falle eines Rücktritts hält Falter einen West-Import für ausgeschlossen. Denkbar sei höchstens, dass der Vorgänger von Althaus, Bernhard Vogel, das Ruder nochmals in die Hand nehme. "Er ist für sein Alter noch sehr vital, ist in Thüringen beliebt und würde mindestens so viele Stimmen holen wie Althaus." Wichtig sei für die CDU nun, dass sie einen gemeinsamen Kandidaten finde und sich nicht selbst zerfleische. Eine kurzfristige Nominierung eines Spitzenkandidaten könne auch von Vorteil sein, wie das Beispiel Torsten Schäfer-Gümbel in Hessen gezeigt habe. Falter: "Auf diese Weise ist man nahezu unverwundbar."
Quelle: dpa
, dapd
, AFP