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Nordrhein-Westfalen: Entscheidung im Pipi-Prozess


Justiz
Entscheidung im Pipi-Prozess

Von dpa
Aktualisiert am 26.10.2011Lesedauer: 2 Min.
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Was tun, wenn ein Fahrgast ganz dringend muss, der nächste Bahnhof aber fern ist und keine Toilette an Bord? Die Deutsche Bahn weiß auch keinen Rat, geht aber gegen einen Mitarbeiter vor, der auf ungewöhnliche Weise zu helfen versuchte.

Ein Zugbegleiter, der einem Fahrgast das Urinieren in einen Abfalleimer der 1. Klasse empfahl, hat Verständnis beim Düsseldorfer Verwaltungsgericht gefunden. Das Gericht stoppte am Mittwoch das disziplinarrechtliche Vorgehen gegen den Bahnbeamten.

Lokführer meldete den Vorfall

Der Harndrang des Passagiers in einer S-Bahn ohne Toilette hatte den Zugbegleiter beruflich in Bedrängnis gebracht. Um Schlimmeres zu verhindern, hatte der 53-Jährige dem jungen Fahrgast geraten, sich, "wenn es gar nicht anders geht", in einen Abfallbehälter des leeren 1.-Klasse-Abteils zu erleichtern. Der Lokführer hatte das beobachtet und den Vorfall gemeldet.

Daraufhin wurde gegen den Beamten ein Disziplinarverfahren eingeleitet, es gab 100 Euro Bußgeld, schließlich wurde er sogar versetzt. Auch vor Gericht zeigten sich die Eisenbahn-Vertreter uneinsichtig: "Jede Verunreinigung ist zu vermeiden."

Der Mitarbeiter habe den unvermeidbaren Schaden immerhin zu begrenzen versucht, entgegnete Richter Norbert Klein in seiner Urteilsbegründung. Schließlich war aus Sicht des Zugbegleiters "die Verunreinigung gar nicht mehr zu verhindern".

Zweites Verfahren wegen Versetzung

In einem gesonderten Verfahren geht der Beamte, der nach 36 Dienstjahren als Zugbegleite nun nachts Züge im Depot bewachen muss, gesondert vor. Das zweite Gerichtsverfahren sollte im Anschluss verhandelt werden. Die bisher vorgetragenen Gründe für die Versetzung reichen nicht aus, machte das Gericht dabei klar. Doch die Bahn zog die Versetzung nicht zurück, sondern will nun nach einer Vertagung noch einmal nachlegen.

Eine Richtlinie gibt es nicht

Rechtsanwalt Marcus Schneider-Bodien zeigte sich verzweifelt über die Haltung der Bahn: "Ich habe die immer wieder gefragt, welche Alternative denn bestanden hätte. Keine Antwort." Richter Klein konnte kein Dienstvergehen erkennen: "Es gibt keine Richtlinie, wie Mitarbeiter mit solchen Fällen umgehen sollen."

"Wir bedauern diesen höchst unglücklichen Vorfall und werden das gemeinsam mit den Kollegen und Vorgesetzten vor Ort aufarbeiten", sagte eine Deutsche-Bahn-Sprecherin in Berlin nach der Verhandlung.

Pro Bahn kritisiert Züge ohne Toilette

Die Entscheidung, betonte Gerichtssprecher Gerd-Ulrich Kapteina, sei keine Generalermächtigung für Fahrgäste, ihre Notdurft in der 1. Klasse zu verrichten. Der Fahrgastverband Pro Bahn hatte bereits angemerkt, dass es auch angesichts einer alternden Gesellschaft "nicht ganz glücklich" sei, neue S-Bahnzüge ohne Toilette anzuschaffen.

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