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Neues Kinderschutzgesetz kann zum Januar in Kraft treten

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Neues Kinderschutzgesetz kann zum Januar in Kraft treten

16.12.2011, 12:47 Uhr

Familienministerin Schröder: "ein schützendes Dach für Kinder von Geburt an" (Quelle: imago)

Familienministerin Schröder: "ein schützendes Dach für Kinder von Geburt an" (Quelle: imago)

Das Bundeskinderschutzgesetz kann zum 1. Januar 2012 in Kraft treten. Nach dem Bundestag stimmte auch der Bundesrat einem von Bund und Ländern ausgehandelten Kompromiss zu. Das Gesetz soll Kinder in Problemfamilien besser vor Vernachlässigung und Missbrauch schützen, unter anderem durch den Einsatz sozialpädagogisch geschulter Familienhebammen.

Diese Familienhebammen sollen bis zu einem Jahr nach der Geburt die Kinder betreuen und die Eltern in Erziehungsfragen beraten. Der Bund übernimmt dauerhaft die Kosten dafür. Dies war lange zwischen Bund und Ländern strittig. Das Gesetz schaffe "ein schützendes Dach für Kinder von Geburt an", sagte Familienministerin Kristina Schröder (CDU).

Bessere Vernetzung geplant

Mit dem Gesetz werden zudem die Qualitätsstandards in Kinderheimen verbessert. Lehrer und Ärzte erhalten ein Recht auf Fachberatung, wenn sie Anzeichen für Gewalt sehen. Der Entwurf sieht zudem vor, für Kinderbetreuung zuständige Institutionen künftig besser miteinander zu verknüpfen, um Risiken für Kinder früher zu erkennen.

Künftig soll es einheitliche Regelungen zur Befugnis von "kinder- und jugendnahen Berufsgeheimnisträgern" geben, damit sie solche Informationen an das Jugendamt weitergeben können. Zudem sollen Netzwerke im Kinderschutz auf der örtlichen Ebene eingerichtet werden.

Auslöser des Bundeskinderschutzgesetzes waren vor gut drei Jahren der Tod von Kevin in Bremen und Lea Sophie in Schwerin sowie mehrere andere Fälle vernachlässigter Kinder. Ein erster Gesetzentwurf war in der vergangenen Wahlperiode im Bundestag gescheitert.

Bund sichert Finanzierung zu

Die Länder hatten das Gesetz zunächst im Bundesrat blockiert, weil sie die Finanzierung nicht gesichert sahen. Im Vermittlungsverfahren verpflichtete sich der Bund gegenüber den Ländern nun dazu, 2012 zunächst 30 Millionen Euro, 2013 dann 45 Millionen Euro und ab 2014 jährlich 51 Millionen Euro zur Verfügung zu stellen. Damit trägt der Bund über die Hälfte der Mehrbelastungen, die durch das Gesetz bei den Ländern und Kommunen entstehen.

Die Sozialministerin von Mecklenburg-Vorpommern, Manuela Schwesig, sprach im Bundesrat von einer "neue Qualität des Kinderschutzes". Bund, Länder und Kommunen stünden nun "gemeinsam zu ihrer Verantwortung, Kinder zu schützen", sagte die SPD-Politikerin.

Das neue Gesetz werde den Kinderschutz "umfassend verbessern", weil es die Möglichkeiten von "Prävention und Intervention" zum Wohl von Kindern verstärke, sagte Familienministerin Schröder. Das Gesetz werde nicht jeden Fall von Missbrauch und Vernachlässig verhindern, aber "diese Fälle werden weniger wahrscheinlich werden".


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Quelle: dpa , AFP

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Kommentare (9)

zum Forum

Thema: "Neues Kinderschutzgesetz kann zum Januar in Kraft treten"

Insider schrieb: am 16. Dezember 2011 um 19:35:04
(9) (0) Verantwortung
Dieses neue Gesetz wird für die Nöte der Kinder NICHTS bewirken können. Es geht doh nur darum, den Verwaltungsapparat
auszubauen. Denn dieses ist notwendig,um neue Richtlinien, Verfahrensabläufe, Zuständigkeiten usw. auszuarbeiten und danach zu realisieren. Es muss dann wie üblich der Verfahrensweg eingehalten werden und bis man am wirklich Zuständigen Verantwortlichen angekommen ist, ist das Kind volljährig. Aber so ist es doch heute schon. Also alles Augenwischerei.
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Lala schrieb: am 16. Dezember 2011 um 16:32:39
(14) (1) Nicht wegschauen-handeln
Ich glaub wir brauchen kein neues Gesetz ,sondern müssen die vorhandenen konsequenter durchsetzen.Wenn wir alle
wieder mehr auf unser Umfeld achten würden und gewisse Beobachtungen ansprechen ließe sich manche Tat verhindern. Wir Erwachsenen sind da am Drücker:wir müssen uns besser kümmern,gerade auch um die denen es nicht gut geht.
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Christina schrieb: am 16. Dezember 2011 um 14:49:29
(14) (4) Eltern
Vorweg meine Kinder sind erwachsen. Es gibt doch schon genug Gesetze, die Kinder schützen. Diese sollten angewand werden. Es muss
möglich sein Daten über schlechte Eltern zu sammeln. Kinderschänder dürfen keine 2te Chance bekommen. Eltern die ihre Kinder vernachlässigen oder misshandeln dürfen keine Kinder mehr bekommen. Ihr solltet endlich die Rechte der Mütter stärken und ihnen nicht immer mehr nehmen. Väter können machen was sie wollen. Nehmt die auch in die Pflicht.
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