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Neues Ermittlungsverfahren gegen KZ-Mann Demjanjuk

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Neues Ermittlungsverfahren gegen KZ-Mann Demjanjuk

18.07.2011, 12:31 Uhr

John Demjanjuk soll tausende Menschen umgebracht haben (Foto: dapd) (Quelle: dapd)

John Demjanjuk soll tausende Menschen umgebracht haben (Foto: dapd) (Quelle: dapd)

Im Mai war der frühere KZ-Wachmann Demjanjuk wegen Beihilfe zum Mord an 28.000 Menschen verurteilt worden. Nun wird untersucht, ob der 91-Jährige für den Tod von 5000 weiteren KZ-Häftlingen mitverantwortlich ist.

Gegen Demjanjuk (91) läuft nach Medienberichten ein neues Ermittlungsverfahren. Die Staatsanwaltschaft Weiden in der Oberpfalz prüfe Vorwürfe im Zusammenhang mit Demjanjuks Tätigkeit als Wachmann im Konzentrationslager Flossenbürg.

Vorwurf: Ermordung von 4974 Menschen

"Es gibt einen Anfangsverdacht aufgrund einer Anzeige", sagte Weidens Oberstaatsanwalt Gerhard Heindl dem Berliner "Tagesspiegel". Demnach stellten zwei Juristen, die mit dem abgeschlossenen Münchner Demjanjuk-Prozesses eng befasst waren, die Anzeige. Sie werfen Demjanjuk und einem weiteren KZ-Wachmann vor, sich an der Ermordung von 4974 Menschen im KZ Flossenbürg beteiligt zu haben.

Die Anzeige wurde "Bild" zufolge bereits Ende Mai erstattet. Sie sei ursprünglich bei der Staatsanwaltschaft München eingegangen, von wo sie nach Weiden weitergeleitet wurde. "Ein Ermittlungsverfahren ist eingeleitet. Wir sammeln Erkenntnisse", sagte Oberstaatsanwalt Heindl dem Blatt.

Laut "Tagesspiegel" stammt die Strafanzeige zum einen von Thomas Walther, der früher bei der Zentralstelle zur Aufklärung von NS-Verbrechen in Ludwigsburg war und den Fall Demjanjuk entdeckt habe. Zudem habe der Kölner Strafrechtsprofessor Cornelius Nestler, der Organisator der Nebenklage im Prozess in München, Anzeige erstattet.

Verfahren hätte Pilotcharakter

Der Leiter der Flossenbürger KZ-Gedenkstätte, Jörg Skriebeleit, sagte, der ehemalige Lindauer Amtsrichter Walther habe bei den Recherchen eng mit der Gedenkstätte zusammengearbeitet. "Flossenbürg soll ein Pilotverfahren werden", sagte Skriebeleit. Der Straftatbestand "Beihilfe zum Mord" solle nicht mehr nur für reine Vernichtungslager gelten. Bei dem zweiten Beschuldigten in der neuen Anzeige handele es sich um einen Wachmann, der auch bereits als Zeuge im Demjanjuk-Prozess ausgesagt habe.

Demjanjuk war nach den Untersuchungen von Skriebeleit und seinen Mitarbeitern vom Oktober 1943 bis Dezember 1944 Wachmann in dem nordbayerischen Lager. In dieser Zeit seien knapp 5000 Menschen in Flossenbürg umgekommen. Am Wochenende war Ermittler Walther erneut nach Flossenbürg gekommen, um von Überlebenden möglicherweise neue Details zum Fall Demjanjuk zu erfahren. Anlass war das jährliche Treffen der ehemaligen Häftlinge. Insgesamt 51 frühere KZ-Insassen sowie 150 Angehörige seien gekommen, sagte Skriebeleit.

KZ-Wachmann lebt im Pflegeheim

Demjanjuk war Mitte Mai wegen Beihilfe zum Mord an mindestens 28.060 Juden im Jahr 1943 im Vernichtungslager Sobibor zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Zugleich hob das Landgericht den Haftbefehl als nicht mehr verhältnismäßig auf. Die Regierung von Oberbayern brachte den 91 Jahre alten Demjanjuk in einem Pflegeheim in Bad Feilnbach im Landkreis Rosenheim unter.


 

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Kommentare (6)

zum Forum

Thema: "Neues Ermittlungsverfahren gegen KZ-Mann Demjanjuk"

user1 schrieb: am 16. Juli 2011 um 18:51:01
(0) (0) Demjanjuk
Was soll dieser Quatsch eigentlich noch. Der Mann ist mittlerweile so alt, daß er kaum irgendein Urteil noch ertragen müßte. Und
unsere Gerichte haben doch sicherlich so viel zu tun, daß man sich in diesem Fall nicht mehr damit beschäftigen sollte. Kostet alles nur Geld - und zwar UNNÜTZERWEISE.
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Webranth schrieb: am 16. Juli 2011 um 18:43:11
(0) (0) Demjanjuk
Gut, Demjanjuk wurde für seine Verbrechen verurteilt. Eine Sühne dieser Verbrechen wird nicht erreicht und könnte auch in keinem
Verhältnis zu diesem Verbrechen stehen. Erreicht wurde, dass ein Verbrecher eine deutsche Alters- bzw. Sozialversorgung bekommt, die er in den USA nie in der Qualität erhalten hätte - er ist nun kostenlos medizinisch versorgt und verpflegt bis zu seinem Lebensende - was konnte er sich besseres wünschen. Ist dies nicht verrückt?
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Horst W. schrieb: am 16. Juli 2011 um 18:33:48
(1) (0) NS-Proprozeß
Nach über einem halben Jahrhundert sollte Schluss sein mit den Schuld- zuweisungen an Deutschland,von denen welche nach 1940
geboren machte sich niemand schuldig, wieso verfolgt man dann nicht auch jene,welche Völkermord an den Ureinwohner der USA begingen?Ob Juden ,Indianer oder sonstige Volksgruppen zu vertreiben und umzubrigen ist und bleibt ebeneso Mord!!
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