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Neue Hürden für die Sicherungsverwahrung

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Neue Hürden für die Sicherungsverwahrung

06.12.2011, 13:12 Uhr | dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH

Blick durch die Gitter

Blick durch die Gitter (Quelle: dpa)

Magdeburg (dpa) - Die Reform der Sicherungsverwahrung könnte in vielen Bundesländern teurer werden als bislang geplant. Das Oberlandesgericht Naumburg (Sachsen-Anhalt) entschied, dass den Betroffenen von 2013 an mindestens 20 Quadratmeter Wohnraum plus Bad und Küchenzeile zustehen.

Dies teilte das Justizministerium in Magdeburg mit (Az.: 1 Ws 64/11). Die Länder hätten bislang dagegen mit etwa 15 Quadratmetern gerechnet.

Der Beschluss des Oberlandesgerichts Naumburg hat für die Justizbehörden anderer Bundesländer zwar rechtlich keine unmittelbar bindende Wirkung. Allerdings könnten Betroffene erfolgreich auf Freilassung klagen, wenn ihnen zu wenige Rechte zugebilligt werden. Andere Oberlandesgerichte in Deutschland müssen die Entscheidung aus Naumburg berücksichtigen oder den Bundesgerichtshof anrufen, wenn sie davon abweichen wollen.

Das Land Sachsen-Anhalt will aufgrund des Urteils einen Vertrag mit Sachsen und Thüringen aufkünden, wonach die Sicherungsverwahrten aus allen drei Bundesländern in Sachsen-Anhalt untergebracht werden. Die bisherige Anlage in Burg sei nunmehr zu klein, für einen Neubau für alle drei Länder fehle das Geld. Nach Angaben des Magdeburger Justizministeriums wirbelt das Urteil auch die Planungen in vielen anderen Bundesländer durcheinander.

Der Beschluss des Naumburger Gerichts ist nicht anfechtbar. Geklagt hatte ein Sicherungsverwahrter, der eigentlich nur einen größeren Flachbildschirm-Fernseher durchsetzen wollte.


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Quelle: dpa

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Kommentare (5)

zum Forum

Thema: "Neue Hürden für die Sicherungsverwahrung"

Sonne schrieb: am 6. Dezember 2011 um 20:56:17
(4) (0) Reform Sicherungsverwahrung
das haben wir der EU zu verdanken - von dort kommen die Vorgaben die unser Geld kosten - und wenn die nicht
umgestzt werden dann Klagen die "Verbrecher" auf unsere Kosten vor dem Europäischen Gerichtshof - und bekommen natürlich Recht! Alles zum Wohle der Mörder, Kinderschänder, Vergewaltiger, Entführer u.s.w.
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Jens schrieb: am 6. Dezember 2011 um 19:14:38
(9) (0) Täterschutz-Staat
Alles zum Wohle der Täter. Die Opfer haben dagegen keine Lobby und müssen um Therapien kämpfen. Dieser Staat ist in
dieser Beziehung wirklich regelrecht zum kotzen!
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Charlie schrieb: am 6. Dezember 2011 um 16:33:28
(4) (1) Neue Hürden
und bitte noch Pay-Tv mit Sportpaket vor allem mit Kinderturnen. Warum werden keine lebenslangen Freiheitsstrafen verhängt und
auch ausgeübt. §§ 57 STGB besagt mindestens 15 Jahre. nicht höchstens.
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