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Neonazi raste mit Auto in Linke - Freispruch wegen Notwehr


Justiz
Neonazi raste mit Auto in Linksaktivisten - Freispruch wegen Notwehr

Von t-online, dpa
Aktualisiert am 12.07.2012Lesedauer: 2 Min.
Das Landgericht Freiburg spricht einen Neonazi freiVergrößern des BildesDas Landgericht Freiburg spricht einen Neonazi frei (Quelle: dapd)
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Nach einer blutigen Auseinandersetzung mit Gegnern aus der linken Szene ist ein Neonazi freigesprochen worden. Der 29-Jährige habe in Notwehr gehandelt, urteilte das Landgericht Freiburg.

Der Mann war im Oktober vergangenen Jahres im südbadischen Riegel am Rande einer rechtsextremen Veranstaltung mit seinem Auto auf Aktivisten der linken Szene zugerast. Sie waren vermummt und teils bewaffnet auf den allein im Auto sitzenden Neonazi zumarschiert.

Keine Absicht nachzuweisen

Der Neonazi sei daraufhin in Panik geraten, habe sein Auto gestartet und es auf die Gegner gesteuert, sagte die Vorsitzende Richterin, Eva Kleine-Cosack. Eines seiner drei Opfer war vom Auto erfasst und schwer verletzt worden.

Das Strafgesetzbuch versteht unter Notwehr die Verteidigung, um einen "rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden." Dabei darf sich der Betroffene auf eine Weise verteidigen, die geboten und erfolgversprechend erscheint, um den Angriff abzuwehren. Nach allgemeiner Auffassung ist dabei lediglich das "relativ mildeste verfügbare Mittel" zu wählen. Das sahen die Freiburger Richter offenbar in diesem Fall als gegeben an.

Dem 29-Jährigen könne keine Tötungsabsicht nachgewiesen werden. Das Gericht folgte damit der Einschätzung der Verteidigung. Die Staatsanwaltschaft hatte drei Jahre Haft gefordert. Der Mann aus dem Ortenaukreis war wegen versuchten Totschlags angeklagt. Der Angeklagte hatte sich während des gesamten Prozesses nicht geäußert.

"Im Zweifel für den Angeklagten"

"Justitia ist nicht auf dem rechten Auge blind", sagte Kleine-Cosack in der Urteilsbegründung. Sie berief sich auf den Grundsatz "Im Zweifel für den Angeklagten." Dieser gelte auch für Neonazis. In dem Verfahren sei es nicht um politische Ansichten, sondern allein um eine Straftat gegangen. Die in der Anklage unterstellte Tötungsabsicht lasse sich nicht beweisen. Dem fahrenden Auto hätten die linken Aktivisten zudem mühelos aus dem Weg gehen können, erklärte Kleine-Cosack.

Der Staat muss dem Rechtsextremisten nun eine Entschädigung zahlen, weil die Behörden nach dem Vorfall seinen Führerschein eingezogen hatten.

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