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Nationalsozialismus: Deutschland muss Opfer nicht einzeln entschädigen

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Berlin muss ausländische Nazi-Opfer nicht einzeln entschädigen

03.02.2012, 17:28 Uhr

Internationaler UN-Gerichtshof in Den Haag (Quelle: Reuters)

Der Internationale UN-Gerichtshof in Den Haag (Quelle: Reuters)

Für Nazi-Verbrechen in Italien hat der deutsche Staat schon Millionen gezahlt. Doch italienische Gerichte sind der Auffassung, die Bundesrepublik müsse die Opfer auch individuell entschädigen. Das sieht der Internationale Gerichtshof anders und hat Berlin jetzt Recht gegeben.

Das bedeutet: Deutschland muss den Opfern von Verbrechen der Nazis im Ausland keine individuellen Entschädigungen zahlen - nicht in Italien, und auch nicht in anderen Ländern. Die Bundesrepublik bekam am Freitag vor dem IGH in Den Haag mit ihrer Völkerrechtsklage gegen Italien recht.

Laut Urteil ist Deutschland nicht zur Zahlung von Einzel-Wiedergutmachungen an Angehörige der Opfer deutscher Kriegsverbrechen verpflichtet. Die in Italien gefällten Urteile zu Nazi-Verbrechen zwischen 1943 und 1945 verstoßen demnach gegen das Völkerrecht. Damit geht ein jahrelanger Rechtsstreit zwischen Berlin und Rom zu Ende.

Außenminister Guido Westerwelle begrüßte das Urteil: "Es ist gut, und es dient allen, dass wir jetzt Rechtssicherheit haben", sagte der FDP-Politiker in München. "Das Verfahren war nicht gegen die Opfer des Nationalsozialismus gerichtet", betonte er. "Ihr Leid hat die Bundesregierung stets in vollem Umfang anerkannt." Es gehe auch nicht darum, die deutsche Verantwortung für die Verbrechen im Zweiten Weltkrieg zu relativieren. "Deutschland hat sich seiner historischen Verantwortung gestellt."

Italien will am Ball bleiben

Italiens Außenminister Giulio Terzi sagte, Rom respektiere das Urteil, auch wenn sein Inhalt nicht mit der Position Italiens übereinstimme. Der Urteilsspruch trage auch zu einer nützlichen Klärung bei, der Gerichtshof verweise etwa auf die Bedeutung von Verhandlungen zwischen beiden Seiten. Italien wolle in diesem Sinne weiterhin zusammen mit Deutschland alle Aspekte dieser schmerzlichen Angelegenheit aus dem Zweiten Weltkrieg angehen, so Terzi.

Der UN-Gerichtshof unterband auch Pfändungen staatlicher deutscher Guthaben und Sachwerte in Italien. "Italien hat gegen seine Verpflichtung, die Immunität der Bundesrepublik Deutschland zu respektieren, verstoßen", heißt es im Urteil.

Demnach hätten Klagen von Privatpersonen gegen den deutschen Staat vor italienischen Gerichten gar nicht erst zugelassen werden dürfen. Verhandlungen über Entschädigungen müssten allein zwischen Staaten geführt werden. Somit könne Deutschland nicht vor ausländischen Gerichten wegen Kriegsverbrechen während des Nationalsozialismus verklagt werden.

Prinzip der Staatenimmunität

Die Staatenimmunität verhindert, dass Staaten als Rechtsnachfolger von Unrechtsregimen vor Gerichten anderer Länder belangt werden können. Ohne dieses Prinzip wäre es nach Überzeugung der meisten Völkerrechtler kaum möglich, nach Kriegen den Rechtsfrieden zwischen Staaten wiederherzustellen.

Auch die Beschlagnahmung deutschen Eigentums in Italien wie das Kulturzentrum Villa Vigoni verstoße gegen Völkerrecht, so der IGH. Italien müsse dafür sorgen, dass entsprechende Urteile nicht vollstreckt würden.

Massaker in der Toskana

Deutschland hat auf Grundlage eines Abkommens von 1961 Reparationszahlungen von 40 Millionen Mark für Nazi-Verbrechen an Italien geleistet. Zusätzliche individuelle Entschädigungen lehnt die Bundesrepublik ab. Zu Recht, wie der Gerichtshof befand. Auch die Tatsache, dass einige italienische Opfer keine Kompensation auf Grundlage des Abkommens erhalten hätten, stehe dem nicht entgegen.

Deutschland hatte sich 2008 zu der Klage entschlossen, um eine Klagewelle und Ansprüche in Millionenhöhe abzuwehren. Damals hatte ein Gericht in Rom neun Familien von Opfern eines 1944 verübten Massakers das Recht auf individuelle Entschädigungen zugesprochen. Dabei ging es um ein Verbrechen, bei dem Wehrmachtssoldaten der Division "Hermann Göring" in der Toskana-Ortschaft Civitella mehr als 200 Menschen ermordet hatten.

Griechen hatten sich angeschlossen

Bereits im Juli 2010 hatte der Gerichtshof einen Widerspruch Italiens gegen die deutsche Klage abgelehnt, Rom legte gegen die Ablehnung jedoch Rechtsmittel ein. In die Verhandlungen war auch Griechenland involviert, weil sich Nachkommen griechischer Opfer von SS-Massakern den Forderungen aus Italien angeschlossen hatten.

Unabhängig vom Prinzip der Staatenimmunität erklärte IGH-Richter Hisashi Owada sein "Erstaunen" und "Bedauern" darüber, dass Deutschland den sogenannten Militärinternierten, Kriegsgefangene mit privilegiertem Status, eine Entschädigung verweigere. Er legte der Regierung in Berlin "weitere Verhandlungen" darüber nahe.

Bei einem IGH-Termin im vergangenen September hatte die deutsche Seite gesagt, rund 80 Klagen im Namen von rund 500 Klägern seien anhängig. Die Klagewelle war ins Rollen gekommen, nachdem Deutschland im vergangenen Jahrzehnt auf freiwilliger Basis Zwangsarbeiter aus der NS-Zeit entschädigt hatte. Die Kriegsgefangenen wurden dagegen nicht berücksichtigt.

Menschenrechte an zweiter Stelle?

Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International bedauerte das Urteil als "großen Rückschritt für den internationalen Menschenrechtsschutz". Der IGH habe die Staatenimmunität über den Menschenrechtsschutz gestellt.

Auch Grüne und Linke in Deutschland kritisierten das IGH-Urteil mit derselben Begründung. Grünen-Chefin Claudia Roth forderte die Bundesregierung auf, von sich aus mehr für die Entschädigung von Nazi-Opfern zu tun. Linken-Innenpolitikerin Ulla Jelpke bedauerte, "dass die Bundesregierung mit ihrer skrupellosen Entschädigungsverweigerung durchkommt". Das Schicksal von NS-Opfern wie ehemaligen Zwangsarbeitern werde von der Regierung ignoriert. Jelpke verlangte, dass Deutschland "nun wenigstens auf humanitärer Basis Wiedergutmachungsleistungen anbietet".


Quelle: dpa , dapd

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Kommentare (31)

zum Forum

Thema: "Nationalsozialismus: Deutschland muss Opfer nicht einzeln entschädigen"

günthner schrieb: am 3. Februar 2012 um 21:12:02
(69) (3) "NS-Opfer"
Die BRD profitiert vökerrechtlich von der Gleichbehandlung mit anderen Ländern! Die würden ja auch mit Ansprüchen von
Privatpersonen konfrontiert werden! Wäre die BRD alleine vor diesem Problem gestanden, wäre die Prioritätenfolge anders gewesen: Der sog. "Menschenrechtsschutz" zuerst, also zahlen! Ihren Politikern haben die Nichtpass-Deutschen zu verdanken, daß sie zu Zahlmeistern weltweit verkommen sind! Wie lange wollen Sie das mitmachen? Wählt sie insgesamt zum Teufel, es gibt Altern
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Christian schrieb: am 3. Februar 2012 um 20:53:03
(122) (8) Einzig richtiges Urteil
Es geht nicht um Schuld oder Unschuld. Wär auch Blödsinn, denn es gibt weder Erbschuld noch Sippenhaft. Hier geht
es um Entschädigung für erlittenes Unrecht. Und da ist das Urteil nur logisch und folgerichtig. Jedes andere Urteil wäre katastrophal für den Rechtsfrieden. Auch Deutsche haben unverschuldet unter Rechtsverletzungen anderer Staaten im 2.WK gelitten. Wenn noch heute jede Privatperson klagen könnte hätten wir die unendliche Geschichte.
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Berti schrieb: am 3. Februar 2012 um 20:43:20
(157) (3) Entschädigung
Der Krieg ist mehr als 60 Jahre vorbei. Ich versteh nicht was das soll. Die Verantwortlichen, die man hätte zur Rechenschaft
ziehen können sind längst tot.
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