Startseite Jetzt online bestellen und 10% Rabatt sichern

Sie sind hier: Home > Nachrichten > Deutschland >

Namensrecht: Dreifachnamen bleiben tabu

...

Dreifachnamen bleiben tabu

05.05.2009, 13:05 Uhr

Das Bundesverfassungsgericht entscheidet über Dreifachnamen (Montage mit Bildmaterial von: dpa) Das Bundesverfassungsgericht entscheidet über Dreifachnamen (Montage mit Bildmaterial von: dpa)

Eheleute dürfen bei der Heirat auch künftig keine Namensketten aus drei oder mehr Nachnamen bilden. Das Bundesverfassungsgericht hat ein entsprechendes Verbot aus dem Jahr 1994 bestätigt. Danach dürfen Verheiratete zwar ihre Nachnamen kombinieren - aber nur, wenn nicht einer von beiden bereits einen Doppelnamen führt.

Damit wiesen die Karlsruher Richter die Verfassungsbeschwerde eines Münchner Ehepaars ab. Die Frau, eine Zahnärztin, wollte den eigenen Namen behalten und zusätzlich den Doppelnamen ihres Mannes annehmen.

Zum Durchklicken Beispiele für Nachnamens-Ketten

Immer informiertDer Newsticker von t-online.de
Mehr aktuelle Nachrichten


Persönlichkeitsrecht eingeschränkt

Nach den Worten des Ersten Senats greift das Verbot zwar in das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit ein. Die Regelung sei aber legitim, weil der Gesetzgeber damit lange, unpraktikable Namensketten verhindern wolle. Zugleich solle damit die "Identifikationskraft" des Namens gesichert werden. Drei der acht Richter stimmten gegen die Entscheidung.

QuizWelche Vornamen sind erlaubt - welche nicht?

Ehepartner wollten "Markennamen" behalten

Die Klägerin wollte mit dem Dreifachnamen einerseits die Verbundenheit zum Ehemann, andererseits zu den beiden Töchtern aus erster Ehe dokumentieren. Außerdem führt sie unter ihrem Namen seit langem eine Zahnarztpraxis. Der Mann wollte ebenfalls nicht auf seinen Doppelnamen verzichten, unter dem er seit langem als Anwalt arbeitet.



Anzeige

Quelle: dpa

Inhalt versenden Versenden
Leserbrief An die Redaktion
Leserbrief schreiben

Für Kritik oder Anregungen füllen Sie bitte die nachfolgenden Felder aus.
Damit wir antworten können, geben Sie bitte Ihre Adresse an.

Name
E-Mail
Betreff
Nachricht

Wählen Sie aus dem Pull-Down-Menü Ihren gewünschten Ansprechpartner aus. Vielen Dank für Ihre Mitteilung.

Diese Mail an
mailing-ifrarr
Artikel versenden
Empfänger
Absender
Name
Name
E-Mail
E-Mail
Nachricht
 

"Namensrecht: Dreifachnamen bleiben tabu" verlinken

Verlinken Sie uns, wenn Ihnen der Artikel "Namensrecht: Dreifachnamen bleiben tabu" gefallen hat.

 
schließen

Kommentare (0)

zum Forum

Thema: "Namensrecht: Dreifachnamen bleiben tabu"

Seite:

Kommentar schreiben

Name
Betreff
Kommentar: (Maximal 500 Zeichen)

Bitte füllen Sie alle Felder aus.

Haken

Vielen Dank. Ihr Kommentar wurde versendet!

Kommentar schreiben



Zu diesem Artikel/Thema können keine weiteren Kommentare mehr abgegeben werden.

Kommentar melden

Sie sind der Meinung, dass dieser Kommentar anstößige Inhalte enthält.

 

Haken

Vielen Dank! Ihr Hinweis wurde von der Redaktion entgegengenommen.
mailing-ifrarr

Anzeige
Video
Politikerin posiert nackt auf Wahlplakat

Die Mexikanerin Natalia Juarez will mit dem Plakat aufrütteln. zum Video

Augenblicke
Fotos des Tages
Ein verletzter Bulle rächt sich an einem mexikanischen Matador und wirft ihn in die Luft. (Quelle: Reuters\Olivier Anrigo )

Tierische Rache an einem Matador. mehr

Aus dem All
Satellitenbild der Woche

Wie Außerirdische die Erde sehen würden. zur Foto-Serie

Restposten-Verkauf
Frühlings Lieblinge: Frisch aus der neuen Kollektion bei neckermann.de

Lagerräumung mit bis zu 80% Rabatt.
von neckermann.de

Sexy Jeans-Röcke
Trend-Styles von Esprit

Der Trend im Sommer: jetzt in angesagten Waschungen. mehr


© Deutsche Telekom AG 2012

Anzeige