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Nach tödlichem Skiunfall: Dieter Althaus wegen fahrlässiger Tötung verurteilt

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Althaus wegen fahrlässiger Tötung verurteilt

04.03.2009, 08:04 Uhr

Thüringens Ministerpräsident Dieter Althaus nahm wegen seines schlechten Gesundheitszustands nicht persönlich an der Verhandlung teil (Foto: ddp) Thüringens Ministerpräsident Dieter Althaus nahm wegen seines schlechten Gesundheitszustands nicht persönlich an der Verhandlung teil (Foto: ddp)

Thüringens Ministerpräsident Dieter Althaus ist zwei Monate nach seinem Skiunfall wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe von 33.300 Euro verurteilt worden. Ferner muss der CDU-Politiker 5000 Euro Schmerzensgeld an den Witwer von Beata C. zahlen, die bei dem Zusammenstoß ums Leben gekommen war.

Der Anwalt des CDU-Politikers, Walter Kreissl, hat dem Urteil bereits zugestimmt. "Das war vorher mit Herrn Althaus abgesprochen. Ich hatte den Auftrag, nach der Anklage auf ein rasches Ende hin zu arbeiten", sagte Kreissl. Die Staatsanwaltschaft muss die Strafe noch bestätigen, das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Das Urteil fiel nur einen Tag nach Anklageerhebung und nur eine Stunde nach Beginn des Prozesses.

Althaus-SkiunfallSchnelle Verhandlung nach Anklageerhebung
AnwaltKeine volle Schuldanerkennung
Foto-SerieTödlicher Unfall auf der Skipiste
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Althaus nahm nicht an Verhandlung teil

Althaus, der an der überraschend angesetzten Verhandlung im österreichischen Irdning nicht teilnahm, hatte zuvor die "Verantwortung für sein Handeln" bei dem Unfall übernommen. Der 50 Jahre alte Regierungschef erlitt bei dem Unfall in der Obersteiermark schwere Kopfverletzungen und wird zurzeit in einer Klinik am Bodensee behandelt. Nach Angaben seiner Ärzte ist er noch nicht vernehmungsfähig. Seine Partei hält ungeachtet des Verfahrens an seiner Spitzenkandidatur für die Landtagswahl am 30. August fest.

Ministerpräsident wäre in Deutschland vorbestraft

Die Sprecherin des Bezirksgerichts, Sabine Anzenberger, sagte dem MDR, mit dem Urteil habe Althaus "nach österreichischem Recht eine Vorstrafe". Zugleich fügte sie jedoch hinzu, diese Vorstrafe würde "in Österreich nicht in ein sogenanntes Leumundszeugnis eingetragen". Eine Verurteilung durch ein deutsches Gericht zu 180 Tagessätzen würde dagegen Vorstrafe gewertet, sobald das Urteil rechtskräftig wäre.

Pistenregeln nicht beachtet

Laut Gutachten war Althaus an einer Kreuzung zweier Pisten ein Stück bergauf gefahren und so mit der ihm entgegenkommenden Beata C. zusammengestoßen. Die Staatsanwaltschaft ging deshalb von einem Bruch der für die Pisten geltenden Verhaltensregeln des internationalen Skiverbandes FIS aus. Diese schreiben Skifahrern unter anderem vor, sich "beim beabsichtigten Einfahren in eine Skiabfahrt und Hangaufwärtsfahren nach oben und unten zu vergewissern, dass dies ohne Gefahr für sich und andere möglich ist".

Mit Tempo 40 unterwegs

Althaus habe bei hohem Tempo von rund 40 Stundenkilometern auf der Piste nicht sorgfältig genug auf mögliche Gefahren geachtet. Im schlimmsten Fall kann das Gericht für ein solches Vergehen ein Jahr Freiheitsstrafe verhängen.

SPD: "Politische Entscheidung gefragt"

Nach Einschätzung seiner Ärzte kann Althaus seine politische Arbeit noch vor der Sommerpause im Juni wieder aufnehmen. Er selbst hat demnach den Willen dazu. Der thüringische SPD-Fraktionsvorsitzende Christoph Matschie erklärte, nunmehr sei "eine politische Entscheidung gefragt". Althaus müsse "jetzt mit sich selbst ausmachen, wie es weitergeht", fügte Matschie hinzu. "Das Gericht hat die Schuld festgestellt, mit diesem Urteil muss Dieter Althaus jetzt umgehen."


Quelle: AFP , dapd , dpa

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