15.09.2010, 08:52 Uhr
Mitglieder der Hells Angels strömen in das Gerichtsgebäude (Foto: dpa) (Quelle: dpa)
Ein Rocker des Motorradclubs "Hells Angels" muss sich wegen Mordes an einem Polizisten vor dem Landgericht Koblenz verantworten. Der 44-Jährige soll den Beamten im März durch eine Tür hindurch erschossen haben.
Er soll ohne jede Warnung zwei Schüsse aus einer großkalibrigen Pistole abgefeuert haben, als er den Polizisten hinter der teilweise verglasten Tür seines Hauses in Anhausen im Westerwald entdeckte. Der erste Schuss verfehlte den 42-jährigen Beamten knapp in Höhe des Kopfes, der zweite traf ihn an der Schutzweste vorbei im Oberkörper. Er verblutete noch am Einsatzort. Der Angeklagte hatte die Schüsse kurz nach der Tat zugegeben.
Die Polizisten des Sondereinsatzkommandos hatten am frühen Morgen das Haus des Angeklagten durchsuchen wollen. Dieser habe sein Opfer für einen Einbrecher gehalten. Einen früheren Einbruch bei ihm habe der Angeklagte als "persönliche Kränkung" empfunden, weshalb er den vermeintlichen neuen Dieb habe "bestrafen" wollen. "Es ähnelte einer Hinrichtung", sagte der Staatsanwalt im Gerichtssaal, in dem auch rund 20 Mitglieder der Rockerbande saßen.
Die Ermittler waren dem 44-Jährigen wegen mehrerer Delikte auf der Spur. Unter anderem soll er zusammen mit anderen "Hells Angels" den Inhaber eines Tattoo-Studios um mehr als 7000 Euro erpresst haben. In einem anderen Fall ging es um Revierstreitigkeiten auf einem Parkplatz, auf dem Prostituierte ihre Wohnwagen platzierten. In dem Mordprozess geht es daher auch um räuberische Erpressung.
Zum Prozessbeginn vor dem Landgericht hatte die Polizei die Sicherheitsvorkehrungen erhöht. Vorerst sind elf Verhandlungstermine bis Ende November für die Verhandlungen angesetzt. Der nächste Termin ist der 1. Oktober.
Liebhaber der Motorrad-Marke Harley Davidson gründeten die "Hells Angels" 1948 in Kalifornien, USA. Ihr Logo war schon damals ein geflügelter Totenkopf auf der Jacke. Heute sind sie mit Mitgliedern in über 30 Ländern der mächtigste Rockerclub der Welt. Regional wurden die "Höllenengel" als kriminell eingestuft und verboten, etwa in Hamburg.
Quelle: dpa-AFX , dpa , dapd
psychiatrie schrieb:
am 14. September 2010 um 18:33:28
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psychiatrie
ich denke wer so handelt ist nicht schuldfähig. die psyche dieses menschen ist schwer krank sodass er für immer in eine
geschlossene anstalt sollte ohne jegliche chance da wieder heraus zu kommen. der ist eine dauerhafte gefahr für die allgemeinheit. wenn das nicht richtig bestraft wird machen das seine kollegen nach und rutschen nach einer kurzen haftzeit
im ansehen unter den hells angels nur noch oben. einen polizisten bewusst zu erschießen wird der richter schon richtig zu bewerten sehen.
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JKWO schrieb:
am 14. September 2010 um 18:19:20
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ob das nun ein Hells angel
oder Otto normal Bürger der ausgerastet ist sei dahingestellt natürlich ist die Gruppe nicht umbegingt als
harmlose engel anzu sehen do wo sie auch Jahrelang frü Ordnung geschaut haben war eben auch im Rotlicht Bereich
und sind sicherlich nicht so zimperlich wie unser blau/grünen Abzocken mit Starfzettel. KLar ohne Frage Mord ist und bleibt Mord und das sollte neutral bestraft werden und nicht der Zugehörigkeit
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Frank2 schrieb:
am 14. September 2010 um 18:02:35
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Genau das meinte ich!
@Luna
Genau das meinte ich. Selbst wenn es der Einbrecher war, kann er doch nicht schießen.
Notwehr darf nur in
angemessenen Rahmen angewendet werden.
Ich kann einem auch nicht die Arme brechen nur weil er mich mit nem Apfel beworfen hat.
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