28.03.2008, 19:44 Uhr | Von Georg Ismar und Arved Gintenreiter, dpa
Roger Kusch zeigt die "Selbsttötungsmaschine" (Quelle: dpa)Eine entstellte Krebspatientin in Frankreich, ein kranker Schriftsteller in Belgien, der Selbstmord begeht, verzweifelte Sterbewillige, die ihren Kopf in gasgefüllte Plastiktüten stecken: In die Diskussionen um einen würdigen Umgang mit dem Freitod platzt nun ein Hamburger Politiker mit der Vorstellung einer "Selbsttötungsmaschine". Damit dürfte er den Streit um Sterbehilfe zumindest in Deutschland wieder neu entfachen. Das vom früheren Hamburger Justizsenator und Ex-CDU-Mitglied Roger Kusch entworfene Gerät funktioniert nach dem Muster der ebenfalls umstrittenen Giftspritze in den USA.
Den Auslöser der Selbsttötungsmaschine muss der Patient selbst betätigen - aus rechtlichen Gründen. Denn aktive Sterbehilfe ist in Deutschland verboten. Wird der Knopf gedrückt, setzt sich der Motor des kleinen grünen Automaten in Bewegung. Ein Metallteil drückt gegen zwei gefüllte Spritzen. Zuerst läuft ein Narkotikum in die Vene, um das Bewusstsein zu dämpfen. Dann folgt das tödliche Kaliumchlorid. Spätestens nach vier Minuten soll der Patient tot sein.
"Assistierter Suizid"
Einen "assistierten Suizid bei einem voll zurechnungsfähigen Sterbewilligen" nennt Kusch das. Er will, dass Todkranke nicht mehr zum Sterben in die Schweiz fahren müssen, wie er sagt. Laut Schweizer Sterbehilfe-Organisation Dignitas sollen es im Jahr 2006 etwa 120 Sterbewillige aus Deutschland gewesen sein. Erst kürzlich drangen allerdings Horrormeldungen über grausame Sterbehilfe-Methoden aus der Schweiz an die Öffentlichkeit.
Schockierende Videos
Die mit einem Ableger auch in Deutschland vertretene Schweizer Organisation soll Sterbewilligen mit dem Gas Helium beim Sterben geholfen haben. Der Staatsanwaltschaft liegen nach Berichten eines Anwalts Videos vor, auf denen Sterbende sich eine gasgefüllte Plastiktüte über den Kopf ziehen und "mehrere zehn Minuten lang" zuckend bewegen, bis sie reglos zusammensacken. In der Schweiz ist es nicht verboten, Sterbewilligen beim Freitod zu helfen.
Sébire wollte "würdevoll sterben"
Aufregung und Diskussionen, wie weit die Hilfe beim Sterben gehen darf, gibt es auch in anderen europäischen Ländern - meist ausgelöst durch spektakuläre Fälle, wie der von einem Krebsgeschwür entstellten Chantal Sébire in Frankreich. Die 52-Jährige wollte nur noch "würdevoll sterben". Selbstmord lehnte sie ab. Da in Frankreich aktive Sterbehilfe verboten ist, untersagte ein Gericht einem Arzt, ihr eine tödliche Medikamentendosis zu verabreichen. Zwei Tage später war Sébire tot. Ob sie sich selbst mit Medikamenten das Leben nahm oder Hilfe bekam, blieb unklar.
Niederlande als Vorreiter
Als erstes europäisches Land hatten die Niederlande 2002 erlaubt, dass Ärzte unheilbar Kranken beim Sterben helfen dürfen, wenige Monate später folgte Belgien. Doch auch in Belgien ist jüngst - seit dem Tod des Schriftstellers Hugo Claus, der wegen einer Alzheimer-Erkrankung den Freitod wählte - ein heftiger Streit um eine Ausweitung des Sterbehilfegesetzes entbrannt. Liberale Politiker fordern, dass unheilbar kranke Kinder und altersverwirrte Menschen auf Wunsch ebenfalls Unterstützung beim Sterben erhalten sollen.
Kirche verweigert Begräbnis
Nicht verwunderlich ist ein absolutes Verbot von Sterbehilfe im katholischen Italien. Immer wieder macht der Vatikan gegen Euthanasie mobil. Zu einem Eklat kam es im Jahr 2006. Ein Arzt stellte dem unheilbar kranken Piergiorio Welby - nach 40 Jahren fortschreitenden Muskelschwundes konnte er sich nur noch mit den Augen verständlich machen - das Beatmungsgerät ab. Daraufhin verweigerte die Kirche dem Toten eine religiöse Begräbniszeremonie.
Mitleid mildert das Urteil
In Spanien und in Polen können Sterbehelfer trotz eines generellen Sterbehilfeverbotes auf ein milderes Urteil hoffen, wenn der Patient zuvor schwer leiden musste und der Helfer sich von Mitleid für einen leidenden Patienten leiten ließ. Andalusiens Regionalregierung hatte 2007 nach Jahren erbitterten Rechtsstreits sogar einem Sterbewunsch nachgegeben - trotz des nationalen Verbotes.
Drei Bedingungen sollen erfüllt sein
Praktische Hilfe für Leidende statt theoretischer Diskussionen will Ex-Senator Kusch leisten, wie er bei der Vorstellung seines Tötungsapparates in Hamburg sagte. Schließlich wolle er unheilbar kranke Menschen von ihrem unsäglichen Leiden befreien. Allerdings müsse vor einem Einsatz des Gerätes ein Arzt ein Gutachten erstellen, das drei Dinge bestätigt: Dass der Patient todkrank ist, dass er den Sterbewunsch bei vollem Bewusstsein äußert und dass er sich mit Alternativen zum Suizid beschäftigt hat.
Die Beihilfe ist straflos
Beim ersten Mal, wenn statt wie beim Pressetermin Möhrensaft und Wasser dann Narkotikum und Gift durch die Schläuche rinnen, will der Erfinder dabei sein und das Sterben filmen. Seinen Angaben zufolge, damit niemand ihm vorwerfen könne, er habe selbst den Knopf gedrückt. Denn nach deutschem Recht wird "Tötung auf Verlangen" mit bis zu fünf Jahren Haft bestraft. Straflos ist nur die Beihilfe zum Suizid.