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Ratzinger wusste von pädophilem Priester in seiner Diözese


Ratzinger wusste von pädophilem Priester in seiner Diözese

Aktualisiert am 15.03.2010Lesedauer: 2 Min.
Als Joseph Ratzinger, der heutige Papst Benedikt XVI., noch Erzbischof von München und Freising war, soll es einen gravierenden Fall sexuellen Missbrauchs in dem Bistum gegeben habenVergrößern des BildesAls Joseph Ratzinger, der heutige Papst Benedikt XVI., noch Erzbischof von München und Freising war, soll es einen gravierenden Fall sexuellen Missbrauchs in dem Bistum gegeben haben (Quelle: dpa)
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Als der heutige Papst Benedikt XVI. noch Erzbischof von München und Freising war, hat es einen gravierenden Fall sexuellen Missbrauchs in dem Bistum gegeben. Ein wegen Kindesmissbrauchs vorbelasteter Priester wurde damals in der Gemeindearbeit in Oberbayern eingesetzt. Dort verging er sich erneut an Jugendlichen und wurde dafür gerichtlich verurteilt. Einen entsprechenden Bericht der "Süddeutschen Zeitung" bestätigte das Erzbischöfliche Ordinariat in München.

Die Erzdiözese räumte zugleich schwere Fehler im Umgang mit dieser Personalie in den 80er Jahren ein. Der frühere Generalvikar Gerhard Gruber (81) übernehme die "volle Verantwortung" dafür, dass der Priester "trotz Vorwürfen des sexuellen Missbrauchs und trotz einer Verurteilung" wiederholt in der Pfarrseelsorge eingesetzt wurde.

Geistlicher durfte weiter Seelsorge machen

Wie es in einer Erklärung des Ordinariats weiter hieß, sei der Priester auf Bitten des Bistums Essen im Januar 1980 als Kaplan in der Erzdiözese aufgenommen worden und sollte in München eine Therapie machen. Aufgrund der Aktenlage müsse das Ordinariat davon ausgehen, dass damals bekannt war, "dass er diese Therapie vermutlich wegen sexueller Beziehungen zu Jungen machen sollte", hieß es. 1980 sei dem Mann Unterkunft in einem Pfarrhaus gewährt worden, damit er in Behandlung gehe. "Diesen Beschluss hat der damalige Erzbischof mit gefasst." Abweichend davon sei der Geistliche dann jedoch von den Generalvikar "uneingeschränkt zur Seelsorge-Mithilfe in einer Münchner Pfarrei angewiesen" worden, hieß es weiter.

Ratzinger wusste nicht von Gemeindearbeit

Wie die "SZ" schreibt, saß Benedikt XVI. beim Umzug des Priesters von Essen als Erzbischof von München und Freising im Ordinariatsrat des Bistums. Dieser Rat habe dem Umzug zugestimmt. Ratzinger habe allerdings nichts davon gewusst, dass der Mann sofort wieder in einer Gemeinde eingesetzt wurde. 1982 war Ratzinger als Präfekt der Glaubenskongregation nach Rom gegangen.

Freiheitsstrafe auf Bewährung

Der versetzte Priester sei von September 1982 bis Anfang 1985 seelsorgerisch im oberbayerischen Grafing tätig gewesen. "Nach Bekanntwerden von Vorwürfen sexuellen Missbrauchs und der Aufnahme polizeilicher Ermittlungen wurde er mit Schreiben vom 29. Januar 1985 vom Dienst entpflichtet." Im Juni 1986 wurde der Kaplan vom Amtsgericht Ebersberg wegen sexuellen Missbrauchs Minderjähriger zu 18 Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung und einer Geldstrafe in Höhe von 4000 Mark verurteilt, berichtete das Ordinariat weiter. "Die Bewährungszeit wurde auf fünf Jahre festgesetzt. Der Verurteilte wurde angewiesen, sich in eine Psychotherapie zu begeben."

Verurteilter arbeitete weiter in Gemeinde

Ab November 1986 bis Oktober 1987 wurde der Verurteilte laut Ordinariat als Kurat in einem Altenheim eingesetzt und danach bis September 2008 in Garching/Alz in einer Gemeinde. "Für den erneuten Einsatz in der Pfarrseelsorge waren offenbar die relativ milde Strafe des Amtsgerichts Ebersberg und die Ausführungen des behandelnden Psychologen ausschlaggebend", so die Erklärung des Ordinariats.

Neues Gutachten schloss Arbeit mit Kindern aus


Erst vor knapp zwei Jahren, im Mai 2008, wurde der Priester von seiner Aufgabe als Pfarr-Administrator in Garching entbunden und ab Oktober 2008 als Kur- und Tourismusseelsorger eingesetzt. Er bekam laut Erzbistum die Auflage, keine Kinder-, Jugend- und Ministrantenarbeit mehr zu machen: "Ein auf Wunsch des neuen Erzbischofs Reinhard Marx erstelltes forensisches Gutachten rechtfertigte aus Sicht des Ordinariats nicht den Verbleib in der Pfarrseelsorge."

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