19.02.2010, 12:02 Uhr
Der Unterricht am Canisius-Kolleg wurde mittlerweile wieder aufgenommen (Foto: dpa)Der sexuelle Missbrauch von Berliner Schülern am katholischen Canisius-Gymnasium in den 70er und 80er Jahren hat keine strafrechtlichen Konsequenzen. "Die Taten sind verjährt", sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Martin Steltner.
Die Berliner Staatsanwalt prüfte rund 20 Fälle vom Canisius-Kolleg, wie der Sprecher mitteilte. Er verwies auf die komplizierte Rechtslage. Die Verjährungsfrist für diese Form sexuellen Missbrauchs beträgt zehn Jahre ab dem 18. Geburtstag des Opfers und sei abgelaufen. Auch etwaige Vorwürfe an den Jesuiten-Orden wie Strafvereitelung oder unterlassene Hilfeleistung seien verjährt.
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Zwei frühere Patres des Berliner Kollegs sollen sich über Jahre an Schülern vergangen haben. Ein dritter Pater, der Anfang der 70er Jahre auch in Berlin unterrichtete, gestand sexuelle Übergriffe auf Jugendliche in Hannover. Inzwischen wurden auch Missbrauchsfälle in anderen kirchlichen Einrichtungen bekannt. Bundesweit sollen nach einem Bericht des "Spiegel" fast 100 Mitarbeiter der katholischen Kirche in den vergangenen 15 Jahren unter Verdacht geraten sein.
Unterdessen meldeten sich weitere Opfer. "Es werden immer mehr", sagte Anwältin Ursula Raue, die vom Jesuitenorden mit der Untersuchung der Berliner Fälle beauftragt wurde. Allein in Berlin haben sich bislang mehr als 30 Betroffene gemeldet. Ein zunächst für Mitte Februar angekündigter Bericht zu den Berliner Fällen "muss anders aussehen, als ursprünglich gedacht", sagte die Anwältin. Der Missbrauch soll auf der Bischofskonferenz ab 22. Februar in Freiburg erörtert werden. Dazu sei sie nicht eingeladen. Die katholische Kirche hatte bislang mit Scham und Schuldbekenntnissen, aber auch Schweigen auf den Missbrauchskandal an deutschen Jesuiten-Schulen reagiert.
Wann der Bericht vorgelegt werden kann, sei derzeit offen, sagte die Anwältin. "Ich nehme mir Zeit, um den Opfern zuzuhören oder ihre Mails zu beantworten. Es ist ganz wichtig, dass sie anders als damals ernst genommen werden." Eine strafrechtliche Aufarbeitung nach so langer Zeit wäre wegen der Beweise ohnehin problematisch, sagte Raue zu der Verjährung. "Wenn ein Verfahren dann mit Freispruch enden würde, wäre es noch schlimmer."
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Der Vorsitzende des Zentralkomitees der deutschen Katholiken, Alois Glück, rief zu Offenheit beim Umgang mit Missbrauchsvorwürfen auf. "Es darf keine Mentalität des Wegsehens geben", sagte Glück. "Je offener und konsequenter die Kirche damit umgeht, umso eher kann sie vertrauenstiftend wirken." Das Mitgefühl für die Menschen müsse im Mittelpunkt stehen, "denn sie haben durch das Fehlverhalten einzelner, vielleicht auch durch das Schweigen oder Wegsehen anderer, großes Leid erlebt." Betroffene sollten sich melden. Dies sei der erste Schritt zur Aufklärung von Fehlverhalten. Es dürfe keine falsch verstandene Solidarität mit einer Institution oder einem Kollegen geben. Die Kirche dürfe aber nicht unter "Generalverdacht" gestellt werden, sagte der Präsident der Laienorganisation der deutschen Katholiken.
Zum Beginn nach den Winterferien schirmte das Canisius-Gymnasium seine Schüler am Montag ab. Security-Kräfte versperrten Schaulustigen und Journalisten den Eingang zum Schulgelände. "Heute wurde deutlich, dass die Schüler zum ganz normalen Schulablauf zurückkehren möchten", sagte Gabriele Hüdepohl von der Schulleitung. Bei einer Versammlung wurden Schüler und Lehrer informiert.
Papst Benedikt XVI. verurteilte unterdessen die Verletzung der "Rechte des Kindes". Die Kirche habe im Laufe der Jahrhunderte den Schutz von Rechten und Würde der Minderjährigen betrieben und vorangetrieben. "Leider haben dennoch auch einige Kirchenmitglieder diese Rechte verletzt", sagte Benedikt bei einer Versammlung des vatikanischen Familienrats anlässlich des 20. Jahrestags des Inkrafttretens der UN-Kinderrechtskonvention. Einen direkten Bezug zum aktuellen Skandal zog der Papst nicht.
Quelle: dpa
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