31.07.2010, 12:25 Uhr | dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH
Berlin (dpa) - Das Bundesjustizministerium verteidigt die geplante Abschaffung der nachträglichen Sicherungsverwahrung. Staatssekretär Max Stadler sagt der dpa, sie sei nur möglich, wenn in der Haft neue Tatsachen die Gefährlichkeit eines Täters begründen. Das gebe es allerdings sehr selten. Die Bundesregierung muss das Gesetz zur Sicherungsverwahrung wegen eines Gerichtsbeschlusses ändern. Demnach darf eine Sicherungsverwahrung, die auf maximal zehn Jahre begrenzt war, nicht rückwirkend verlängert werden.
Quelle: dpa
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