Richter hält Harry Wörz für unschuldig - Polizist im Visier
23.10.2009, 09:51 Uhr
Nach zwölf Jahren ist Harry Wörz wieder ein freier Mann (Foto: dpa)
Er saß 1675 Tage hinter Gittern, ließ 52 Verhandlungstage und neun Urteile oder Beschlüsse über sich ergehen - und nun ist Harry Wörz frei. Das Landgericht Mannheim hat den Installateur aus Birkenfeld in Baden-Württemberg für unschuldig erklärt, doch damit nicht genug: Das Gericht verdächtigt nun einen Polizisten, Wörz' Ex-Frau fast erdrosselt zu haben. Es sei "durchaus wahrscheinlich", dass der Kommissar seine damalige Geliebte - ebenfalls eine Polizistin - schwer verletzte und danach zwölf Jahre lang schwieg.
Der 43-jährige Wörz sei jedenfalls kaum der Täter, urteilte die Strafkammer.
Wörz bricht in Tränen aus
Wörz brach nach dem Urteil in Tränen aus. Der Vertreter der Nebenklage kündigte Revision beim Bundesgerichtshof (BGH) an. Die Staatsanwaltschaft will erst nach Prüfung der schriftlichen Urteilsbegründung entscheiden, ob wegen der Tat nun gegen den 50-jährigen Kommissar ermittelt wird. Dies kündigte deren Vertreter Philipp Zinkgräf an.
Täterschaft "allenfalls möglich"
Seit Jahren wird Harry Wörz in immer neuen Prozessen vorgeworfen, er sei am 29. April 1997 kurz nach 2 Uhr nachts in die Wohnung des Opfers in Birkenfeld gekommen und habe der damals 26-jährigen Frau mit einem Wollschall minutenlang den Hals zugeschnürt. Das "hält die Kammer allenfalls für möglich, letztlich aber für eher unwahrscheinlich", sagte der Strafkammervorsitzende Rolf Glenz. "Allenfalls möglich" ist fast alles - klarer kann ein Gericht nicht formulieren.
Opfer seitdem schwerstbehindert
Die inzwischen von Wörz geschiedene Frau ist seit der Tat schwerst gehirngeschädigt und kann nicht mehr aussagen. "Sie hat das Mitgefühl der Kammer angesichts ihres schweren Schicksals", sagte Glenz.
Kein Motiv erkennbar
Leichte Konflikte zwischen Wörz und seiner damals bereits von ihm getrennt lebenden Frau wegen des Besuchsrechts für den zweijährigen Sohn waren aus Sicht des Gerichts damals weitgehend ausgeräumt. Ein Motiv habe selbst das Landgericht Karlsruhe - das Wörz 1998 zu elf Jahren Haft verurteilte - nicht erkennen können, sagte Glenz an die Adresse von Rechtsanwalt Michael Schilpp, der als Vertreter des Opfers besonders hartnäckig am Schuldvorwurf festhielt: "Einen nur halbwegs klar umrissenen Beweggrund für die ungewöhnliche Tat bleibt die Nebenklage schuldig."
Damaliger Geliebter jetzt tatverdächtig
Stattdessen lenkt das Landgericht das Augenmerk auf den damaligen Geliebten der Frau, der in den Stunden vor der Tat zwischen einem Ultimatum seiner Ehefrau und dem Drängen der Freundin hin und her gerissen gewesen sei: Der Mann, "der sich in einem permanenten Gefühlskonflikt befand, wollte keine der beiden Frauen aufgeben". Die Kammer halte es für "durchaus wahrscheinlich", dass er im eskalierenden Beziehungskonflikt nachts zur Freundin gefahren sei: "Er hatte allen Grund, sie noch zu später Stunde aufzusuchen", sagte Glenz. Dass er - wie die Ehefrau angegeben hatte - zu Hause gewesen sein soll, hält das Gericht nicht für erwiesen: "Er hat für die Tatzeit kein Alibi."
Verteidiger: "Mehr, als man erwarten konnte"
Hubert Gorka, Verteidiger von Wörz, wertete das Urteil durchweg positiv: "Das ist mehr, als man erwarten konnte", kommentierte er den Hinweis der Kammer auf den verdächtigen Polizisten. Gorka hatte nach langem Ringen mit der Justiz eine Wiederaufnahme des bereits rechtskräftig abgeschlossenen Verfahrens durchgesetzt, das 2005 mit einem Freispruch aus Mangel an Beweisen beim Landgericht Mannheim mündete.
Vermeintliches Geständnis
Der BGH hob den Freispruch vor drei Jahren überraschend auf, weil das Landgericht einen Brief aus dem Gefängnis nicht ausreichend gewürdigt habe, in dem Wörz geschrieben hatte, wenn das Opfer aufwache und sage "ich wär' es gewesen, bin ich für Jahre im Knast". Die Mannheimer Richter haben nun erstmals festgestellt, dass Wörz in dem vermeintlichen Geständnis lediglich eine Formulierung wiederholt hatte, mit der ihn die vernehmenden Beamten ständig konfrontiert hatten.
Jubel in Wörz' Heimatort
In Birkenfeld, der Heimat von Wörz, war die Begeisterung über das Urteil groß. "Ich schicke gleich ein Stoßgebet zum Himmel", freute sich Paula Riedlinger, die den Installateur und Bauzeichner seit seiner Kindheit kennt. "Der ist so sensibel, so ein Verbrechen hätte der nie begangen", zeigte sich die betagte Dame überzeugt. Als Haftentschädigung könnte Wörz 41.825 Euro bekommen - 25 Euro pro Tag.