01.06.2010, 11:44 Uhr
Magnus Gäfgen hatte vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte geklagt (Foto: ddp)
Der Kindesmörder Magnus Gäfgen hat einen Teilerfolg mit seiner Folterbeschwerde gegen Deutschland erreicht. Mit der Gewaltandrohung gegen Gäfgen wegen der Kindesentführung habe Deutschland gegen das Folterverbot der Menschenrechtskonvention verstoßen, befand der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR)in Straßburg.
Polizisten hatten dem heute 35-jährigen Gäfgen während seiner Vernehmung mit Misshandlungen gedroht. Dass die Polizisten anschließend zu Geldstrafen verurteilt wurden, habe keine abschreckende Wirkung, rügte das Gericht.
"Die Drohungen gegen den Täter waren schwerwiegend genug, um als unmenschliche Behandlung im Sinn von Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention zu gelten", hieß es in der Urteilsbegründung. Die Richter äußerten sich nicht über ein Schmerzensgeld für Gäfgen, forderten Deutschland aber auf, das nationale Schmerzensgeldverfahren "zügig zu beenden".
Einen Verstoß gegen das Grundrecht auf einen fairen Prozess stellte der Gerichtshof für Menschenrechte hingegen nicht fest. Bei einer Verurteilung auch in diesem Punkt hätte Gäfgen in Deutschland mit einem neuen Prozess rechnen können. Das Urteil wurde von der Großen Kammer des Straßburger Gerichts gefällt und ist damit definitiv. Die Entscheidung hebt ein erstinstanzliches Urteil vom Juni 2008 auf. Damals hatte eine kleine Kammer alle Vorwürfe Gäfgens gegen Deutschland abgewiesen.
Gäfgen hatte im September 2002 den Frankfurter Bankierssohn Jakob von Metzler entführt und ermordet. Weil er damals über den Verbleib des entführten Jungen falsche Angaben machte und die Polizei um dessen Leben fürchtete, drohten Kripo-Beamte Gäfgen Misshandlungen an. Daraufhin verriet der Tatverdächtige das Versteck. Gäfgen wurde am 27. Juli 2003 zu lebenslanger Haft verurteilt.
Quelle: dapd , dpa , AFP
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