30.03.2011, 18:28 Uhr
Zum Prozessauftakt gab der Angeklagte die Tat zu (Foto: dpa) (Quelle: dpa)
Aus Zorn schnitt der Vater dem 58 Jahre alten Liebhaber seiner minderjährigen Tochter die Hoden ab - zum Prozessauftakt in Bielefeld gab der angeklagte Vater die Tat zu. Er warf dem Opfer aber vor, die 17-Jährige sexuell genötigt zu haben. In einem Brief an die Staatsanwaltschaft erhob auch die Tochter Vorwürfe gegen ihren Ex-Geliebten. Er habe sie sexuell genötigt und vergewaltigt. Der Entmannte weist die Vorwürfe zurück und verlangt Schmerzensgeld.
Am 2. November 2010 überwältigte der Angeklagte den Liebhaber seiner Tochter mit zwei Komplizen in dessen Wohnung. Sie fesselten den Mann mit Handschellen und Klebeband. Mit einem Messer oder Skalpell wurden ihm anschließend beide Hoden abgeschnitten. Die Ehefrau des Opfers alarmierte den Notarzt, der den stark blutenden Mann retten konnte.
Der Vater sagte, er habe durch einen anonymen Anruf von der Beziehung seiner Tochter erfahren. Der Großvater einer Schulfreundin der Tochter habe seit Monaten Sex mit der 17-Jährigen. Er ging zur Polizei, habe dort aber die Auskunft bekommen, die Beziehung sei nicht strafbar. "Ich fühlte mich im Stich gelassen. Ich war verzweifelt", sagte der Angeklagte. Er habe Alkohol getrunken und Tabletten genommen. Dann sei er zu dem 58-Jährigen gefahren.
Dieser bestritt, jemals Gewalt gegen die 17-Jährige angewendet zu haben. "Zwischen uns, das war die große Liebe", versicherte er vor Gericht. Er habe seine Frau, mit der er fünf Kinder hat, nach 36 Jahren Ehe verlassen. Seine Familie habe ihn verstoßen, ebenso wie seine mennonitische Gemeinde.
Es sei zum Sex gekommen. Die 17-Jährige sei nicht mehr Jungfrau gewesen, sagte der neunfache Großvater. Nach einem gescheiterten Versuch habe er sich die Potenzpille Viagra verschreiben lassen. Kurz vor der Tat, als der Vater von der Beziehung erfahren habe, habe seine junge Geliebte plötzlich Schluss gemacht.
Die Tochter selbst will in dem Prozess nicht aussagen. Die Staatsanwaltschaft hatte zeitweilige Ermittlungen gegen den 58-Jährigen wegen des Vorwurfs sexueller Nötigung eingestellt. Am 22. März traf dann der Brief mit den Anschuldigungen der Tochter bei der Staatsanwaltschaft ein. Eine Sozialarbeiterin aus der Schule der Tochter sagte aber aus, die Jugendliche habe nie über Zwang berichtet. Sie sei hin und her gerissen gewesen zwischen ihrem Geliebten und der Familie.
Das Strafgesetzbuch sieht eine Strafe von mindestens drei Jahren vor, wenn das Opfer die Zeugungsfähigkeit einbüßt und dies vom Täter auch so beabsichtigt war. Das Opfer sagte, er habe große Qualen erlitten. Er sei zeugungsunfähig und in therapeutischer Behandlung. Zudem müsse er bis an sein Lebensende künstliches Testosteron einnehmen. Als Nebenkläger verlangt er ein Schmerzensgeld von 150.000 Euro.
Verteidigung und Nebenklage wollen nun über einen Täter-Opfer-Ausgleich verhandeln. Nebenklage-Anwalt Harald Schlüter sieht dafür Chancen: Der Täter habe die Tat gestanden, sich entschuldigt und nun einen Ausgleich angeboten. An diesem Freitag geht der Prozess weiter.
Quelle: dpa , AFP
Karl schrieb:
am 30. März 2011 um 12:52:58
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Kastration
Was kommt eigentlich noch? Ist eine Steigerung überhaupt noch denkbar?
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Carri schrieb:
am 30. März 2011 um 12:45:43
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Entmannungsprozess
Eine archaische Handlung des Angeklagten. Es wäre interessant zu erfahren, warum dieser sich zu einer offensichtlichen
Selbsthilfe genötigt sah und sein Tun auch offen zugibt. Hier hat mit Sicherheit zuvor die Strafverfolgungsbehörde versagt.
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