23.06.2010, 17:26 Uhr | Von Angelika Röpcke, dpa
Alexander R. im Sitzungssaal im Landgericht Aschaffenburg (Foto: dpa)
Die Hände des Frauenmörders Alexander R. aus dem Spessart sind gefaltet, als das Landgericht Aschaffenburg das Urteil spricht: lebenslang wegen der Ermordung seiner großen Liebe Carmen S.. "Die Schuld des Angeklagten wiegt besonders schwer", sagte der Vorsitzende Richter Stefan Tratz.
Der 38 Jahre alte Gelegenheitsarbeiter bleibt sitzen, als die Kammer ihre Entscheidung verkündet. Starr wie in den vergangenen zehn Verhandlungstagen blickt er geradeaus.
Auch am letzten Tag des Mordprozesses schweigt der Angeklagte. Ob er sein Opfer - eine dreifache Mutter - tatsächlich vor zwei Jahren wegen unerwiderter Liebe auf dem Schlossparkplatz im bayerischen Mespelbrunn erstochen hat, bleibt ungeklärt.
Das Gericht geht davon aus. Augenzeugen gibt es keine. Der Angeklagte selbst hatte die Bluttat über seine Verteidiger gestanden. Seine Gründe will er aber nur den Angehörigen des Opfers nennen.
Die 32-jährige Frau lehnte eine Beziehung mit Alexander R. ab, ergaben die Ermittlungen. "Für diese autonome Entscheidung gegen den Angeklagten sollte sie bestraft werden", sagte Tratz. Der 38-Jährige habe wenige Tage vor der Tat am 25. Juli 2008 den Entschluss gefasst, die verheiratete Frau wegen dieser Zurückweisung zu töten. Das Messer kaufte er vier Tage bevor er die Mutter von drei minderjährigen Kindern erstach.
Nach Ansicht der Schwurgerichtskammer war das Verbrechen geplant. Der Angeklagte habe die Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers ausgenutzt und damit heimtückisch gehandelt, erläuterte Tratz. "Der Angeklagte ist voll schuldfähig."
Weil Alexander R. 1993 seine damalige Ex-Freundin nach Spanien verschleppt hat, stellte das Gericht zudem die besondere Schwere der Schuld fest. Damit kann der Täter auch nach 15 Jahren Haft nicht damit rechnen, entlassen zu werden.
Der Angeklagte wurde auch wegen schwerer räuberischer Erpressung, erpresserischen Menschenraubs und Freiheitsberaubung verurteilt. Während seiner fast einjährigen Flucht war er nachweislich zweimal in seine Heimat in den Spessart zurückgekehrt und hatte Verwandte überfallen.
Mit dem Urteil folgte die Schwurgerichtskammer nur teilweise der Forderung der Staatsanwaltschaft. Diese hatte für den Täter auch Sicherungsverwahrung verlangt. Damit hätte Alexander R. auf unabsehbare Zeit im Gefängnis bleiben müssen.
Die Verteidigung hatte bis zuletzt darauf gepocht, dass die Tat nicht geplant gewesen sei. Alexander R. habe die Frau während eines Streits im Affekt getötet. Die Anwälte hatten auf Totschlag plädiert und 14 Jahre Haft verlangt. Sie wollen nun Revision einlegen.
Quelle: dpa
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