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Landtagswahlen in Hessen: SPD-Abweichler könnten Neuwahlen anfechten

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SPD-Abweichler könnten Neuwahlen anfechten

19.11.2008, 16:38 Uhr



Von Annett Meiritz

Die SPD-Abweichler lassen Hessen nicht zur Ruhe kommen (Quelle: ddp) Die SPD-Abweichler lassen Hessen nicht zur Ruhe kommen (Quelle: ddp)Sie verweigerten der Spitzenkandidatin in letzter Minute die Stimme für die Wahl zur Ministerpräsidentin: Ausgerechnet die Abgeordneten, die Andrea Ypsilanti stürzten, könnten Neuwahlen in Hessen nun vereiteln. Verfassungsexperten sehen Gründe für eine Anfechtung - und die Landes-SPD ist überrumpelt.

Zum dritten Mal in seiner Geschichte sucht Hessen mit vorgezogenen Neuwahlen einen Ausweg aus unklaren Mehrheitsverhältnissen. Der Landtag in Wiesbaden will sich deshalb am Mittwoch auflösen, als Termin für die Neuwahl wird der 18. Januar 2009 erwartet. Nach dem Desaster um die hessische SPD-Vorsitzende Andrea Ypsilanti scheint nun endlich alles halbwegs geordnet.

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Juritisch könnte Wahl angefochten werden

Doch möglicherweise könnten die Neuwahlen für ungültig erklärt werden. Ausgerechnet die Abgeordneten, die Ypsilanti in letzter Minute mit ihrer öffentlich erklärten Stimmenverweigerung stürzten, haben unter Umständen juristische Instrumente in der Hand, die Wahl vor dem Landesverfassungsgericht anzufechten.

Verfahren gegen die Abweichler eingeleitet

Denn abgesehen von Dagmar Metzger - diese hatte Ypsilanti bereits Monate vor der Abstimmung ihre Unterstützung verweigert - haben die SPD-Bezirke Hessen-Nord und Hessen-Süd gegen alle Abweichler Parteiordnungsverfahren eingeleitet. Wegen der "Schwere der Vorwürfe" verhängten die Bezirksvorstände außerdem als Sofortmaßnahme den Entzug aller Mitgliedsrechte.

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Drei Abweichler kaltgestellt

Carmen Everts, Jürgen Walter und Silke Tesch ist es mittlerweile untersagt, an Parteiversammlungen teilzunehmen, sie haben kein Rede- oder Antragsrecht, und vor allem: Sie dürfen sich auch nicht mehr wählen lassen. De facto ist es also unmöglich, das sie sich für die SPD im eigenen Wahlkreis erneut für ein Mandat bewerben.

"Demokratische Mindestanforderungen" nicht erfüllt

Genau diese Verbote könnten nun als Verstoß gegen sogenannte "demokratische Mindestanforderungen" bei der Kandidatenaufstellung verstanden werden, sagte Landeswahlleiter Wolfgang Hannappel. Zu diesen zählt das Bundesverfassungsgericht, dass Parteimitglieder "gleichberechtigt an den Versammlungen zur Aufstellung von Kandidaten mitwirken können". Das Aussetzen der Mitgliedsrechte könnte demnach theoretisch als Anfechtungsgrund vor einem Gericht Bestand haben.

Grüne warnen die SPD

Aufmerksam auf diese Lücke wurden allerdings nicht die Sozialdemokraten - sondern die hessischen Grünen. Am Dienstag wandten sich diese mit einem Warnschreiben an die Hessen-SPD. Die Sozialdemokraten müssten sofort klären, ob die Aberkennung der Mitgliedsrechte den Rebellen Gründe für eine Wahlanfechtung liefern könnte, so die Forderung.

Neuwahlen nach den Neuwahlen?

"Wir sehen durchaus die Gefahr, dass die betroffenen Abgeordneten die Wahl im Nachhinein anfechten könnten", sagte Grünen-Geschäftsführer Kai Klose zu Spiegel Online. Im schlimmsten Fall drohten Hessen dann wieder Neuwahlen. "Das kann sich niemand wünschen", so Klose.

SPD erneut überrumpelt

Die SPD selbst scheint von der Möglichkeit einer Anfechtung überrumpelt worden zu sein. "Bis heute Mittag waren wir nicht besorgt", räumte Oliver Schopp-Steinborn, Pressesprecher des SPD-Bezirks Hessen-Süd, gegenüber Spiegel Online ein. "Das ist für uns ein neuer Fall."

Nachfragen bei Schäfer-Gümpel unerwünscht

Auch Thorsten Schäfer-Gümbel, Spitzenkandidat der SPD, ist das Thema offensichtlich unangenehm. Bei einer Pressekonferenz zur Krise beim Autobauer Opel lässt Sprecher Frank Steibli Anfragen von Journalisten zu diesem Thema nicht zu. Beim Versuch, Schäfer-Gümbel später trotzdem um eine Stellungnahme zu bitten, ist Steibli sofort zur Stelle. Er schiebt den Spitzenkandidaten aus der Tür des Saals: "Ich habe doch gesagt, wir äußern uns dazu nicht", ruft er verärgert.

Frage der Anfechtung noch offen

Ob die Abgeordneten nach den Neuwahlen wirklich die Bombe platzen lassen wollen, ist offen. Zumindest Carmen Everts zieht eine Anfechtung nach eigener Aussage gegenüber Spiegel Online nicht in Betracht. "Mir geht es einzig um die Überprüfung, ob die hessische SPD die innerparteiliche Demokratie einhält und das freie Mandat der Abgeordneten respektiert." Die juristische Möglichkeit einer Anfechtung müssten hingegen "andere beurteilen".

Abweichler kritisieren Strafmaßnahmen

Jürgen Walter und Carmen Everts hatten sich in den vergangenen Tagen mehrfach öffentlich über die Strafmaßnahmen beschwert. "Die Sofortmaßnahmen sind die schärfste Waffe, um einen unbequemen Abgeordneten mundtot zu machen", sagte Jürgen Walter zu Spiegel Online. Denn im Gegensatz zum regulären Parteiordnungsverfahren könne hier keine Schiedskommission angerufen werden.

Vom Demokratieverständnis der SPD enttäuscht

Everts kritisiert scharf, dass der Bezirksvorstand sie an einer Kandidatur gehindert habe. Der hessischen SPD bescheinigt sie ein "trauriges Bild von Demokratieverständnis".

Kandidatur als Parteilose möglich

Der Höhepunkt sei allerdings ein Brief aus Hessen-Süd, den der Bezirk am Dienstag als Reaktion auf die Grünen-Forderung an die Abweichler verschickte. Noch ist der Brief nicht angekommen - Carmen Everts erfährt von ihm über Spiegel Online. Der Inhalt lässt sie am Telefon nach Atem ringen: "Der SPD-Bezirksvorstand hat bei seiner Beschlussfassung über Sofortmaßnahmen Kandidaturen für öffentliche Wahlämter nicht ausgeschlossen", heißt es etwas sperrig in dem Schreiben. "Er hat sich davon leiten lassen, dass selbst KandidatInnen, die nicht Mitglied der SPD sind, von SPD-Gliederungen aufgestellt werden können."

"Nicht mehr erwünscht"

Faktisch beruft sich die Hessen-SPD also darauf, dass es den Abweichlern freistehe, als Parteilose für ein Wahlamt anzutreten. "Dieser Brief zeigt, dass ich als SPD-Mitglied nicht mehr erwünscht bin", sagt Everts empört, "erst werde ich aller Mitgliedsrechte beraubt - und jetzt soll ich mit dem Argument vertröstet werden, dass ich mich nach meinem Parteiaustritt wieder um ein Wahlamt bemühen könnte". Die Erklärung aus dem Bezirk sei "mehr als absurd".

Wahlleiter ist verunsichert

Hätten die Rebellen überhaupt eine realistische Chance, die Neuwahlen in Hessen im Nachhinein zu kippen? Landeswahlleiter Hannappel führt auch ein Argument an, das dagegen spräche: Denn die Schiedsordnungen der Parteien sind im Parteiengesetz verankert - damit sind auch Strafmaßnahmen gegen Mitglieder verfassungsgemäß. Letztlich könne die Frage erst in der Wahlprüfung entschieden werden, meint Hannappel.

Verfassungsrechtler hat ernste Bedenken

Ulrich Karpen, Verfassungsrechtler an der Universität Hamburg, betrachtet die Sofortmaßnahmen gegen die Partei-Abweichler hingegen äußerst kritisch. "Es ist nicht auszuschließen, dass dadurch ein Anfechtungsgrund besteht." Das Entziehen der Mitgliedsrechte komme im Fall Everts, Walter und Tesch einem Parteiausschluss gleich. Der Jurist sieht in den Sofortmaßnahmen ein schnelles, wirksames Mittel, jemandem "über Nacht" die Möglichkeit eines neuen Mandats zu verbauen. "Das kann nicht in Ordnung sein."

Mitarbeit: Christina Hebel





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Quelle: Spiegel Online

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