30.12.2010, 09:18 Uhr | DAPD
Stuttgart (dapd-bwb). In Baden-Württemberg werden die Hürden für Volksinitiativen und Bürgerbegehren vorerst nicht gesenkt. Der Landtag lehnte am Donnerstag mit der Mehrheit der Regierungsfraktionen einen entsprechenden Gesetzentwurf der Opposition ab. Die Regierungsfraktionen verwiesen auf den Vorschlag von Ministerpräsident Stefan Mappus (CDU) nach Ende der "Stuttgart 21"-Schlichtung, wonach in einer Enquete-Kommission Vorschläge zu mehr Bürgerbeteiligung diskutiert werden sollten. Die Opposition warf der Regierung vor, bei dem Thema auf Zeit zu spielen.
Der CDU-Abgeordnete und Vorsitzende des Ständigen Ausschusses, Winfried Mack, begründete die Ablehnung damit, dass man Elemente direkter Demokratie könne nicht "hopplahopp" einführen könne, sondern sie ausführlich diskutieren müsse.
Die Opposition hätte zur Änderung der Landesverfassung, die für ihr Vorhaben notwendig gewesen wäre, eine Zweidrittelmehrheit des Parlaments gebraucht. Nach ihrem Gesetzentwurf sollten bei Unterschriftensammlungen für Volksbegehren künftig nur noch 5 anstelle von 16,6 Prozent der Stimmberechtigten notwendig sein. Die Eintragungsfrist soll von zwei Wochen auf sechs Monate verlängert werden.
Außerdem sollte das Quorum bei Abstimmungen über einfache Gesetze abgeschafft werden, stattdessen sollte die Mehrheit der abgegebenen Stimmen unabhängig von der Beteiligung entscheiden. Bei verfassungsändernden Gesetzen sollte das derzeitige Quorum von 50 Prozent auf 25 Prozent der Stimmberechtigten gesenkt werden.
Zudem hatte der Entwurf vorgesehen, dass Bürger das Recht erhalten sollten, mit den Unterschriften von 10.000 Wahlberechtigten über eine Volksinitiative den Landtag mit "Gegenständen der politischen Willensbildung" zu befassen.
Innenminister Heribert Rech (CDU) kritisierte die in dem Gesetzentwurf vorgesehene Möglichkeit einer Volksinitiative. Damit hätten lediglich 0,1 Prozent der Stimmberechtigten es in der Hand, Tag für Tag den Landtag mit Initiativen zu beschäftigen. Das sei die "Herrschaft einer Minderheit über eine Mehrheit".
Er könne sich entsprechend der Koalitionsvereinbarung eine maßvolle Reduzierung des Quorums für Volksbegehren vorstellen. Dazu sei aber die Opposition nicht bereit.
Rech bezweifelte zudem, dass das Problem des Vertrauensverlusts in der Bevölkerung mit mehr Volksentscheiden behoben werden könne. "Es ist nicht ein Mangel an Volksabstimmung, sondern ein Mangel an Vertrauen, und daran müssen wir arbeiten", sagte Rech.
SPD-Fraktionsvize und Spitzenkandidat Nils Schmid warf den Regierungsfraktionen ein Ausweichen vor der Frage der Bürgerbeteiligung vor. Die wortreichen Ausführungen von Mappus über eine Enquete-Kommission, ein Dialogforum und mehr Forschung zu Bürgerbeteiligung bei Großprojekten entpuppten sich "als heiße Luft". CDU und FDP seien nicht bereit, konkrete Vorschläge zu unterstützen. "Sie spielen nur auf Zeit, Sie wollen gar nicht, dass die Menschen mehr zu sagen haben", sagte er.
Grünen-Fraktionschef Winfried Kretschmann berief sich in seiner Argumentation auf Bundespräsident Christian Wulff. Dieser hatte vor der Debatte in einer Rede anlässlich seines Antrittsbesuchs in Baden-Württemberg eine Stärkung der Länderparlamente und eine Diskussion über mehr Bürgerbeteiligung gefordert.
Kretschmann warf der Regierung vor, der Landtag habe am Vortag bei der Abstimmung über das EnBW-Geschäft des Landes "einen Tiefpunkt der repräsentativen Demokratie" und den "schwärzesten Tag des Parlaments" erlebt. Die Landesregierung habe das Parlament in eine Situation gebracht, in der es egal gewesen sei, ob es dem Aktienankauf zugestimmt hätte oder nicht.
Der Regierungsfraktionen warf er vor, Angst vor dem Volk zu haben: "Sie sind gar nicht für Volksentscheide in einem vernünftigen Maße." Wenigstens auf eine Senkung der Quoren müsse man sich verständigen, so dass Volksbegehren auch praktisch stattfinden könnten. "Sie sind die Antwort schuldig geblieben, warum Sie das nicht machen wollen", fügte er hinzu.
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