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Kommentar von Bert Rürup: Kopfpauschale macht die Gesellschaft gerechter

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Verteilungspolitische Mythen

17.01.2011, 13:21 Uhr

Bert Rürup befürwortet eine Kopfpauschale (Foto: ddp)

Bert Rürup befürwortet eine Kopfpauschale (Foto: ddp) (Quelle: ddp)

Die Solidargesellschaft muss erhalten bleiben. Das ist am ehesten durch eine Kopfpauschale zu erreichen. Dadurch wird Umverteilung besser steuerbar und gerechter.

Der zentrale Unterschied zwischen einer Privatversicherung und einer Sozialversicherung liegt in der Prämien- und Beitragsbemessung. Sozialversicherungen erheben risikounabhängige Beiträge, private Versicherungen risikoadjustierte Prämien. Risikoabhängige Prämien bewirken, dass es im Interesse des privatwirtschaftlichen Äquivalenzprinzips nicht zu einer Umverteilung von den "guten" zu den "schlechten" Risiken kommt. Risikounabhängige Beiträge der Sozialversicherungen zielen dagegen im Interesse des Solidaritätsprinzips genau auf eine solche gesellschaftlich gewollte Umverteilung ab.

Umverteilung ohne Zielgenauigkeit

Die heutige gesetzliche Krankenversicherung verteilt von Jung nach Alt, von Männern zu Frauen, von Kinderlosen zu Kinderreichen, von durchschnittlich Gesunden zu Multimorbiden und von Ledigen zu Verheirateten. Zudem wird von Reich nach Arm umverteilt. Dies allerdings in einer sehr unbefriedigenden – da wenig zielgenauen – und deshalb nicht sonderlich gerechten Weise.

Bei einer über Pauschalbeträge finanzierten Krankenversicherung bleiben alle diese Umverteilungsdimensionen erhalten. Und durch die Übertragung der Einkommensumverteilungsfunktion auf das staatliche Steuer- und Transfersystem wird diese gesellschaftliche Aufgabe zielgenauer und damit gerechter organisiert. Bei der Bürgerversicherung, dem vermeintlichen Gegenkonzept, geht es in erster Linie um die Ausweitung des Versichertenkreises. Da es aber auch hier eine Beitragsbemessungsgrenze geben soll, ist der Sozialausgleich hier zwingend weniger zielgenau und damit weniger gerecht. Wenn man das Wort solidarisch steigern könnte, könnte man sogar sagen, dass ein Kopfpauschalensystem mit integriertem steuerfinanzierten Sozialausgleich dem Konzept der Bürgerversicherung hinsichtlich der verteilungspolitischen Zielgenauigkeit überlegen, also "solidarischer" ist. Gleichzeitig wird die Finanzierung nachhaltiger, Wettbewerb wird stimuliert.

Was den Arbeitgebern die Senkung der Lohnnebenkosten ist, ist den Gewerkschaften die Erhaltung der Parität. Beide Parteien haben den illusorischen Glauben, dass derjenige, der eine Abgabe an die Sozialversicherung abzuführen hat, auch derjenige ist, der mit dieser Abgabe belastet wird. Doch Zahllast ist nicht gleich Traglast. Die Annahme, dass die Parität eine den Gewinn schmälernde Beteiligung der Arbeitgeber an der GKV-Finanzierung gewährleistet, ist deshalb genauso falsch wie der Glaube, dass mit geringeren Arbeitgeberanteilen zwingend eine Ertragsverbesserung der Unternehmen verbunden sei.

Die Zeche zahlt immer der Arbeitnehmer

Letztlich ist es egal, wie viel des Gesamtbeitrags die Kassenmitglieder oder die Arbeitgeber an die Sozialversicherung abführen. Die Traglast eines Sozialversicherungsbeitrags hat letztlich immer der Arbeitnehmer. Jeder Arbeitnehmer muss aus seiner Produktivität, seiner Wertschöpfung, seine gesamten Arbeitskosten, sprich den Barlohn und alle darauf liegenden "Lohnnebenkosten", erwirtschaften. Anderenfalls wird er nicht eingestellt, oder er wird entlassen. Arbeitgeberanteile sind vorenthaltener Barlohn.

Deshalb bietet die Beibehaltung der Parität keine Gewähr dafür, dass sich die Gewerkschaften als Vertreter der Arbeitnehmer in Tarifrunden auf jeden Fall einen gleichbleibenden Anteil des Produktivitätsfortschritts aneignen können. Genauso falsch ist aber auch die Annahme, eine Senkung der Arbeitgeberanteile sei eine Garantie für sinkende Arbeitskosten und damit steigende Gewinne. Denn die Größe des Verteilungsspielraums und die Verhandlungsmacht der Tarifvertragsparteien werden nun einmal nicht von der Parität oder ihrer Verschiebung bestimmt.

Autor ist der deutsche Ökonom Bert Rürup. Von 2000 bis 2009 war er Wirtschaftsweiser, offiziell "Sachverständiger zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung". Dies wird man auf Vorschlag der Bundesregierung und durch Ernennung des Bundespräsidenten. Insgesamt gibt es fünf solcher Weiser. Zwischenzeitlich saß Rürup dem Rat sogar vor. Rürup ist SPD-Mitglied, wurde 1943 in Essen geboren und hat in Darmstadt Wirtschaft studiert. Bis heute knüpft sich sein Name an die so genannte Rürup-Kommission, die unter Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt das Sozial- und Gesundheitssystem untersuchen sollte.


 

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Kommentare (48)

zum Forum

Thema: "Kommentar von Bert Rürup: Kopfpauschale macht die Gesellschaft gerechter"

Manne schrieb: am 8. November 2010 um 21:11:47
(0) (0) Politik
Ob CDU, CSU, FDP die Krankenversicherung erhöhen oder ob die SPD, Grüne und LInke eine Kopfpauschale möchte. Eins ist sicher jede
Partei kassiert bei den Bürgern ab. Die Politiker sollen lieber dafür sorgen dass es eine Vollbeschäftigung gibt. Damit sie die wenigen Bürger die noch arbeiten nicht weiter belasten.
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janvanthe schrieb: am 8. November 2010 um 20:46:36
(0) (0) Mythen
Es wird Zeit, dass wir uns von Sagen und Dichtungen der göttlichen Ökonomen verabschieden. Herr Rürups vertritt nicht die
Interessen der zahlenden und tragenden Esel der Gesellschaft. Warum äußert sich der Herr Staatsökonom nicht über die enorme Zahllast der Beihilfe für Staatsdiener und deren Auswirkungen auf die Traglast der Solidargesellschaft. .
mehr Kommentar melden

A. M. schrieb: am 8. November 2010 um 19:10:47
(0) (0) Kopfpauschale
Anscheinend ist alles was den Normalverdiener am meisten schröpft sozialer. Dann kann man sich den unsinnigen, arbeits- und
personalaufwendigen Sozialausgleich doch auch gleich sparen. Warum nicht gleich eine Kopfabpauschale.
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