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Kommentar: Es gibt eine falsche Bestrafungsideologie

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Es gibt eine falsche Bestrafungsideologie

13.01.2011, 13:55 Uhr | Gerhard Roth, "The European"

Können wir aus freiem Willen handeln? (Foto: Archiv)

Die Frage, ob der Mensch Willensfreiheit besitzt oder nicht, wird heftig diskutiert, seit Menschen über sich und ihr Handeln nachdenken. Allerdings ist diese Diskussion von zahlreichen Missverständnissen gekennzeichnet.

Wichtig ist die Unterscheidung zwischen Handlungsfreiheit und Willensfreiheit, auf die der Philosoph David Hume bereit hingewiesen hat. Handlungsfreiheit liegt vor, wenn wir tun können, was wir wollen: das heißt, wenn wir (1) keinem äußeren und inneren Zwang unterliegen, (2) Handlungsalternativen besitzen, (3) Handlungsmotive haben, die wir mit unserer Persönlichkeit verbinden. Willensfreiheit im klassischen, von Immanuel Kant definierten Sinne unterstellt hingegen, dass wir uns per "reinem Willensentschluss“ bzw. aus rein moralischen Gründen über diese Motive hinwegsetzen können, die uns etwa dazu antreiben, etwas Gesetzeswidriges zu tun.

Psychologie und Hirnforschung halten dies für unmöglich, denn all unser Handeln ist von bewussten oder unbewussten Motiven angetrieben, die unserer Persönlichkeit entstammen. Diese wiederum entsteht zum größten Teil aus einem Zusammenwirken genetischer Tendenzen, frühkindlicher Bindungserfahrung und jugendlicher Sozialisation. Sie bildet den Rahmen, in dem wir spätere Erfahrungen sammeln. Wir handeln moralisch, weil wir entsprechend sozialisiert wurden, und handeln unmoralisch, wenn eine solche Sozialisation fehlte oder ungenügend war.

Wir sind von unseren eigenen Erfahrungen determiniert

Der Prozess der Handlungssteuerung über unsere Persönlichkeit garantiert, dass wir alles, was wir tun, im Lichte vergangener Erfahrung tun, gleichgültig ob bewusst oder unbewusst. Wir sind von unseren eigenen Erfahrungen determiniert, die sich in Gehirnstrukturen und -prozessen niederschlagen, und dies ist höchst zweckmäßig. Willensfreiheit im Kantschen Sinne ist damit unvereinbar, denn sie fordert, dass wir uns über unsere eigene Persönlichkeit und Erfahrungen hinwegsetzen. Obwohl unser Wille nicht "frei“ im Kantschen Sinne ist, fühlen wir uns frei, weil wir die vorbewusste und unbewusste Willensbildung entweder nicht erleben, aber auch, weil wir den Willen als unseren Willen erfahren, d. h. ihn uns selbst zuschreiben.

Problematischerweise beruhen das geltende Strafrecht und sein Schuldprinzip auf dem Kantschen Prinzip der Willensfreiheit. Danach hatte der Straftäter trotz aller Bedingtheit durch Persönlichkeit und Umstände die Möglichkeit, sich für das Recht und gegen das Unrecht zu entscheiden; dass er dies nicht tat, begründet seine Schuld. Psychologen, Hirnforscher und auch viele Strafrechtler halten diese Schuldbegründung für absurd. Wie zahlreiche, auch eigene, Untersuchungen über chronische Gewalttäter zeigen, liegen die Ursachen für deren Tun in genetischen und psychosozialen Defiziten, die der Täter gar nicht steuern konnte. Auch wenn der Täter wie jeder geistig gesunde Mensch für seine Taten verantwortlich ist, ist er doch nicht moralisch schuldig.

Falsche Schuld- und Bestrafungsideologie

Man muss also im Strafrecht – ähnlich wie dies im Zivilrecht geschieht – die Verantwortlichkeit von der moralischen Schuld trennen. Zugleich müssen Maßnahmen getroffen werden, die den Straftäter daran hindern, weitere Straftaten zu begehen, sei es durch ein Training, eine Psychotherapie oder im Extremfall durch "Wegsperren“. Leider wurden bisher aus einer falschen Schuld- und Bestrafungsideologie heraus die Möglichkeiten von Training und Therapie viel zu wenig erforscht; dies muss sich dringend ändern.

Autor Gerhard Roth ist Professor für Verhaltensphysiologie: Geboren 1942 in Marburg/Lahn; Studium der Philosophie, Germanistik und Musikwissenschaft in Münster und Rom; 1969 Promotion zum Dr. phil. in Philosophie. Studium der Biologie in Münster und Berkeley/Kalifornien. 1974 Promotion zum Dr. rer. nat. in Zoologie. Seit 1976 Professor für Verhaltensphysiologie und Entwicklungsneurobiologie an der Universität Bremen und bis 2008 Direktor am dortigen Institut für Hirnforschung. 1997–2008 Rektor des Hanse-Wissenschaftskollegs der Länder Niedersachsen und Bremen. Seit 2003 Präsident der Studienstiftung des deutschen Volkes.


Gerhard Roth, "The European"  

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